Falsche Auskünfte des Jugendamt an das Familiengericht - Welche Rechtsmittel sind möglich?

Im Umgangsverfahren hat das Jugendamt dem Familiengericht Mitteilungen gemacht, die falsch sind. Im laufenden Verfahren zum Umgang ist mit der Mutter vor dem Familiengericht die Übereinkunft getroffen worden, das die Umgangskontakte alle zwei Wochen stattfinden und von dem Hilfeträger für systemische Sozialarbeit, der Ostkreuz gGmbH begleitet werden. Entgegen der Vereinbarung finden die Umgangskontakte nur einmal monatlich statt, da die Familienhilfe die Mutter einseitig unterstützt. Ihr Ziel ist der Umgangsausschluß. Das Jugendamt hat dem Amtsgericht im Februar 2015 mitgeteilt, das die Familienhilfe bis 2016 verlängert ist. Am 05. März 2015 hat das Jugendamt einen Hilfeplan vorgelegt, der ohne Aushändigung zu akzeptieren war. Am 06. März 2015 hat das Familiengericht darüber informiert, das die Familienhilfe im Januar 2015 bis Januar 2016 verlängert ist und Umgangskontakte im Beisein von Familienhelfern stattfinden. Daraufhin ist dem am 05. März 2015 unterschriebenen Hilfeplan widersprochen worden. Nach dem Widerspruch teilt das Jugendamt mit, das keine Umgangskontakte stattfinden können, da für den Familienhelfer keine Stunden zur Verfügung stehen. Das Kind ist vom Lebensgefährten der Kindesmutter von 2010 bis 2013 sexuell missbraucht worden, da die Mutter ihren Lebenspartner immer noch liebt, hat sie bei der Verhandlung zu Gunsten des Lebensgefährten ausgesagt. Das Kind war nicht in der Lage in der Verhandlung eine Aussage zum Missbrauch zu machen, weder gab es für das Kind unterstützung durch die Familienhilfe, noch war die Kindesmutter bereit zur Unterstützung des Kindes Hilfe zu suchen. Der Lebenspartner hat noch weitere Kinder missbraucht und ist für den Missbrauch der anderen Kinder rechtskräftig verurteilt worden. Den Familienhelfer hat die Kindesmutter mitgeteilt, dass es keinen Missbrauch gegeben hat. Seit dem fallen die Umgangskontakte regelmäßig aus. Folgende Mitteilung hat der Geschäftsführer des Hilfeträgers gemacht: 1. Am Montag ist der Opa verstorben, am Sonnabend kann kein Umgangskontakt stattfinden.2. In der Woche ist Beerdigung, am Sonnabend findet kein Umgangs statt.3. Drei Wochen hatte ich am Sonnabend Dienst, meine Frau möchte das ich am Wochenende zu Hause bin - Der Umgang ist ausgefallen.4. Am Übergabeort ist der Umgangshelfer und die Kindesmutter mit Kind nicht eingetroffen - Der Umgangshelfer ist plötzlich erkrankt, einen Ersatz gibt es nicht - Der Umgang ist ersatzlos gestrichen. Welche Möglichkeiten gibt es gegen das Jugendamt und den Hilfeträger vorzugehen? Das Jugendamt ist über die ausgefallenen Kontakte mit E-Mail unterrichtet. Der Hilfeträger teilt dem Jugendamt mit, das die Umgangskontakte 14 tägig stattgefunden haben, das Jugendamt teilt dem Familiengericht mit und legt da Schreiben des Hilfeträgers bei. Mfg

Hallo,

da wäre dringend anwaltliche Tätigkeit angeraten, wobei nicht zu erkennen ist, warum ein vermeintlich vom Kindesvater missbrauchtes Kind dringend dem Umgangsrecht zugeführt werden soll.

Alleine aus dem Beitrag werden so viele Straftaten Dritten unterstellt, dass die Staatsanwaltschaft schon aufgrund öffentlichem Interesse ermitteln müsste.

Eine Diskussion/Hilfesuchen hier im Forum wäre nicht angemessen.

lG

Hallo, diese Angelegenheit ist so komplex, dass nur durch einen im Familienrecht erfahrenen Anwalt Hilfe zu erwarten wäre.
M.f.G. R. Worbs

Hallo,
das klingt mir auch sehr komplex, sodass ich rate einen Anwalt einzuschalten. Hat es denn eine Hilfekonferenz mit Jugendamt, Hilfeträger, Familienhelfer und Kindsmutter gegeben, um einmal alle Beteiligten gemeinsam am Tisch zu haben?
LG

Nicht der Kindesvater hat das Kind sexuell missbraucht, es war der Lebensgefährte der Mutter!

Nach sieben Jahren Gerichtsverfahren, in den Verfahren hat der Kindesvater den Umgang immer erhalten, ist die Kindesmutter nicht bereit den Umgang zu zulassen, sondern hat das Kind den Lebensgefährten zum sexuellen Missbrauch zugeführt. Das Jugendamt und Gericht sieht keine Kindeswohlgefährdung, selbst Anwälte für Familienrecht sind an der Einstellung der Mutter verzweifelt.

MfG

Hallo Nichttechnicker,

nicht der Vater hat das Kind sexuell missbraucht sondern der Lebensgefährte der Kindesmutter. Der Lebensgefährte ist rechtskräftig zu zehn Monaten auf Bewährung wegen sexuellen Missbrauchs und Besitz von Kinderpornografie verurteilt worden.

Die Staatsanwaltschaft zeigt kein Interesse an Ermittlungen. Suche den Weg der Aufzeigt, das Ermittlungen eingeleitet werden und das Kind vor weiteren Übergriffen geschützt wird und die seelischen Leiden des Kindes aufgearbeitet werden können, da die Kindesmutter kein Interesse an psychologischer Aufarbeitung hat und diese in Abrede stellt.

MfG