Erbschaft ablehnen

Da meine Mutter kürzlich verstorben ist und wir zwecks Schulden das Erbe ablehnen möchten,`hätten wir gern gewusst,da im Internet alles mögliche steht,ob man selbst zum Nachlassgericht gehen muss um das Erbe nach Versterben der Mutter innerhalb von 6 Wochen abzulehnen oder ob man angeschrieben wird vom Nachlassgericht und ab da dann 6 Wochen Zeit hat um das Erbe abzulehnen?

Mfg
Michael

Da meine Mutter kürzlich verstorben ist und wir zwecks
Schulden das Erbe ablehnen möchten,`hätten wir gern gewusst,da
im Internet alles mögliche steht,

Hi,

dann schau halt ins Gesetz:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1944.html

Gruß
Tina

Hallo!

Man muss sich selbst kümmern.

Hin zum örtlich zuständigen Amtsgericht, Abteilung Nachlasssachen.
Dort gibt man seine Erbausschlagung zu Protokoll.
Es ginge auch über einen Notar, ist aber teurer.

Kurze Frist beachten. Macht man nichts, hat man angenommen. Man muss also gezielt ausschlagen, sonst wird man automatisch Erbe.

MfG
duck313

Sobald Sie Kenntnis von dem Anfall der Erbschaft haben, beginnt die Frist zu laufen. Ein Schreiben des Gerichts kann natürlich auch die erste Kenntnisnahme herstellen. Darauf dürfen Sie aber nicht warten, denn das Gericht erfährt oft viel später vom Erbfall. Die Ausschlagungserklärung müssen Sie persönlich entweder beim Notar oder Gericht unterzeichnen unter Vorlage Ihrer Ausweispapiere.

Die Ausschlagungsfrist beginnt gem. § 1944 BGB ab Kenntnis des Erbfalls und hängt nicht von der Mitteilung des Nachlassgerichts ab.

Sie muss n. d. Bestimmungen des § 1945 BGB förmlich beim Nachlassgereicht oder über einen Notar erklärt werden.