Fahrradunfall, was tun?

Hallo,

ich habe von einem Fall gehört und will gern Eure Meinung lesen.

Jemand hat sich ein Fahrrad von einem Freund geliehen. Auf der Fahrt zur Arbeit kommt ihm auf seiner Seite auf dem Radweg ein anderer Radfahrer entgegen, durch welchen er gezwungen wird, sehr weit links an der Kante (also da wo der Radweg zuende ist und Erde vorzufinden ist) des Radweges zu fahren. Dummerweise rutscht er an der Kante weg und fliegt volle Kanne über den Rad- und Fußweg.
Er trifft so schlimm auf den Boden auf, dass der Rettungswagen kommen muss (ein anderer Passant hat ihn gerufen). Fazit: 3 Tage Krankenhaus-Aufenthalt.
Da es sich ja um ein Unfall im Verkehr handelt, welcher Personenschaden mit sich zieht muss eigentlich die Polizei gerufen werden. Was ist aber, wenn der verletzte Radfahrer das selber gar nicht mehr tun kann und sonst niemand macht?
Was ist, wenn der „Verursacher“ (also der, der in die falsche Richtung des Radweges gefahren ist) seine Daten nirgends hinterlegt und damit eigentlich Fahrerflucht begeht?

Das Fahrrad, welches von einem Freund geliehen wurde und seine Klamotten sind kaputt.
Was kann der Verletzte tun?

Falls der Verursacher nicht ermittelt werden kann (was ziemlich sicher so sein wird), so zahlt doch die Berufsgenossenschaft (weil Student) die Krankenhauskosten, aber auch noch mehr außer für Personenschäden, sprich die Klamotten und das Bike?

Ich bitte um rege hinweise!

PS.: Die Haftpflicht des Verletzten zahlt glaube gar nichts, weil das Rad ja geliehen war und damit quasi als sein Eigentum angesehen wird. Blöde Regel eigentlich oder. Kann man das umgehen?

Da es sich ja um ein Unfall im Verkehr handelt, welcher
Personenschaden mit sich zieht muss eigentlich die Polizei
gerufen werden. Was ist aber, wenn der verletzte Radfahrer das
selber gar nicht mehr tun kann und sonst niemand macht?

Hallo Tom, vordergründig ist erst mal die Versorgung des Verletzten. Eigentlich ist durch die unterschiedlichen Nummern der Rettungsleitstellen in D vermutlich eh die 110 oder 112 die erste Nummer die bei nem Unfall angerufen wird.

Was ist, wenn der „Verursacher“ (also der, der in die falsche
Richtung des Radweges gefahren ist) seine Daten nirgends
hinterlegt und damit eigentlich Fahrerflucht begeht?

Dann wird man mit Zeugen, die da noch evtl. anwesend sind versuchen ihn zu ermitteln.

Das Fahrrad, welches von einem Freund geliehen wurde und seine
Klamotten sind kaputt.
Was kann der Verletzte tun?

Das weiß ich leider jetzt nicht, aber hat er mal die Polizei kontaktiert?

Falls der Verursacher nicht ermittelt werden kann (was
ziemlich sicher so sein wird), so zahlt doch die
Berufsgenossenschaft (weil Student) die Krankenhauskosten,

War er denn auf dem Weg zur Uni o.ä. Oder war das ne rein private Fahrt?

aber auch noch mehr außer für Personenschäden, sprich die
Klamotten und das Bike?

Nein, das zahlen die nicht.

Ich bitte um rege hinweise!

Na ja, meine waren vielleicht nicht sonderlich hilfreich bis jetzt. :frowning:

PS.: Die Haftpflicht des Verletzten zahlt glaube gar nichts,
weil das Rad ja geliehen war und damit quasi als sein Eigentum
angesehen wird.

Das Rad ist doch nicht sein Eigentum, wenn er es geliehen bekommt. Er hat das Rad in Besitz, aber sein Eigentum wird es durch das Ausleihen nicht.

Blöde Regel eigentlich oder.

Was? Das die Haftpflicht nicht zahlt, wenn man sein Eigentum kaputt macht?

Kann man das
umgehen?

Die Frage versteh ich jetzt nicht.

MfG

Huhu,
hoffe es ist erwünscht das auf etwas aufmerksam mache.

Auf der Fahrt zur Arbeit …

Grüsse Zoomi

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Danke zoomi!

Huhu,
hoffe es ist erwünscht das auf etwas aufmerksam mache.

Auf der Fahrt zur Arbeit …

Hallo zoomi, klar ist es erwünscht. Besonders bei so halbschlafenden Personen wie mir, die sowas glatt übersehen. :wink:

Dann ist das ja ein Wegeunfall. Da kann man dann hier http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb07/s… bissel was dazu lesen. Z.B. § 8

MfG

kommt ihm auf seiner Seite auf dem Radweg ein
anderer Radfahrer entgegen, durch welchen er gezwungen wird,
sehr weit links an der Kante (also da wo der Radweg zuende ist
und Erde vorzufinden ist) des Radweges zu fahren. Dummerweise
rutscht er an der Kante weg und fliegt volle Kanne über den
Rad- und Fußweg.

Hallo Tom,
normalerweise fährt man in Deutschland rechts aneinander vorbei. Wie kann man da bei einer Ausweichbewegung bei Gegenverkehr nach Links abkommen. Bei der Beschreibung würde ich erst einmal in Frage stellen, wer berechtigt den Fahrradweg genutzt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Aber …

Auf der Fahrt zur Arbeit …

Hallo zoomi, klar ist es erwünscht. Besonders bei so
halbschlafenden Personen wie mir, die sowas glatt übersehen.
:wink:

Dann ist das ja ein Wegeunfall. Da kann man dann hier
http://www.bmgs.bund.de/download/gesetze_web/sgb07/s…
bissel was dazu lesen. Z.B. § 8

Hi Xolophos,

da steht doch auch, daß der Verletzte Student ist.
Ist „auf der Fahrt zur Arbeit“ gleichzusetzen mit „auf der Fahrt zur Uni“?
Was ist, wenn „auf der Fahrt zur Arbeit“ ein nichtversicherter Job ist?

Gruß Gudrun

Hi,

Was ist, wenn „auf der Fahrt zur Arbeit“ ein nichtversicherter
Job ist?

dann ist man trotzdem über die BG versichert, da auch Praktikanten und Aushilfen etc. bei der BG gemeldet werden müssen, bzw. Beiträge abgeführt werden.

bye

Auch Hi,

Was ist, wenn „auf der Fahrt zur Arbeit“ ein nichtversicherter
Job ist?

dann ist man trotzdem über die BG versichert, da auch
Praktikanten und Aushilfen etc. bei der BG gemeldet werden
müssen, bzw. Beiträge abgeführt werden.

ich meinte aber wörtlich einen „nichtversicherten“ Job!
Job gegen „bar Kralle“. Keine Anmeldung bei niemand.

Gruß Gudrun

Dann hat er Pech gehabt
Vorausgesetzt du meinst mit „bar Kralle“ Schwarzarbeit

Gruß Sticky

ich meinte aber wörtlich einen „nichtversicherten“ Job!
Job gegen „bar Kralle“. Keine Anmeldung bei niemand.

Gruß Gudrun

Hi,

also er war direkt auf dem Weg zur Uni, also nicht in dem Sinne arbeiten. Was sicher ist, ist, dass das Krankenhaus deswegen durch die BG abgedeckt ist.

Den Fahrradweg hat er in der richtigen Richtung genutzt und der andere Radfahrer kam entgegen, obwohl er auf der anderen Straßenseite einen seperaten Radweg für seine Richtung gehabt hätte. Ich schreib es nur, weil hier jemand meinte, warum er dann versucht hat links zu fahren. Wie auch jeder weiß, sind Radwege eher schmal und da ist es auch normal, dass man nach links ausweicht, wenn der entgegenkommende rechter hand ist. Sonst knallts ja erst recht :wink:

Außerdem hat er erfahren, dass der Radfahrer in dem Sinne Fahrerflucht begangen hat, ist nur kurz beim verletzten geblieben. Das ist jetzt natürlich nur eine Annahme, da ich ja kein Richter bin, aber zählt der Radfahrer überhaupt als Unfallverursacher, weil berührt haben die sich ja nicht, sondern der verletzte Radfahrer wurde nur durch den anderen genötigt „doof“ auszuweichen?!

Was auch klar ist, wenn man eine Sache ausleiht, dass man dann nur Besitzer ist und kein Eigentümer. Ich habe das nur sinnbildlich geschrieben, damit das Prinzip verstanden wird. Sprich eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht für dinge die ausgeliehen, gepachtet oder gemietet wurden, da die Sache dann so zählt, als würde sie dir selbst gehören (also dein Eigentum). Und für Schäden die du z.B. an deiner eigenen Couch verursachst kommt ja die Haftpflicht logischerweise nicht auf, sondern nur für Dinge, die du bei Dritten kaputt machst.

So wie es aussieht hat er einfach PECH gehabt. Der Fahrradschaden und die eigenen klamotten werden nicht bezahlt. Schön, dass es Versicherungen gibt, die einem nix nutzen (zumindest dann, wenn man sie braucht).

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Hi,

Sprich eine Haftpflichtversicherung zahlt nicht für dinge die
ausgeliehen, gepachtet oder gemietet wurden, da die Sache dann
so zählt, als würde sie dir selbst gehören (also dein
Eigentum).

einige Vers. bieten eine Erweiterung für geliehene Sachen an.
Erkundige dich bei Interesse mal.

bye

Re Hi,

ich meinte aber wörtlich einen „nichtversicherten“ Job!
Job gegen „bar Kralle“. Keine Anmeldung bei niemand.

illegale, und die Solidargemeinschaft schädigende Handlungen
kommen mir ehrlichen Haut halt nicht adhoc in den Sinn.

Für seine Verletzungen kommt dann sogar trotzdem die KV=Solidargemeinschaft auf!
Selbstverschuldete Eigenschäden bekommt man ja nie ersetzt. Wird ein Verusacher gefunden, zahlt dessen Vers.
Geliehene Sachen kann man bei einigen Hpfl.-Vers. einschließen lassen.

bye

Ui die brauchen wir :smile:
Was wir immer unbeabsichtigt alles Kaputt bekommen würd uns fast keiner glauben.

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