Erwerbsminderungsrente - Nachteile Krankenversichg

Hallo,

hat man als Erwerbsminderungsrentner Nachteile in der KRankenversicherung? Wie sieht es aus bei Zuschüssen zur Zahnbehandldung?

DAnke, Painter

Hallo,

hat man als Erwerbsminderungsrentner Nachteile in der
KRankenversicherung?

Nein, über die Krankenversicherung der Rentner ist er abgesichert. Es gibt m. W. auch keine Unterschiede in den Leistungen. Beitragssatz wie für Aktive mit Krankengeldanspruch (obwohl Rentner keinen Anspruch auf KG haben. Aber das Bundesverfassungsgericht hat das schon vor einigen Jahren für zulässsig erklärt). Beitragssatz derzeit 14,9 %. DRV behält Anteil von 7,9% der Rente ein, den anderen Teil schießt der Staat zu. Die Beiträge zur PV tragen alle Rentner selbst in vollem Umfang.

Auf Betriebsrenten, Miet- oder Zinseinnahmen u. ä. entfallende Beiträge trägt jeder Rentner ebenfalls selbst. Bis zur BBG von z. Z 3.750 €.

Wie sieht es aus bei Zuschüssen zur Zahnbehandldung?

Gemeint ist wohl Zahnersatz, aber abgesehen davon gibt es nach meiner Kenntnis keine Unterschiede zu den Leistungen für Aktive oder Altersrentnern. ( es ist ja auch zunächst mal gleich, woraus der Beitrag resultiert, bei gleicher Berechnungsgrundlage ergibt sich immer der gleiche Beitrag)

Zur grundsätzlichen Frage der Bewilligung von Leistungen in fortgeschrittenem Alter habe ich allerdings noch keine Erfahrung.

Gruß
Zemionow

Hallo,
ja klar, was braucht ein Rentner noch Zähne - der hat doch sowieso nix mehr zu beißen - Achtung, das war ein Gag.
Nein, selbstverständlich gibt es bei der Leistungsgewährung keine 2. Klassen-Gesellschaft, die sich in „nur“ Versicherte und Renter gliedert.
Beim Zahnersatz ist es so, dass die Kassen Festzuschuesse geben, egal ob Rentner oder nicht und auch dort gibt es eine Härtefall-Regelung - da spielt das Einkommen eine Rolle, sonst nix.
Gruß
Czauderna

Vielen Dank an Euch beide…
für die Ausführungen

LG Painter