Da meine Mutter kürzlich verstorben ist und wir zwecks Schulden das Erbe ablehnen möchten,`hätten wir gern gewusst,da im Internet alles mögliche steht,ob man selbst zum Nachlassgericht gehen muss um das Erbe nach Versterben der Mutter innerhalb von 6 Wochen abzulehnen oder ob man angeschrieben wird vom Nachlassgericht und ab da dann 6 Wochen Zeit hat um das Erbe abzulehnen?
Mfg
Michael