Familienrecht sozialrecht

Liebe/-r Experte/-in,

es geht um den Rechtsanspruch meiner Kinder (Zwillinge, 20 Jahre) an mich bzgl. weiterer Ausbildungsunterstützung.
Sie haben beide im Sommer 2012 ein gutes Abitur abgelegt und wollen studieren.
Ich bin Rentner, 62 Jahre, ca. € 1300,-, seit 2011 geschieden.
Die Mutter der Kinder ist berufstätig, ca. @ 2600 netto; sie leben bei ihr.
Jede erhält von mir € 50,- monatlich, notariell im Rahmen der Scheidung festgelegt.
Wir haben ein gutes Verhältnis und treffen uns mindestens einmal im Monat.
Aufgrund meines schmalen Einkommens (Miete, Strom, Heizung, Tel., Handy, Internet, Benzin) sorge ich mich um mögliche Ansprüche, die auf mich zukommen könnten.

Liebe Grüsse

W.Jung

Hallo,

m.E. hast Du einen Selbbehalt in Höhe von 1.500 Euro/ Monat. Um ganz sicher zu gehen, wende Dich an ds für Dich zuständige Jugendamt, dort beraten die auch beim Unterhalt für junge Erwachsene.
Ingeborg

Hi Ingeborg,

das hilft mir, vielen Dank!

Entschuldige bitte, aber da kann ic leider keine verbindliche Antwort geben.

Gruß