Hallo liebe Forumsnutzer,
ich habe mir das FAQ „Sachmangelhaftung vs. Garantie“ durchgelesen (an dieser Stelle einen Dank an den Autor). Dabei ist mir eine Frage gekommen:
Angenommen eine Privatperson V verkauft eine Gebrauchtware X an einen Käufer K.
Die Überschrift des Angebots der Ware X lautet „X in OVP mit Garantie“ und in der Beschreibung gibt er an „…wird mit der Originalrechnung von Händler X () verkauft.“ und an anderer Stelle „Die Garantie biete also NICHT ich, SONDERN der Händler bei dem ich die Ware X gekauft habe. Die Garantie kann mit der beiliegenden Rechnung geltent gemacht werden.“
(dies ist natürlich falsch, richtig wäre Gewährleistung bzw. Sachmangelhaftung - eine eventuelle Herstellergarantie außer acht gelassen).
Nach Abschluss des Kaufvertrags fällt K die oben genannte Formulierung auf und er kontaktiert den Händler H um nachzufragen, ob er wirklich Garantie auf die von ihm verkauften Waren (speziell den von V an K verkauften Warentyp) gibt. H verneint natürlich, dass er selbst eine Garantie auf bei ihm gekaufte Waren gibt und verweist auf die gesetzliche Gewährleistung/Sachmangelhaftung und eine eventuelle Herstellergarantie.
Kann K in nun vom Kaufvertrag zurücktreten, da die vom Verkäufer gemachten Angaben falsch waren? Es liegt ja keine Garantie, wie vom Verkäufer V angegeben, vor, sondern nur die gesetzliche Gewährleistung/Sachmangelhaftung, bei der K im „Ernstfall“ in der Beweispflicht gegenüber H wäre, da die Ware X schon vor über 6 Monaten von V bei H gekauft wurde.
Die von V angegebene „Händlergarantie“ wäre also im Falle, dass die Ware X unverhofft kaputt geht weit wertvoller für K gewesen.
Wie gesagt, nur mal angenommen die oben geschilderte Sachlage würde vorliegen, wie sieht das dann für K aus? Kann er vom Kaufvertrag zurücktreten? (K hat noch keine zahlung an V geleistet, falls das noch wichtig ist).
Mit freundlichsten Grüßen,
Hanshans