Erpressung in einer Verhandlung

man wurde in einer Verhandlung von einem Richter und einer Anwältin unter Androhung von Vereidigung, Staatsanwalt und Gefängnis zu einem Geständnis erpresst.
Das ganze Verfahren ging in die Hose, weil ohne jegliche Beweise und Falschaussage nichts zutraf.
Es ging um eine Summe von ca. 150-180000 €.
Anwälte weigern sich, gegen diese Erpressung vor zu gehen. Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.
Wie kann ich gegen diese Straftat vorgehen bzw. wer weiss Rat ??

MfG
erni2708

Nemo tenetur se ipsum accusare
Servus,

Wie kann ich gegen diese Straftat vorgehen bzw. wer weiss Rat ??

vielleicht würde es schon weiter bringen, wenn Du hier den Sachverhalt vollständig darstellst. So, wie Du ihn bruchstückhaft schilderst, hat er nicht stattgefunden - das mit der Vereidigung jedenfalls nicht.

Schöne Grüße

MM

„Eine Krähe hakt der anderen kein Auge aus.“ - Denkbar ist eher, dass man keine Lust auf Querulanten hat.

Mit der befangenheit eines Richters wurde ein Jahr vorher ein Urteil gesprochen, bei dem die Beweise vorlagen, von diesem Richter nicht beachtet wurden.
Auch dieses Verfahren ging mit einer Wiederrufsklage in die Hose.
Es ging im Grund darum, der Gegenseite finanzielle Mittel zu zugestehen.
Wenn ich jemanden mit Falschaussagen drohe, um mich finanziell zu bereichern, ist das Erpressung.
Siehe auch

§ 253
Erpressung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Oder sehe ich das Falsch ???

Mfg

Hallo,

Worin soll die Erpressung denn bestehen ???

Wenn mein Standpunkt durch entsprechende Belege oder Zeugen belegt ist,schwöre ich jeden Eid oder mache sogar 6 Monate Kurlaub auf Staatskosten im Gefängnis.

Denn auf diese Zeitspanne ist die sogenannte Beugehaft begrenzt.

Hallo,

Zivil- oder Strafrechtsverfahren? Der „Erpresste“ war als Zeuge geladen? Wie kann der Hinweis darauf, dass eine Falschaussage unter Eid erheblich schärfer verfolgt wird als eine solche, die nicht unter Eid geleistet wurde, eine Erpressung darstellen?

Immerhin wurde nicht mehr verlangt als die Wahrheit zu sagen. Ob unter Eid oder nicht ist da im Grunde zweitrangig.

vdmaster

Hallo!

Nun da fehlt der Großteil des Sachverhaltes, da kann keiner was dazu sagen. Worin lag denn die Erpressung?

Gruß
Tom

Ich befinde mich in einem Scheidungsverfahren, da geht es ja nur um Geld.
Mit Drohungen und Nötigungen hat die EX versucht, eine Ehe aufrecht zu erhalten.
Über 25 Male hat sie per Anwalt die Scheidung eingereicht.
Als ich jetzt die Scheidung einreichte, fing der Spass an.
Man wurde bei Richtern und Anwälten als kriminell und unglaubwürdig hingestellt.
Unterlagen wurden als manipuliert abgestempelt, obwohl es sich um Originale handelte.
Ein Richter kam zu dem Schluss, dass man mit 58 Jahren nicht mehr arbeiten braucht.
Ein Schlag in das Gesicht jeden Arbeitslosen und Hartz IV Empfängers.
Obwohl die EX mit Drohung und Erpressung ihren Vollzeitjob aufgab, um damit wiederum an einer Ehe festzuhalten. Du sollst spüren, was du zahlen musst, wenn du die Scheidung einreichst.
Ich wurde das erste mal zu Unterhalt und Mietvorteil verurteilt, obwohl auf der Immobilie noch Belastungen waren, die von mir allein jeden Monat abgetragen wurden.
Mir blieben knapp 400 € im Monat. Unterste Existenzgrenze.
Obwohl die Unterlagen dem Gericht vorlagen, wurden sie nicht akzeptiert.
Das Ganze flog mit einem Gegenurteil auf.
Kaum war das Urteil Rechtskräftig, wurde mir wiederum ein Haus und 27000 €, die ich versteckt haben sollte, angehängt, um daraus kapital zu schlagen.
Die Anklage der Gegenseite wurde von meinem Anwalt unterschlagen, so dass ich erst vor Gericht von der ganzen Sache erfuhr. das Ganze hätte durch einen Kaufvertrag oder Grundbuchauszug im Vorfeld geklärt werden können.
Mit den eigenen Kindern wurde gedroht, sie wurden sogar als Zeugen genannt, sie würden aussagen, obwohl die von garnichts wussten.
Ich muss dazu sagen, die Gegenseite hat ihren Zugewinn, der erheblich war, selbst veremmelt. Mit Drohungen und Einschüchterungen sollte ich eine Verzichtserklärung unterschreiben, um auf meinen Zugewinn zu verzichten.
So kam es zu der Erpressung.
Der Richter ist der Onkel des Freundes.
Das Ganze war Aktenkundig, Zeugen waren genannt, man konnte nicht mehr zurück, um sich nicht unglaubwürdig zu machen.
Man hat versucht, sich auf diese Art und Weise zu bereichern, und dazu war jedes Mittel Recht.
Mir geht es nicht um den Unterhalt oder den Zugewinn, ich habe inzwischen mehr gewonnen, als es der Gegenseite lieb ist.
Mir geht es einzig um mein Recht, dass so etwas praktiziert wird.
Wo zu haben wir Gesetze ??
Ist der Justizsumpf auf den unteren Ebenen schon so tief, das solche Praktiken Gang und Gäbe sind ??
Dass sich keiner traut, gegen so etwas vor zu gehen ??
Jeder Normal Bürger hätte bei Erpressung den Staatsanwalt am Hals.
Gegen mich müssten mindestens 3 Klagen laufen, weil ich Anwälte und Richter der Unterschlagung von Unterlagen und Vertuschung einer Straftat bezichtigt habe.
Beschwerden werden von Anwälten nicht bearbeitet, wo dieses angezeigt werden sollte.

Ich muss mich in einem Scheidungsverfahren erpressen lassen, mir mit Anzeigen und Verzichtserklärungen drohen lassen ??
Nach welchem Gesetz wird hier gehandelt ??

Das war ein kleiner Vorgeschmack auf den, der sich Scheiden lassen will.

Mfg

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Hallo vdmaster,

Wenn ich jemanden unter Androhung ohne irgend welche Beweise drohe, Zeugen, die zwar genannt, aber nicht geladen wurden, ob das Vereidigung, Staatsanwalt und Gefängnis ist, um daraus Kapital zu schlagen, so ist das eindeutig Erpressung.
Ebenso die falsche uneidliche Aussage, wiederum um daraus Kapital zu schlagen.
Dazu gibt es den § 153 bzw § 164 bzw der § 253

Hallo Frank,
Das ist ja das i Tüpfelchen.
Die Gegenseite hatte ja nicht den geringsten Beweis, obwohl Zeugen genannt waren, die aber nicht geladen waren.
Von dem Ganzen erfuhr ich erst in der Verhandlung, weil mein Anwalt die Klage der Gegenseite Unterschlagen hat.
Und unter Androhung von Staatsanwalt und Gefängnis, ein Geständnis ab zu legen, ist das Erpressung.

MfG

Hallo!

Aus Sicht des Verteidigers würde ich in einem Strafverfahren evtl. die Einholung eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens zum Beweis der fehlenden Dispositions- und Diskretionsfähigkeit zum Tatzeitpunkt beantragen. Anhaltspunkte hätte man dafür.

Gruß
Tom

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Versuch doch bitte einmal aus Deinem eigenen Text schlau zu werden. Da geht es leider querfeldein, so dass sich wohl kaum jemand außer Dir einen Reim daraus machen kann, was genau Du sagen willst.

vdmaster