Fax bei widerspruch

Wenn in einem Behördenschreiben Formulierungen wie „Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch erhoben werden“, enthalten sind, kann dieser Widerspruch rechtsgültig dann auch durch Fax erhoben werden?

Wenn in einem Behördenschreiben Formulierungen wie „Gegen
diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich
Widerspruch erhoben werden“, enthalten sind, kann dieser
Widerspruch rechtsgültig dann auch durch Fax erhoben werden?

Nein.
Ein Fax ist nicht schriftlich.

Gruss Ivo

Nein.
Ein Fax ist nicht schriftlich.

Komisch, in unserer Behörde kommt ein Fax immer (!) schriftlich an :smile:))

Ein Fax reicht aber aus:
http://www.ag-viechtach.bayern.de/Information Strafverfahren .htm#Form
und
http://www.handwerk-info.de/artikel/rechtsmittel-ein…

Den Nachweis des Zugangs hat aber der Absender zu führen.

Gruß

der Petz

Nein.
Ein Fax ist nicht schriftlich.

Mh d.h. das ich die ganzen Faxe die ich tagtäglich wegen Reklamationen / Rechnungsfragen etc. ungültig sind?

Cool, dann kann ich meinen Schreibtisch am Montag mal aufräumen und den Kunden sagen „is ungültig“ *ggg

Gruss Ivo

Den Nachweis des Zugangs hat aber der Absender zu führen.

Und genau das kann vor Gericht zu Problemen führen.

„Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung darauf abgehoben, daß der Sendebericht trotz „OK“-Vermerks allenfalls ein Indiz für den Zugang der Daten beim Empfänger liefert, aber keinen Anscheinsbeweis rechtfertigen könne, weil dieser nur bei typischen Geschehensabläufen gegeben sei, bei denen nach der Lebenserfahrung regelmäßig von einem bestimmten Ereignis (hier: Datenabsendung) auf einen bestimmten Erfolg (hier: Dateneingang beim Empfänger) geschlossen werden könne. Die im Schrifttum gelegentlich geäußerte Vermutung einer hohen Verbindungs- und Übertragungssicherheit der Telefaxtechnik rechtfertige einen solchen gesicherten Schluß nicht, weil die Möglichkeit bestehe, daß die Datenübertragung trotz „OK“-Vermerks im Sendebericht infolge von Leitungsstörungen mißglückt sei.“ ( Verweis auf BGH-Entscheidung vom 07.12.1994 (BB 1995, 221 = NJW 1995, 665)).

Dieser Meinung hat sich allerdings das OLG München nicht angeschlossen:
http://www.jurpc.de/rechtspr/19990153.htm

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Den Nachweis des Zugangs hat aber der Absender zu führen.

Und genau das kann vor Gericht zu Problemen führen.

Stimmt, aber das war ja auch nicht die Ausgangsfrage…

Das Zugangsproblem stellt sich ja für den Bürger auch bei einem Einspruch/Widerspruch per Briefpost.

Da hilft nur Einschreiben mit Rückschein.

Daher empfehlen wir unserer Behörde, Einsprüche per e-mail einzulegen, dann kann der Bearbeiter unverzüglich den Eingang bestätigen.
Das hat sogar den Vorteil, dass das für beide Seiten nichts kostet.

Notwendige Unterlagen können ja jederzeit per normaler Post nachgereicht werden.

Gruß

der Petz

Nein.
Ein Fax ist nicht schriftlich.

häää??? bitte??? natürlich kann man widersprüche via fax erheben! dazu gibt´s tausendfach rechtsprechung.

Hallo!

Mh d.h. das ich die ganzen Faxe die ich tagtäglich wegen
Reklamationen / Rechnungsfragen etc. ungültig sind?

Dass Schriftlichkeit im Sinne von § 70 VwGO nicht das gleiche meint wie im Sinne von § 126 BGB ist mittlerweile einhellige Rechtsprechung - aber eben Rechtsprechung. Wenn man das Gesetz beim Wort nehmen würde, müsste man eigentlich eine Einlegung per Fax als unzulässig ansehen. Daher kam die erste - hier nicht korrekte - aber nachvollziehbare Antwort.

Gruß,

Florian.

Vielen Dank, Ivo, für die schnelle Antwort. Kennst Du (oder vielleicht auch jemand anderes) Rechtsgrundlagen (Gesetze? Urteile?), die sich damit beschäftigen, daß mit einem Fax der Anforderung „schriftlich“ nicht Genüge getan wird?

Schönen Dank schon im Voraus und beste Grüße!

Helmuth

Euch allen vielen Dank für die rege Diskussion der von mir vorgebrachten Problematik! Die Variante von Petz (E-Mail vorab) gefällt mir am besten. Es wird zu testen sein, ob dies von der Behörde akzeptiert wird. E-Mail und Fax zusammen - vielleicht hilft das ja noch mehr!

Helmuth.

Hallo Petz,

könntest Du bitte den Link zum AG Viechtach nochmals einstellen? Der Link „ag-viechtach.bayern.de/Information“ führt leider ins Leere. Vielen Dank und Gruß!

Helmuth.

Hallo Helmuth,

ich gebe Florian zu 100% recht. Dort findest du auch den Grund.

Gruss Ivo

Komisch, in unserer Behörde kommt ein Fax immer (!)
schriftlich an :smile:))

Echt?
Bei jedem Faxgerät das ich kenne kommt ein Fax als elektroischer Datenbrei aus Einsen und Nullen an und wird dort graphisch als Bild zusammengesetzt.

Gruss Ivo

Vielen Dank, Ivo, für den neuerlichen Hinweis! Leider hatte ich die anderen Artikel aus Dusseligkeit nicht gelesen, bevor ich die Antwort auf Deinen Beitrag eingesttellt habe. Bin eben noch ein Foren-Neuling!

Helmuth.

Wenn in einem Behördenschreiben Formulierungen wie „Gegen
diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats schriftlich
Widerspruch erhoben werden“, enthalten sind, kann dieser
Widerspruch rechtsgültig dann auch durch Fax erhoben werden?

Ja, grundsätzlich genügt das Fax der Schriftform - jedenfalls dann, wenn das Originaldokument vom Absender eigenhändig unterschrieben worden ist. Problematisch wird es erst bei Computerfaxen mit eingescannter oder gar keiner Unterschrift.

Vielen Dank! Jetzt bin ich wirklich rundum informiert!

Helmuth.

keine Ahnung, noch nicht nachgeguckt :smile:))

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