Erbrecht in der EU

Hallo,
nehmen wir an ein Ehepaar in Guetergemeinschaft mit zwei erwachsenen Toechtern und Wohnsitz in einem EU-Land besitzt eine Ferienwohnung in Frankreich. Einer der Ehegatten wuerde sterben. Es gibt kein Testament. Welches Erbrecht wuerde wie angewandt.
Besten Dank und freundliche Gruesse
Regina

Hallo,

Frankreich unterwirft Grundstücksnachlass dem Recht der belegenen Sache (Spaltung des Nachlasses). Es bedarf somit zumindest für den Grundstücksnachlass in Frankreich eines (gegenständlich beschränkten) Erbnachweises nach französischen Recht.

ml.