Erbschaften hinsichtlich von Kosten für eine Grabauflösung

Guten Tag Leute,

vor 50 Jahren ist mein Großvater mütterlicherseit gestorben und beerdigt worden. Etwas später dann seine Ehefrau, die nicht meine Großmutter ist. Ob meine Mutter (nur Tochter des Großvaters) an den Entscheidigungen hinsichtlich zukünftiger „Grabangelegenheiten“ und an den Kosten dazu beteiligt war, ist mir nicht bekannt (eher nicht). Nach dem Tod meiner Mutter (und später Vater), habe ich keinerlei Unterlagen oder Hinweise dazu gefunden. Mein Vater (als Erbe meiner Mutter) war auf keinem Fall an weiteren Entscheidungen (z. B. Grabstellenverlängerungen oder Grabpflege) beteiligt. Und Nun:

Nach 50 Jahren bekomme ich Post in der sinngemäß steht, ich solle als „Erbe“ einer Auflösung eines Mietvertrags (Grab) zustimmen und mich anteilig dazu an den Kosten beteiligen. Oder mein Nichteinverständnis erklären und dann alle zukünftigen Kosten tragen. Wie gesagt, ich habe damit nie etwas zu tun gehabt, bin in 50 Jahren nie gefragt oder informiert (weder von Verwandten noch amtlicherseits, weder hinsichtlich Grabverlängerungen oder "Grabfragen) worden, habe weder irgendwelche Unterlagen gesehen oder gefunden. Selbst im vorbezeichneten Brief sind keinerlei rechtliche, vertragliche Hinweise oder kostenrelevante Hinweise zu finden oder beigefügt.

Wer weiss was?

Hallo,

wer soll der Absender sein?

vdmaster

Hallo!

das ist ein ganz normaler Vorgang. Die Angehörigen (oder nur die bekannten Angehörigen) werden vor Ablauf der Grab-Nutzungszeit angeschrieben, was geschehen soll.
Ob verlängert werden soll( neue Kosten) oder ob die Grabstelle aufgegeben werden soll.

Wenn aufgeben, dann muss das Grab geräumt werden. Kann man selbst veranlassen oder gegen Geld vom Friedhof aus machen lassen.
Je nach Umfang (Grabstein, Einfassung, Pflanzen, Bäume) können da auch einige 100 € zusammen kommen.

Wer ist zuständig ?
Vermutlich hatte sich die Mutter als Tochter um Grabplatz und Pflege gekümmert. Mag sein, Grab war für 25 J. Nutzungsrecht erworben und ist einmal um weitere 25 J verlängert worden.

Am besten wendet man sich an die Stelle von der man Post bekommen hatte, also Gemeinde oder Friedhofsverwaltung. Dort würde man auch Infos zu den Kosten bekommen.
Und ob noch weitere Verwandte vorhanden sind, die grundsätzlich auch für Grab verantwortlich wären, wird man ja wohl wissen (Geschwister der Mutter )

Ach so, wer schreibt denn eigentlich ? Nicht Gemeinde/Friedhofsverwaltung ?

Irgendwelche Personen, die man nicht kennt, aber die nach dem Brieftext offenbar zu den Verwandten zählen ?

MfG
duck313

Hallo

vor 50 Jahren ist mein Großvater mütterlicherseit gestorben und beerdigt worden. Etwas später dann seine Ehefrau, die nicht meine Großmutter ist. Ob meine Mutter (nur Tochter des Großvaters) an den Entscheidigungen hinsichtlich zukünftiger „Grabangelegenheiten“ und an den Kosten dazu beteiligt war, ist mir nicht bekannt (eher nicht).

Hat sie denn irgendwas von der Frau geerbt? Das könnte evtl. eine Rolle spielen, da (auch) die Erben für die Kosten der Bestattung wohl herangezogen werden (können?).

Wenn nicht, und du dann auch nicht indirekt über deine Mutter was von ihr geerbt hast, kann ich mir nicht vorstellen, dass du hier irgendeiner Bestattungspflicht unterliegst.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bestattungspflicht

Oder geht es um das gemeinsame Grab des Großvaters und deren Ehefrau?

Viele Grüße