Fahrerflucht

Hallo,

gibt es Fälle in denen jm. der Fahrerflucht gemacht hat, ohne Strafe davonkommt, weil das eigene Auto unbeschädigt ist und man wirklich nichts gemerkt hat (kann doch auch vorkommen)? Oder hat man trotzdem schlechte Karten?

Hallo!

Klar gibt es diese Fälle. Sicher soviele, dass du in den Urteilssammlungen erschlagen wirst. Das kommt ganz auf den Einzelfall drauf an. Ein Verkehrsunfall liegt es erst vor, wenn der Schaden ca. 20-25 € beträgt, früher 50 DM. Ansonsten ist es egal, ob das verurachende Fahrzeug beschädigt wurde, solange ein anderes bzw. Personen oder Gegenstände beschädigt wurden.

Wenn Tatbestandlich „Fahrerflucht“ vorliegt (bitte § 142 StGB lesen!, dort sind auch Regelbeispiele für die Möglichkeit für Absehen von Strafe bzw. Milderung aufgeführt), wird erst einmal eine Anzeige vorgelegt.

Es obliegt dem Verursacher, den Schaden so gering wie möglich zu halten, indem er sofort nach bemerken den Schaden meldet bzw. schnellstmöglich eine nächträgliche Schadensregulierung einleitet. Hat er es gar nicht gemerkt und wurde dennoch gefunden, liegt es an ihm, dies glaubhaft zu machen. Bei größeren Schäden wird jedoch regelmäßig davon ausgegangen, dass der Verursacher etwas gemerkt haben muss.

Sollte sie Sache vor Gericht landen, muss der Richter von der eigenen Überzeugung überzeugt werden. Das sollte man jedoch nur versuchen, wenn man tatsächlich nichts gemerkt haben will, Verkehrsrichter machen sowas jeden Tag und wissen, wie der Hase läuft…

Grundsätzlich ist es immer das beste - sollte man es bemerkt haben - die Polizei zu rufen, um auf der sicheren Seite zu sein, auch wenn man selbst zunächst keinen Schaden feststellt.

Alle die wissentlich flüchten, spielen mit ihrem Führerschein. Und wie ärgerlich die Sache für die Geschädigten ist, weiß sicher jeder.

Gruß, Peter

hi,

§ 142 StGB ist auch ein vorsatzdelikt. wenn tatsächlich nichts mitbekommen wurde, kann nicht von vorsatz (wissen und wollen der tat) gesprochen werden. hier liegt höchstens fahrlässigkeit vor. ein fahrlässiges unerlaubtes entfernen vom unfallort gibt es aber nicht. jedoch kommt es darauf an, hier den richter davon zu überzeugen dass man tatsaechlich nichts mitbekommen hat. die einfache behauptung dessen wird vor gericht erstmal als schutzbehauptung abgetan, erst wenn tatsaechlich anzeichen vorliegen, dass der fahrer es nicht mitbekommen hat, dann geht der richter im zweifel für den angeklagten von straflosigkeit aus. wenn der beteiligte allerdings beim fahren ein ungewöhnliches rucken/stoßen am kfz bemerkt und ohne die ursachen dieser situation zu ergründen, liegt bedingter vorsatz aber vor.

mfg vom

showbee

Moien!

Es wär hilfreich, wenn du schilderst was vorgefallen ist, denn so kann man nur im Dunklen tappen!

Natürlich gibt es Fälle wo man wirklich nichts bemerkt, aber deine Frage lässt schon fast erahnen, das du nach einem Ausweg suchst!
Bernd

Wenn Du meinst. Es hat aber nix mit mir selbst zu tun!

Hallo,

selbstverständlich gibt es entsprechende Fälle, und zwar gar nicht so selten. Allerdings kann die Sache ziemlich teuer werden, wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Denn oft braucht es hierfür dann teure Gutachten, und auf deren Kosten bleibt man dann ggf. sitzen, wenn diese nicht wie gewünscht ausfallen.

Auf jeden Fall gehört ein entsprechender Fall in die Hände eines spezialisierten Anwaltskollegen, denn mit „hab ich gar nicht gemerkt“ versucht sich zunächst mal natürlich jeder rauszureden (ob berechtigt oder nicht, tut dabei erst einmal gar nichts zur Sache).

Gruß vom Wiz

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