Falschaussage unter 18 Jahren einen Eintrag in Füh

hey hey
gibt es für falschaussage unter 18 Jahre einen eintrag in das Führungszeugnis?
Bitte um ausführliche antworten
DANKE

Hallo,

guck mal, da steht es: http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_257944/DE/T…

Weiterführende Links inclusive.

Gruß

Annie

Hallo,

gibt es für falschaussage unter 18 Jahre einen eintrag in das Führungszeugnis?
Bitte um ausführliche antworten

Das ist wirklich witzig!
Ausführlichkeit zu verlangen auf eine Frage, die selbst kaum ansatzweise beantwortet werden kann. Warum nicht? - Wegen mangelnder Ausführlichkeit! Ha!

Jetzt weiß ich endlich, was ‚chuzpe‘ ist.

You made my day,
thanks
Boris

Hallo,

für die Beantwortung sind nähere Informationen nötig! Aber schon mal soweit: belastest du mit deiner Aussage keine andere Person, so kannst du dafür nicht strafbar gemacht werden.
Also: „Ausage das habe ich nicht gewusst“ ist ok auch wenn es nicht stimmen würde
aber:„der hat gesagt, dass…“ ist nicht ok–>strafbar

MfG

PantherX2

Hallo,

für die Beantwortung sind nähere Informationen nötig! Aber
schon mal soweit: belastest du mit deiner Aussage keine andere
Person, so kannst du dafür nicht strafbar gemacht werden.

Blödsinn.
Lies doch mal: http://dejure.org/gesetze/StGB/153.html
Steht da irgendwas darüber, wer belastet werden darf? Es kommt darauf an, als was man wo aussagt, nicht, worüber.
Gruß
loderunner (ianal)

hey hey

Ho ho!

gibt es für falschaussage unter 18 Jahre einen eintrag in das
Führungszeugnis?

Ja. Wie Du an dem Link von loderunner erkennen kannst, ist die falsche uneidliche Aussage mit einer Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten bedroht. Wenn man also deswegen verurteilt wird, kommt das auch ins Führungszeugnis. Wie lange man falsch aussagt, ist irrelevant. Länger als 18 Jahre macht das sowieso kein Mensch.

Jugendstrafrecht
Hallo,

gibt es für falschaussage unter 18 Jahre einen eintrag in das
Führungszeugnis?

Ja. Wie Du an dem Link von loderunner erkennen kannst, ist die
falsche uneidliche Aussage mit einer Mindestfreiheitsstrafe
von drei Monaten bedroht.

hier geht es wohl um einen minderjährigen Delinquenten. Somit käme Jugendstrafrecht zur Anwendung, welches keine Mindeststrafen kennt.

Zudem gelten bei Jugendstrafen andere Regeln hinsichtlich des Führungszeugnisses.

Gruß

S.J.