Falscher KmStand bei Autokauf

Hallo,

mal angenommen man könne nachweisen, dass ein Händler ein Auto mit falscher Km Angabe verkauft hat. Das ist Betrug, oder?

Wie bekäme man sein Geld von dem Händler zurück?

Danke für Tips
Bastett

Zusatzfrage: Mal angenommen, eine fiktive Person namens M… fuhr leihweise einmal ein Auto, welches er mit den Kilometerstand 8.600,00 wieder abgab. Die Verleiherfirma offertiert genau dieses Auto jetzt, Monate später, mit einem Kilometerstand von 5.500!

Ist Herr M. verpflichtet, das zur Anzeige zu bringen. Nach StGB § 263 (2) liegt ja jetzt bereits eine Straftat vor!

Bloß gut, dass es im realen Leben soetwas nicht gibt!

M.

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Servus!

Das ist Betrug, oder?

wenn der Händler von der Falschheit des Kilometerstandes wußte, dann kann man davon ausgehen.

Wie bekäme man sein Geld von dem Händler zurück?

Zurückfordern, einklagen, vollstrecken lassen. Wie sonst?

Ist Herr M. verpflichtet, das zur Anzeige zu bringen. Nach
StGB § 263 (2) liegt ja jetzt bereits eine Straftat vor!

Mag sein, aber es gehört zum Wesen einer freien Gesellschaft, dass niemand zur Denunziation anderer verpflichtet wird. Angezeigt müssen nur geplante und noch verhinderbare gemeingefährliche Straftaten.

Bloß gut, dass es im realen Leben soetwas nicht gibt!

Ach, es gibt noch viel mehr!

Ist Herr M. verpflichtet, das zur Anzeige zu bringen. Nach
StGB § 263 (2) liegt ja jetzt bereits eine Straftat vor!

Darüber könnte man übrigens streiten. Für mich ist das nur eine (straflose) Vorbereitungshandlung.

Levay

Hallo an beide Antworter!

So unproblematisch sehe ich das nicht! Z.Bsp. als eilfertiger Interessent könnte ich den geringen Kilometerstand als zugesicherte Eigenschaft betrachten. Ein Tachostand als fester Bestandteil des Kaufvertrages zieht damit schoneinmal die zivilrechtliche Komponente dieser Räuberpistole auf die Bühne.

Grüßle

HM

(Bin im jugendlichen Leichtsinne bei einem Fahrzeugkuf einmal übel gelinkt worden. Das kam erst Jahre später durch einen Zufall heraus. Seither scheue ich das sprichwörtliche Feuer in Gestalt ölverschmierter Fahrzeugfritzen)

sofort zum Anwalt?

Zurückfordern, einklagen, vollstrecken lassen. Wie sonst?

Also gleich zum Anwalt?

So unproblematisch sehe ich das nicht!

Niemand hat das als „unproblematisch“ bezeichnet. Aber wenn du was gegen das zu sagen hast, was konkret geschrieben wurde, dann solltest du auch konkrete Argumente bringen. Ich habe mich z.B. gegen die Vorstellung gewendet, dass hier ein versuchter Betrug vorliegt, und ich kann das auch begründen. Kannst du das Gegenteil begründen, dann tu es.

Levay

Bei allem Respekt, aber welchen Grund, wenn nicht der des Erzielens eines höheren Verkaufspreises mittels der Vorspiegelung einer geringeren Laufleistung, sollte die Manipulation des Zählerstandes, und das Anbieten des Fahrzeuges damit, denn sonst haben ? Konkreter ging´s jetzt gerade nicht.

Hat der Mann nur ein Späßle gemacht? „Ätsch Autokäufer! Der Wagen hat schon 13.000 km runter!“ Das glaubst du doch selber nicht!

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Bei allem Respekt, aber wenn ein Autohändler sein Auto im Verkaufbereich stehen hat, dann ist damit wohl kaum die berühmte BGH-Schwelle zum „Jetzt geht’s los“ überschritten, also ist auch das Versuchsstadium nicht erreicht, und eine Strafbarkeit durch das bloße Ausstellen scheidet aus. Voraussetzung für versuchten Betrug wäre ja eine konkrete Gefahr für das geschützte Rechtsgut.

Levay

Bei allem Respekt, aber die Zurverkaufstellung eines Artikels mit der konkreten Nennung einer zugesicherten Eigenschaft, hier: eine bestimmte, vom Tachometer angezeigte Laufleistung in km, hat zur Absicht, die Willenserklärung eines Interessenten zum Ankauf des Artikels zu erreichen. Die Schwelle ist dann erreicht, wenn der fiktive Herr M… zum Verkäufer geht und z.B. eine Preisverhandlung beginnt. Die Kilometerleistung ist für die Preisbildung eines KFZ nicht unwesentlich einflussreich. Auf die Argumentation des Verkäufers wäre ich sehr gespannt, sofern er den wirklichen KM-Stand nennen will, was ich allerdings bezweifle.

Der fiktive Herr M. könnte natürlich zum Schein tatsächlich ein Interesse am Wagen vorbringen und den Verkäufer dann mit der Beobachtung der 8600 konfrontieren.

HM

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Bei allem Respekt, aber die Zurverkaufstellung eines Artikels
mit der konkreten Nennung einer zugesicherten Eigenschaft,
hier: eine bestimmte, vom Tachometer angezeigte Laufleistung
in km, hat zur Absicht, die Willenserklärung eines
Interessenten zum Ankauf des Artikels zu erreichen.

Triviale Feststellung.

Die
Schwelle ist dann erreicht, wenn der fiktive Herr M… zum
Verkäufer geht und z.B. eine Preisverhandlung beginnt.

Darüber könnte man reden. Aber damit gibst du ja selbst zu, dass davor eine Versuchsstrafbarkeit nicht in Betracht kommt. Merke: Die §§ 22 f. StGB stehen nicht nur so zum Spaß im Gesetz.

Levay

Ja, aber es würde jetzt zu schweitweifend, was im Gebraucht-KFZ-handel unter Berücksichtigung üblicher Lagerzeiten als „unmittelbar“ verstanden werden könnte. Die elemantaren Grundlagen zur Verwirklichung sind doch längst geschaffen! der Tacho ist manipuliert und das Preisschild ist geschrieben!

Mit meinem beschränkten Verstand gehe ich davon aus, dass der fiktive Herr M… den Wagen, wenn er schon einmal mit 5500 auf dem Hof steht auch mit 5500 verkauft bekäme.

Früher nannte man das Rosstäuscherei und der Delinquent endete damit, dass seine Gebeine auf dem Galgenberg verblichen …

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Hi Bastett

Zurückfordern, einklagen, vollstrecken lassen. Wie sonst?

Also gleich zum Anwalt?

Das kömmt drauf an. In der Ausgangsfrage war ja nur von einem „falschen“ Kilometerstand die Rede. Wenn der angezeigte Kilometerstand höher ist als der tatsächliche, täte ich mir als Käufer eher ins Fäustchen lachen denn zum Anwalt rennen :wink: Ist er jedoch niedriger, käme es mir persönlich auf viele Randparameter an, die leider in diesem Fall nicht erwähnt werden. So fände ich brennend interessant, um wieviel km wir hier reden. Wurde ein Tacho von 100.000 auf 10.000 zurückgedreht oder von 8.000 auf 7.900? Sprich, wieviel würde das im Wert des Fahrzeugs ausmachen?

Der nächste wichtige Punkt wäre für mich, wie sicher ich mir bin, dass ich das dem Betrüger auch nachweisen kann. Mein „Gefühl im linken grossen Zeh“ würde ich anders bewerten als irgendwelche papiernen Unterlagen oder Gutachten *fg*

Weiters würde ich mir überlegen, ob ich als interessierter Laie diese Geschichte schon beim Kauf hätte feststellen können.

Naja, und dann käme es natürlich drauf an, ob ich genau dieses Auto behalten will, oder ob sich meine Welt weiterdreht, wenn ich mir (kurzfristig) eine andere Karre besorgen muss.

Achja, und hätte ich eine Rechtsschutzversicherung würde ich auch eher wahrscheinlich zum Anwalt tapern als wenn ich keine hätte. Aber das hängt dann von dem entstandenen Schaden (siehe oben) sowie meinen finanziellen Randbedingungen ab :wink:

*wink*

Petzi

Danke für deien Antwort!

So fände ich brennend interessant, um wieviel km wir

hier reden. Wurde ein Tacho von 100.000 auf 10.000
zurückgedreht oder von 8.000 auf 7.900? Sprich, wieviel würde
das im Wert des Fahrzeugs ausmachen?

von 400.000 auf 200.000 zurückgedreht.

Ein Händler, der diesen in Zahlung genommen hätte, hätte per Computer festgestellt, dass dieser Wagen schon im Jahre 2004 400.000 Km gehabt hätte.

Der nächste wichtige Punkt wäre für mich, wie sicher ich mir
bin, dass ich das dem Betrüger auch nachweisen kann. Mein
„Gefühl im linken grossen Zeh“ würde ich anders bewerten als
irgendwelche papiernen Unterlagen oder Gutachten *fg*

Man müsste dies überprüfen lassen.

Weiters würde ich mir überlegen, ob ich als interessierter
Laie diese Geschichte schon beim Kauf hätte feststellen
können.

Wie könnte man das?

Naja, und dann käme es natürlich drauf an, ob ich genau dieses
Auto behalten will, oder ob sich meine Welt weiterdreht, wenn
ich mir (kurzfristig) eine andere Karre besorgen muss.

Sollte in Zahlung gegeben werden

Achja, und hätte ich eine Rechtsschutzversicherung würde ich
auch eher wahrscheinlich zum Anwalt tapern als wenn ich keine
hätte. Aber das hängt dann von dem entstandenen Schaden (siehe
oben) sowie meinen finanziellen Randbedingungen ab :wink:

RS vorhanden

Aber - siehe Frage weiter oben - der mit dem „in Zahlunggebende“ Beauftragte hätte den Wagen trotzdem, nach dem er dies erfahren hatte im Namen des Eigentümers in Zahlung gegeben…

Hier wirds kompliziert…

Rückfrage o.T.
Hallo,

von 400.000 auf 200.000 zurückgedreht.
Ein Händler, der diesen in Zahlung genommen hätte, hätte per
Computer festgestellt, dass dieser Wagen schon im Jahre 2004
400.000 Km gehabt hätte.

Wie geht das?
Gruß
loderunner