Fehlbehandlung durch Zahnarzt im Urlaub

Hallo,

mal angenommen, jemand ist im Urlaub auf der Deutschen liebsten Insel (Mallorca). Während des Aufenthalts plagen ihn plötzlich Zahnschmerzen und man geht zu einem Zahnarzt. Es wird eine Röntgenaufnahme gemacht, Diagnose: Entzündung der Zahnwurzel.
Besagter Zahn sitzt unter einer Brücke. Um Entlastung zu schaffen wird durch die Brücke ein Loch in den Zahn gebohrt, damit Flüssigkeit ablaufen kann. Die Schmerzen verschwinden. Nach drei Tagen erfolgt ein provisorischer Verschluss des gebohrten Loches. Weiterbehandlung soll in Deutschland erfolgen.
Der Zahnarzt in D stellt fest, dass bei der Behandlung in den Knochen gebohrt wurde und der Zahn deshalb raus muss. Dies ärgert den Patienten sehr.
Was kann man tun? Gibt es eine Möglichkeit vom Verursacher einen Schadensersatz einzufordern und wie stehen die Chancen?

Gruß
Markus

Hallo,
von Deutschland aus, wird das eher ein Schwieriges Unterfangen; wie die Rechtslage in Spanien ist, ist eine andere Sache.
MfG