Hallo,
ich habe von einem Fall gehört und will gern Eure Meinung lesen.
Jemand hat sich ein Fahrrad von einem Freund geliehen. Auf der Fahrt zur Arbeit kommt ihm auf seiner Seite auf dem Radweg ein anderer Radfahrer entgegen, durch welchen er gezwungen wird, sehr weit links an der Kante (also da wo der Radweg zuende ist und Erde vorzufinden ist) des Radweges zu fahren. Dummerweise rutscht er an der Kante weg und fliegt volle Kanne über den Rad- und Fußweg.
Er trifft so schlimm auf den Boden auf, dass der Rettungswagen kommen muss (ein anderer Passant hat ihn gerufen). Fazit: 3 Tage Krankenhaus-Aufenthalt.
Da es sich ja um ein Unfall im Verkehr handelt, welcher Personenschaden mit sich zieht muss eigentlich die Polizei gerufen werden. Was ist aber, wenn der verletzte Radfahrer das selber gar nicht mehr tun kann und sonst niemand macht?
Was ist, wenn der „Verursacher“ (also der, der in die falsche Richtung des Radweges gefahren ist) seine Daten nirgends hinterlegt und damit eigentlich Fahrerflucht begeht?
Das Fahrrad, welches von einem Freund geliehen wurde und seine Klamotten sind kaputt.
Was kann der Verletzte tun?
Falls der Verursacher nicht ermittelt werden kann (was ziemlich sicher so sein wird), so zahlt doch die Berufsgenossenschaft (weil Student) die Krankenhauskosten, aber auch noch mehr außer für Personenschäden, sprich die Klamotten und das Bike?
Ich bitte um rege hinweise!
PS.: Die Haftpflicht des Verletzten zahlt glaube gar nichts, weil das Rad ja geliehen war und damit quasi als sein Eigentum angesehen wird. Blöde Regel eigentlich oder. Kann man das umgehen?