ETW - Kündigung Kabelanschluss

In einer Wohnanlage (mehere Häuser) gibt es für 52 Wohneinheiten einen gemeinsamen Kabelanschluss. Die Kosten werden anteilig auf die Eigentümer verteilt.
Ist es möglich, dass sich einzelne Eigentümer nicht mehr an den Kosten beteiligen, da Sie künftig den Kabelanschluss nicht mehr nutzen möchten, sondern digitales Fernsehen über ihre eigene Zimmerantenne empfagen wollen?

Nein, prinzipiell nicht.
Die Kosten des Gemeinschaftseigentums werden nach Maßgabe der Teilungserklärung umgelegt, unabhängig davon ob man Nutzen daraus zieht.
Es sei denn, die Teilungserklärung sieht bzgl. der Antennenanlage was anderes vor, was aber sehr unüblich wäre.
Gruß n.

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