Fallfrage Kaufvertrag

Hier wieder eine Fallfrage mit Praxisbezug.

Jemand kauft etwas über Fernkommunikation.

Geld wird überwiesen. Ware per Einschreiben verschickt.

Angeblich kommt die Ware nicht an.

Meiner Meinung nach ist der Kaufvertrag vom Verkäufer erfüllt, da mit Abgabe der Ware an den Spediteur ( bsp. Post) der Gefahrenübergang auf den Käufer stattgefunden hat.

Wie ist die Rechtslage?

Gibts Schadenersatzansprüche des Käufers?

Danke.

Kommt drauf an…

http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html

könnte hier hinein spielen und die Theorie versauen.

Gruss HighQ

Es liegt ein Kaufvertrag zwischen 2 Privatpersonen vor.

Zudem handelt es sich um einen Versendungskauf.

Damit ist , nach dem , was ich gelesen habe , der Gefahrenübergang bei Übergabe an den Spediteur erfüllt und der Käufer trägt das Risiko des
zufälligen Untergans.

Der Kaufpreis steht trotzdem dem Verkäufer zu.