Erbrecht Nachlassermittlung

Liebe/-r Experte/-in,
nach dem Tod meiner Mutter muss mein Vater nun den Wert des Nachlasses ermitteln und angeben. Es gibt zum Glück ein Testament und er ist Alleinerbe. Wir haben nun ein Anschreiben vom Notar erhalten und müssen die Werte für den Nachlass bestimmen. Bank und Immobilien sind kein Problem, aber was trägt man bei den Fragen nach dem Wert der Kleider und des Schmuckes ein? Meine Mutter hatte keine besonderen Kleider (Pelze o.ä.) und auch keine besonderen Schmuck.
Meine Frage:
Gibt es Standartwerte die zu Grunde gelegt werden können- oder kann man hier auch einfach nichts eintragen? Es wäre für meinen Vater nicht zumutbar wenn er die wenigen Dinge auch noch von Fremden schätzen lassen müsste.
Ich bedanke mich schon mal für eure Hilfe!
schöne Feiertage noch und einen guten Start ins Jahr 2010
Gruß Uwe

Hallo, Uwe,

die Wert-Angabe gilt nur der Gebühren-Festsetzung bzw. für die Erbschafts-Steuer-Berechnung (da hat aber Dein Vater 500.000 Euro Freibetrag).

Bei den Kleider setzt er „Null“ an, beim Schmuck - mein Vorschlag 500 Euro, (für Ehering kleine Kette oder so). Interessiert wirklich keinen richtig und Ihr macht Euch auch nicht strafbar.
Ingeborg

Herzlich möchte ich mich für Ihre erbrechtliche Anfrage bedanken.

Sie sind mit Ihrem Problem nicht allein. Viele haben Schwierigkeiten dabei, was Sie für in das Nachalssverzeichnis an Wert ansetzen sollen.

Dem Notar bzw. dem Nachlassgericht dienen die Werte im Nachlassverzeichnis zur Bestimmung der jeweiligen Gebühren. Ein paar Euro mehr werden die Gebühren in der Regel nicht erhelblich erhöhen.

Anzusetzen ist der gemeine Wert bzw. der Verkehrswert, also der Wert der ein Käufer dafür zahlen würde.
Dieser Wert tendiert bei gewöhnlichen seit mehrere Jahren gebrauchten Kleider meist gegen Null. Hier ist also meist ein geringer Wert anzusetzen.
Hier können Sie auch ruhig einfach einen pauschalen Betrag festsetzen - etwa 50 Euro.

Bei Schmuck hängt es natürlich vom Schmuck ab.
Aber meist handelt es sich hier um geringeertigen Schmuck, damalige Kaufpreise werden nicht mehr dem heutigen Verkehrswert widerspiegeln.
Auch hier können Sie pauschale Werte ansetzen. Meist wird der Wert von Schmuck unter 500 Euro liegen.

Handelt es sich jedoch um ein Viezahl von erkennbar wertvollen Schmuckstücken soltle ein Schätzung erwogen werden, insbesondere auch dann wenn die Schmuckstücke verkauft werden solle oder Erbstreitigketen bzw. Pfichtteilsansprüche geltend gemacht werden, da eine fachmännische Bewertung weiteren Ärger und Streit vermeiden kann.

Der Notar wird in der Regel die von Ihnen geschätzten Werte akzeptieren.

Um solche Schwierigkeiten zu vermeiden, können künftige Erblasser den Erben bereits Anhaltspunkte für die Wert der einzelenen Schmuckstücke geben.
Dazu biete sich ein Vorsorgordener bzw. Vorsorgemappe an.

Hilfen dazu wie Sie einen Vorsorgeordner bzw. eine Vorsorgemappe errichten können, finden Sie unter:

http://www.vorsorgeordnung.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

Hallo Uwe,
es gibt keine Standardwerte, die man für eine Wertangabe zugrunde legen könnte.
Die Frage ist doch aber, welchem Zweck die Auskunft dienen soll. Wozu will der Notar den Wert des Nachlasses wissen? Wenn er den Wert nur einer Kostenrechnung zugrundelegen will, dann reicht eine grobe Schätzung Ihres Vaters. Anderenfalls beantwortet sich die Frage, was alles angegeben werden muss, danach, wofür die Auskunft gedacht ist.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,
vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.
Mit den Besten wünschen für 2010
Uwe

Hallo,
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Mit den Besten wünschen für 2010
Uwe.

Hallo,
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Mit den Besten wünschen für 2010
Uwe…