Hier wieder eine Fallfrage mit Praxisbezug.
Jemand kauft etwas über Fernkommunikation.
Geld wird überwiesen. Ware per Einschreiben verschickt.
Angeblich kommt die Ware nicht an.
Meiner Meinung nach ist der Kaufvertrag vom Verkäufer erfüllt, da mit Abgabe der Ware an den Spediteur ( bsp. Post) der Gefahrenübergang auf den Käufer stattgefunden hat.
Wie ist die Rechtslage?
Gibts Schadenersatzansprüche des Käufers?
Danke.