ETW Verkauf: Verwalterzustimmung

Wer kennt sich aus mit den Regelungen rund um die Zustimmung eines Hausverwalters beim Verkauf einer ETW?

  • Was ist, wenn sich Teilungserklärung und Verwaltervertrag widersprechen? Z.B. in der Teilungserklärung steht, daß der Verkäufer der ETW für die Verwalterzustimmung bezahlen muß, lt. Verwaltervertrag aber der Käufer zahlen soll
  • wie sind die vom Verwalter den Käufern gestellten Rechnungen zu bewerten…womöglich nichtig, da Verstoß gegen die Teilungserklärung?
  • wenn Käufer schon für die Verwalterzustimmung bezahlt haben: können sie ggfs. das Geld vom Hausverwalter zurückfordern, sind hier Verjährungsregelungen zu beachten?

Danke für ein Antwort