EU-Bürger / Schweiz Arbeitserlaubnis

Hallo,

angenommen man wäre staatenlos mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung / Arbeitserlaubnis in Deutschland.

Wäre man dann so genannter EU-Bürger, denn dann bräuchte man in der Schweiz im Kanton Zürich keine Arbeitserlaubnis zu beantragen. Man wäre den Schweizern gleich gestellt.

Lieben Gruß
Aaliyah

Falsch… die Schweiz ist nicht in der Eu und auch EU Bürger brauchen dort eine Arbeitserlaubnis.

Gruss Ivo

Auszug: Nachzulesen unter: http://www.arbeitserlaubnis.zh.ch/internet/vd/awa/e_…

Berufstätige aus der Europäischen Union (EU-15)

Seit dem 1. Juni 2004 gelten vereinfachte Regeln für BürgerInnen aus der EU. Sie benötigen keine Arbeitsbewilligung mehr, sondern nur noch eine Aufenthaltsbewilligung, die Sie wie gewohnt am Onlineschalter beantragen können.
Der Antrag auf die Aufenthaltsbewilligung kann vor der Einreise wie gewohnt per Internet an unserem Online-Schalter oder konventionell beim > Migrationsamt gestellt werden. Ihr Online-Antrag wird von uns direkt an das Migrationsamt weitergeleitet. Sie haben auch die Möglichkeit, in die Schweiz einzureisen und den Antrag vor der Arbeitsaufnahme bei der Einwohnermeldestelle zu stellen

Darüber hinaus habe ich nicht behauptet, die Schweiz sei EU-Mitglied und Du bist auch nicht ganz auf meine Frage eingegangen.

Grüße
Aaliyah

Falsch… die Schweiz ist nicht in der Eu und auch EU Bürger
brauchen dort eine Arbeitserlaubnis.

Gruss Ivo

Hallo!

Nur wer staatenlos ist, ist halt staatenlos und kein EU Bürger…

Gruß
Tom

Hallo!

Seit dem 1. Juni 2004 gelten vereinfachte Regeln für
BürgerInnen aus der EU.

EU-Bürger ist, wer die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates besitzt. (§ 17 EG-Vertrag wenn ich mich nicht irre)

Florian.

Du hast recht… und die Aufenthaltsbewilligungen snd entsprechend kontingentiert und man bekommt sie vor allem dann wenn man im Land einen JOB findet.

Als staatenloser ist man dazuhin kein EU Bürger, womit wir wieder so weit wären, dass derjenige eine Arbeiterlaubnis bräuchte.

Gruss Ivo