Hallo,
folgende Fakten zu meiner Frage:
Ein selbst verschuldeter Unfall, ohne Schäden bei einem anderen Fahrzeug, wird von der Vollkaskoversicherung getragen. Die Werkstatt ist eine offizielle Vertragswerkstatt. Durch Lieferprobleme kann eines der Bauteile nicht zeitgemäßg geliefert werden, so dass die Reparatur des Fahrzeugs mindestens 2 Wochen mehr in Anspruch nimmt. Die Anfrage auf ein kostenfreies Ersatzfahrzeug, welches auf beruflichen Gründen notwendig ist, wurde mit der Begründung, dass die Wartungsintervalle in freien Werkstätten und nicht in einer Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, abgelehnt.
Nun zu meiner Frage:
Muss die Werkstatt bei Verzug ein kostenfreies Ersatzfahrzeug stellen oder läuft diese Geste unter Kulanz?
Vielen Dank!
Gruß Roman