Erster Wohnsitz Pflegeheim?

Hallo,

mir stellt sich momentan folgende grundsätzliche Frage:

Ein Mann wohnt in Stadt A und muss dauerhaft und unwiederruflich in ein Pflegeheim, welches in Stadt B liegt. Nun hat das Pflegeheim diesen Bewohner - nicht wie angekündigt - mit Zweitwohnsitz in Stadt B angemeldet sonder mit dem Erstwohnsitz…und das ganze, ohne die Ehefrau zu informieren. Ist das 1. so rechtens und 2. warum meldet das Pflegeheim seinen Bewohner mit Erstwohnsitz in Stadt B an und nicht mit Zweitwohnsitz??? Hat das Pflegeheim daruch irgendwelche Vorteile?

Danke schonmal für die Antworten

Carsten

Hallo,

mir stellt sich momentan folgende grundsätzliche Frage:

Ein Mann wohnt in Stadt A und muss dauerhaft und
unwiederruflich in ein Pflegeheim, welches in Stadt B
liegt. Nun hat das Pflegeheim diesen Bewohner - nicht wie
angekündigt - mit Zweitwohnsitz in Stadt B angemeldet
sonder mit dem Erstwohnsitz…und das ganze, ohne die Ehefrau
zu informieren. Ist das 1. so rechtens und 2. warum meldet das
Pflegeheim seinen Bewohner mit Erstwohnsitz in Stadt B
an und nicht mit Zweitwohnsitz??? Hat das Pflegeheim daruch
irgendwelche Vorteile?

nicht das Pflegeheim sondern die Stadt, da die Landeszuschüsse pro/Kopf bezahlt werden

Danke schonmal für die Antworten

Carsten

LG
Mikesch

Hallo,

Ein Mann wohnt in Stadt A und muss dauerhaft und
unwiederruflich in ein Pflegeheim, welches in Stadt B

bei dauerhafter Unterbringung läst das Melderecht imo keine andere Wahl, als dort den Erstwohnsitz zu nehmen.
Für das Heim könnten sich einige Verwaltungsanegelegenheiten vereinfachen, wenn man nur mit Stadt A zu tun hat. Welcher Bürgermeister aus Stadt B besucht schon gerne einen Bürger in Stadt A zum 100. Geburtstag?

Cu Rene

Hallo,

da der Aufenthalt von Dauer und deutlich überwiegend sein dürfte ist nur die Anmeldung mit Erstwohnsitz korrekt. Nachteile erwachsen dadurch niemand, außer der Stadt, in der jetzt nur noch ein Zweitwohnsitz besteht. Zu denken wäre höchstens noch an die Frage einer Zweitwohnungssteuer. Es stellt sich aber die Frage, warum jemand, der in einem Pflegeheim lebt überhaupt einen zweiten Wohnsitz brauchen sollte?

Sicherlich mag es emotionale Gründe hierfür geben, rein rechtlich und verwaltungstechnisch sind diese aber nicht von Belang.

Gruß vom Wiz

Hallo zusammen,

danke schonmal für die prompten Antworten, aber damit ist nur der zweite Teil meiner Anfrage beantwortet. Bedarf es nicht grundsätzlich der Zustimmung z.B. der Ehefrau/des gesetzlich Vormundes/etc. zur Ummeldung oder ist das eine normale verwaltungstechnische Angelegenheit???

CIAO

Carsten

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo, Carsten,
Das Recht zur Bestimmung des Aufenthaltes ist ein grundsätzlich persönliches Recht des mündigen Bürgers.
Es darf bei erwachsenen Personen nur aufgehoben werden, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihre Geschäfte selbst zu versehen.
Dann aber ist ein Vormund einzusetzen (macht das Vormundschaftsgericht), der diesbezügliche Entscheidungen trifft.

Wenn aber der Betroffene der Verlegung ins Pflegeheim zugestimmt hat (soweit er zustimmungsfähig ist), stimmt er damit möglicherweise automatisch auch der Verlegung seines Hauptwohnsitzes zu.

Um dies zu klären, würde ich aber einen Anwalt konsultieren. Soweit keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde ( http://www.bmj.bund.de/media/archive/533.pdf ) ist dies ohnehin dringendst anzuraten!

Gruß
Eckard