Fehlerhafter Kaufvertrag, versteckter Mangel KfZ

Kunde hat vor fast 2Jahren einen Gebrauchtwagen beim Händler gekauft - für bezahlte 17.000,-€. Händlergarantie wurde auf 12 Monate eingeschränkt. Da er nun einige Schwierigkeiten hat, setzt er sich mit dem Kaufvertrag nochmal intensiv auseinander und stellt fest, das da nur 8500,-€ drin stehen. Was kann er tun? Genauso mit der verbauten Gasanlage, die schon im FZ drin war. KfZ war in der Wekstatt zur Überprüfung der Gasanlage. Ergibniss - die passt nicht zum Fahrzeug, Folgeschäden Motor, etc. Alte Anlage raus - neue rein. Kostet ca. 2500,-€. Was kann der Kunde da tun? Gäbe es rechtliche Grundlagen zwecks versteckter Mängel, und fehlerhaften Kaufvertrag? Ist sicherlich für den Händler steurrechtlich auch interessant gewesen?

kann der Kunde da tun? Gäbe es rechtliche Grundlagen zwecks versteckter Mängel, und fehlerhaften Kaufvertrag?

Nach zwei Jahren wird man kaum noch etwas beweisen können.

Der Kunde weiß doch, was er bezahlt hat, und sieht was auf dem KV steht. Genauso weiß er, das nicht er, sondern der Vorbesitzer die Anlage eingebaut hat, die für das FZ überhaupt nicht geeignet ist. Wann verjährt es, einen versteckten Mangel anzuzeigen, ebenso ein Fehlerhafter Kaufvertrag?

Hallo Amonti,

Der Kunde weiß doch, was er bezahlt hat, und sieht was auf dem
KV steht. Genauso weiß er, das nicht er, sondern der
Vorbesitzer die Anlage eingebaut hat, die für das FZ überhaupt
nicht geeignet ist.

Was der Käufer weiß ist nicht relevant.
Relevant ist, ob er das auch beweisen kann!

Grüße von
Tinchen

Der Kunde weiß doch,

Das spielt doch keine Rolle. Wichtig ist, was der Richter glaubt. Und nach zwei jahren kann viel am Fahrzeug verändert worden sein, der Verkäufer wird also einwenden können, dass das Auto jetzt in einem anderen Zusatnd ist als am Verkaufstag.