Erbschaft ausschlagen

Angenommen, ein verstorbener Ehemann hinterlässt ausser Schulden nur eine Lebensversicherung, in der aber die Exfrau noch als Begünstigte drin steht, da nach der zweiten Heirat vergessen wurde, dies zu ändern.
Fragen:

  1. Wem steht die Auszahlung zu?
  2. Die Witwe möchte das Erbe wegen der Schulden ausschlagen. Ist davon auch die Lebensversicherung betroffen?
  3. Wenn die Exfrau die Lebensversicherung annimmt, hat sie somit sein Erbe angetreten und kann ebenfalls wegen der Schulden behaftet werden? LG Perle

Zu 1) der Exfrau
zu 2) nein
zu 3) nein, weil die LV keine Erbschaft ist.
ramses90

Danke :smile:

Noch eine Frage hinterher: Wenn die Witwe die Versicherungssumme einklagt, hat sie eine geringe Chance? Übrigens waren beide Expartner gegenseitig als Begünstigte eingesetzt. Danke schon mal

Hi, zunächst mal: auf hoher See und vor Gericht sind wir alle in…
Aber, normalerweise hat die Witwe keine Chance, dass ein Richter das Bezugsrecht der LV an die Ex kippt. Was in der nächsten Instanz dann auch sicherlich wieder aufgehoben werden würde.
MfG ramses90