Fahrtkostenerstattung bei Wiedereingliederung?

Hallo,

er ist schon seit ein paar Monaten krank. Jetzt soll eine stundenweise Wiedereingliederung in seinem Job stattfinden. Bis zur vollständigen Wiedereingliederung ist er weiterhin krank geschrieben. Nun hat er nicht gerade den kürzesten Weg zur Arbeit. Daher seine Frage: Muss seine Krankenkasse für die Fahrtkosten aufkommen?

Hallo,
nein, muss sie nicht - Fahrkosten stellen keine eigenständige Leistungen sondern sind immer im Rahmen einer medizinischen
Behandlung zu sehen.
Eine stufenweise Weidereingliederungsmassnahme stellt selbst keine
medizinische Massnahme da - es handelt sich hier quasi um eine
Arbeitserprobungsphase.
Die Fahrkosten gehen nach Ende der Massnahme, also bei völliger
Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit ja auch wieder zu Lasten
des Arbeitnehmers.
Deshalb, leider, hier gibt es kein Recht auf Fahrkostenerstattung.
Gruß
Czauderna