Erbschein

Hallo zusammen
Meine Frage dreht sich um den Erbschein.
Wie verhält es sich, wenn jemand im Ausland stirbt? Wird dann auf jeden Fall ein Erbschein ausgestellt? Oder wird das nur geschehen, wenn ihn jemand beantragt? Im 2. Fall, wer kann so einen Erbschein beantragen?
Wofür ist so ein Erbschein gut, wenn praktisch kein Vermögen vorhanden ist, bzw. hat es dann überhaupt einen Sinn, einen Erbschein zu beantragen?
Für Eure Antworten danke ich im Voraus.
Gruss
Sonja

Hallo,

wenn ein Deutscher im Ausland verstirbt bedeutet dies keinen Unterschied für das Erbscheinverfahren gegenüber einem Versterben im Inland. D.h. ein Erbe muss den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen, wenn er meint diesen zu benötigen. Benötigt wird er, wenn Immobilien umzuschreiben sind, und kein notarielles Testament vorliegt. Banken behaupten gerne, sie könnten nur auf Grundlage eines Erbscheins Konten umschreiben, dies ist aber falsch, und mit dem Hinweis auf ein böses BGH-Urteil, was Banken in solchen Fällen die Kosten des Verfahrens auferlegt, erledigt sich dieser Wunsch üblicherweise recht schnell.

Wenn kein/kaum Vermögen da ist, braucht es auch keinen Erbschein.

Gruß vom Wiz

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Danke für die Info.
Gruss
Sonja