Fälschung statt Original auf eBay bekommen

Hallo Wissende,

nehmen wir einmal an, man hätte auf eBay statt eines Originals eine Fälschung bekommen. Nein, nicht Rolex - Swatch! 

Der Verkäufer behauptet, privat zu handeln, aber bei näherer Betrachtung ist es offenbar doch ein gewerblicher Händler, da er nur Uhren anbietet.

Wie kann man nun weiter vorgehen? Kann man auf Herausgabe der gekauften Swatch klagen? Oder lieber nur einen Umtausch verlangen? Interessiert sich Swatch dafür? Gehört einem die gekaufte Uhr überhaupt, oder kann sie beschlagnahmen werden, denn sie ist ja ein Plagiat?

Sollte man damit zur Polizei, oder nützt das nichts und man braucht gleich einen Rechtsanwalt?

Es wäre natürlich schön, diese Uhr im ORIGINAL zu bekommen, wie gekauft. Aber dieser Händler wird sie nicht haben. Eine Klage hätte also nur den Sinn, eventuelle Mehrkosten für eine Original-Swatch zu erhalten. … Zweite Wahl wäre es, den Kaufpreis in voller Höhe inkl. Versandkosten für die Rücksendung erstattet zu bekommen. Das sind knapp 50 Euro.

Bitte sagt doch mal, wie man da nun am besten vorgehen sollte.

Schöne Grüße

Petra

_nehmen wir einmal an, man hätte auf eBay statt eines Originals eine Fälschung bekommen. Nein, nicht Rolex - Swatch!

Der Verkäufer behauptet, privat zu handeln, aber bei näherer Betrachtung ist es offenbar doch ein gewerblicher Händler, da er nur Uhren anbietet.

Wie kann man nun weiter vorgehen?_

Auch der Erwerb einer Fälschung ist strafbar.
Vom Händler unverzüglich die Erstattung des Kaufpreises verlangen; wenn man hier den Artikel zurück schickt, könnte dies wiederum strafbar sein.
Die bese Lösung wäre eigenlich , die Verkaufsplattform unverzüglich zu informieren, dass hier eine Fälschung verkauft wurde, die sperren dann und kümmern sich selber um den Händler.

Kann man auf Herausgabe der gekauften Swatch klagen?
Ja.

Oder lieber nur einen Umtausch verlangen? Interessiert sich Swatch dafür?
Die natürlich auch.

Gehört einem die gekaufte Uhr überhaupt, oder kann sie beschlagnahmen werden, denn sie ist ja ein Plagiat?

Sie haben ein Plagiat erworben, also eine Fälschung, da könnte der Hersteller noch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Sollte man damit zur Polizei, oder nützt das nichts und man braucht gleich einen Rechtsanwalt?

Man kann auch bei der Polizei Anzeige erstatten und das vermeintliche Plagiat gleich dort lassen, dann hat man nicht mehr das Problem, dies ggf. widerrechtlich an der „Verkäufer“ zurück zu senden.

Ah ok. Also das Plagiat erst einmal nicht aus der Hand geben und eine böse Mail schreiben. Hammer, so was! Eine gefälschte Swatch! Gibt’s ja gar nicht! … Jetzt fragt sich nur noch, in welcher Reihenfolge negativ bewerten, eine böse Mail schreiben, eBay informieren, Swatch informieren. Und neue Uhr suchen …

Na vielen Dank erst mal für die Einschätzung.

Schöne Grüße

Petra

nehmen wir einmal an, man hätte auf eBay statt eines Originals
eine Fälschung bekommen. Nein, nicht Rolex - Swatch!

Hallo,

Auch der Erwerb einer Fälschung ist strafbar.

Interessant. In welchem Land gilt das?

Vom Händler unverzüglich die Erstattung des Kaufpreises
verlangen; wenn man hier den Artikel zurück schickt, könnte
dies wiederum strafbar sein.

Ah so. In welchem Gesetz steht das?

Sie haben ein Plagiat erworben, also eine Fälschung, da könnte
der Hersteller noch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Ach? Welches Gericht hat schon mal so entschieden?

Denkst Du Dir das einfach so aus? Oder hat Dir irgendwer was falsches erzählt?
Gruß

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Hallo!

nehmen wir einmal an, man hätte auf eBay statt eines Originals
eine Fälschung bekommen. Nein, nicht Rolex - Swatch!
Auch der Erwerb einer Fälschung ist strafbar.

Interessant. In welchem Land gilt das?

„In Italien drohen Käufern von Plagiaten – das heißt auch Touristen – drastische Geldbußen. So musste eine Dänin vor einigen Jahren die Höchststrafe von 10 000 Euro zahlen, weil sie auf einem fliegenden Markt für zehn Euro eine gefälschte Designer-Sonnenbrille gekauft hatte.“

http://www.focus.de/finanzen/recht/tid-11715/produkt…

Gruß
Falke