Erbschaft von Familiendokumenten

Hallo,

stellen wir uns mal folgendes Szenario vor:

Ein altes Ehepaar (beide jenseits der 80 Jahre) sterben und hinterlassen kein großes Vermögen. Es gibt zwei Kinder, ein Mann und eine Frau, die auch schon über 50 Jahre sind. Die Eltern haben allerdinsg ein paar sehr schöne und alte Familiendokumente (sehr alte Briefe (von 1600), Bilder, etc) hinterlassen. Natürlich möchten beide Kinder etwas davon haben.

Da die Frau in der Nähe ihrer Elter lebte und sich bis zu deren Tode um die Beiden kümmerte, hat sie sich natürlich erst einmal die Dokumente genommen. Als dann aber ihr Bruder kam, der weit weg wohnt und selten Kontakt zu seinen Eltern hatte, nahm er seiner Schwester die Familiendokumente weg. Seine Begründung:

„Du bist eine Frau und stammst somit nicht von der Familie XY ab. Du hast als Frau nicht die Rechte wie ich als Sohn“.

Angenommen der Fall würde so passieren. Was sagt das Gesetz in solch einem Fall? Wie sollte sich die Tochter verhalten? Ihr wäre klar, dass sie die Familiendokumente nicht mehr sieht in ihrem Leben, wenn sie jetzt nichts macht.

Der Bruder hat gesagt, dass er die ganzen Dokumente mal einscannt und Ihr auf einer DVD zukommen lässt. Aber was sind irgendwelche digitalen Dateien gegen Originalbriefe.

Wie sollte sich eine Tochter in so einem Fall verhalten?

Noch zu erwähnen:
Nehmen wir an die Tochter hat einen Sohn („Nachkomme der Familie“), während ihr Bruder, der die Dokumente an sich riss, keinerlei Nachkommen hat.

Danke für Infos (evtl Links) zu dem Interessanten Fall.
Gruß
AXL

Die Dokumente gehören den Erben. Erbe ist, wer im Testament dazu bestimmt wurde. Wurde niemand bestimmt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Jede andere Argumentation („mehr oder weniger Recht“) ist völlig unerheblich.

Levay

Hallo Levay,

danke für die Antwort.
Es gibt kein Testament, also wird wohl die besagte gesetzliche Erbfolge in Frage kommen. Aber wie lautet die in diesem Falle oder überhaupt?

Gruß
AXL

Hallo,

ohne Testament erben beide je die Hälfte. Punkt.

Wenn es keine geschwisterliche Einigung gibt, kann die Frage was bei solchen ideellen Dokumenten die Hälfte ist, wohl nur mit Anwalt (und ebtl. Gericht) in einem Vergleich entschieden werden.

Das kostet je nach festzusetzendem Streitwert
und das dauert, aber die Frau wird nicht leer ausgehen.

Gruß Steffi

Hallo zusammen,

vielen Dank für die Antworten.

Neue Situation:
Was wäre, wenn sich neben den Geschwistern plötzlich ein Verwandter einmischt,
der kein Kind von den Verstorbenen ist, aber ansprüche stellt, da er den gleichen
Großvater wie die zwei Kinder hat?

Könnte bzw. darf der überhaupt ansprüche stellen? Hat er denn Anspruch auf was, nur weil die
drei den gleichen Opa haben?

Man, man, man…
Gruß
AXL

„Du bist eine Frau und stammst somit nicht von der Familie XY
ab. Du hast als Frau nicht die Rechte wie ich als Sohn“.

Frage: Warum stammt eine Tochter nicht von der Familie XY ab, der Sohn aber schon? Ist das eine Schwiegertochter oder eine leibliche Tochter der bei alten Menschen? Eine leibliche Tochter stammt doch genauso wie ein Sohn von den Eltern ab. Oder ist der Bruder so altmodisch, dass er glaubt, die Gene gehen nur auf den männlichen Nachkommen über? Das ist ja eine mittelalterliche Ansicht! Vielleicht hat er deshalb solch ein Interesse an den alten Dokumenten …

Rechtlich wäre das eine Überprüfung wert! Gibt es in Deutschland auch die kostenlose Erstauskunft beim Notar, wo man sich grundsätzlich schlau machen kann, ehe man Gerichte u.ä. in Anspruch nimmt und Kosten verursacht werden? Da könnte geklärt werden, welche Rechte beide grundsätzlich gleichberechtigten Nachkommen haben und wie die ideellen und finanziellen Werte zu beurteilen sind. Gibt es ein Testament?

Gruß, Artefakt