Ersatzfahrzeug bei Zeitverzug der Werkstatt

Hallo,

folgende Fakten zu meiner Frage:
Ein selbst verschuldeter Unfall, ohne Schäden bei einem anderen Fahrzeug, wird von der Vollkaskoversicherung getragen. Die Werkstatt ist eine offizielle Vertragswerkstatt. Durch Lieferprobleme kann eines der Bauteile nicht zeitgemäßg geliefert werden, so dass die Reparatur des Fahrzeugs mindestens 2 Wochen mehr in Anspruch nimmt. Die Anfrage auf ein kostenfreies Ersatzfahrzeug, welches auf beruflichen Gründen notwendig ist, wurde mit der Begründung, dass die Wartungsintervalle in freien Werkstätten und nicht in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, abgelehnt.

Nun zu meiner Frage:
Muss die Werkstatt bei Verzug ein kostenfreies Ersatzfahrzeug stellen oder läuft diese Geste unter Kulanz?

Vielen Dank!
Gruß Roman

Nun zu meiner Frage:
Muss die Werkstatt bei Verzug ein kostenfreies Ersatzfahrzeug
stellen oder läuft diese Geste unter Kulanz?

wann soll hier ein verzug im rechtssinne eingetreten sein ? http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html

Hallo,

Ein selbst verschuldeter Unfall, ohne Schäden bei einem
anderen Fahrzeug, wird von der Vollkaskoversicherung getragen.
Die Werkstatt ist eine offizielle Vertragswerkstatt. Durch
Lieferprobleme kann eines der Bauteile nicht zeitgemäßg
geliefert werden, so dass die Reparatur des Fahrzeugs
mindestens 2 Wochen mehr in Anspruch nimmt. Die Anfrage auf
ein kostenfreies Ersatzfahrzeug, welches auf beruflichen
Gründen notwendig ist, wurde mit der Begründung, dass die
Wartungsintervalle in freien Werkstätten und nicht in einer
Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, abgelehnt.

weder kann die Werkstatt was dafür, dass das Fzg. durch einen Unfall beschädigt wurde, noch dass die Ersatzteile nicht lieferbar sind.

Im Verzug wäre die Werkstatt nur dann, wenn ein verbindlicher Fertigstellungstermin vereinbart und dieser überschritten wäre.

Ergo ist es ein Problem des Fahrzeugbesitzers. Warum also sollte jemand anderes für die Folgen aufkommen?

Gruß

S.J.

Im Verzug wäre die Werkstatt nur dann, wenn ein verbindlicher
Fertigstellungstermin vereinbart und dieser überschritten
wäre.

Na, ich weiß nicht. Die Leistung ist laut BGB sofort fällig. Der Verzug wird hier wohl am fehlenden Verschulden scheitern (§ 286 IV BGB). Das wäre aber doch beim fixen Termin nicht anders.

Der Fertigstellungstermin wurde in mündlicher Form bei der Fahrzeugannahme, also der Vertragsannahme mitgeteilt. Die Dauer würde sich durch die zwei zusätzlichen Wochen allerdings verdoppeln.

Gruß Roman

Sofortige Fälligkeit bei Werkverträgen !?
Hallo,

Na, ich weiß nicht. Die Leistung ist laut BGB sofort fällig.

ich bringe also ein Unfallfahrzeug in die Werkstatt und diese muss das Auto sofort reparieren? Also alles stehen und liegen lassen und alle Ersatzteile vorrätig haben?

Der Palandt sagt, sofern keine vertragliche Vereinbarung besteht, hat der Unternehmer mit der Herstellung des Werkes alsbald zu beginnen und sie zügig zu beenden. Es liegt schon in der Natur der Herstellung eines Werkes, dass dieses nicht sofort möglich ist und somit auch nicht sofort fällig sein kann. Die sofortige Fälligkeit bezieht sich bei Werkverträgen auf die Aufnahme der Leistung.

In meiner Werkstatt heißt es daher für gewöhnlich: Bringen Sie es Freitag um 8:00 Uhr, wir rufen Sie an, wenn es fertig ist. Voraussichtlich wird das am bla bla um soundsoviel Uhr/vormittags, abends etc. sein.

Gruß

S.J.

Der Fertigstellungstermin wurde in mündlicher Form bei der
Fahrzeugannahme, also der Vertragsannahme mitgeteilt. Die
Dauer würde sich durch die zwei zusätzlichen Wochen allerdings
verdoppeln.

Verbindlich oder unverbindlich?

Nachweisbar?

Gruß

S.J.

Unverbindlich und wie gesagt mündlich.