Fehlüberweisung => wer haftet wem ?

Hallo,
wer haftet im folgendem Fall wem ?

Person A will Person B etwas überweisen. Person B baut ein Haus mit Firma C.
Person A schreibt den richtigen Empfängernamen von B auf die
Überweisung, leider die falsche Kontonummer. Die Kontonummer
betrifft die Firma C. Person B und Firma C haben die gleiche Bank. Diese Bank schreibt dem Konto von Firma C die Beträge gut.
( 200,00 , 700,00 und 7.900,00 DEM )
Nach einem Jahr (!!) fragt Person A die Person B nach dem
überwiesenem Geld … Person B weiss von nichts und geht zur Bank. Die stellen den Fehler fest und bitten die Firma C die Beträge zurückzuüberweisen. Die firma C überweist die 7.900 DEM zurück, behält den Rest ein mit der Begründung man habe noch Forderungen an Person B. Person B ist sauer und verlangt von der Bank die fehlenden Beträge zurück sowie Zinsen für die Gesamte Zeit.

Was nun ?

Kann die Bank sagen, der Kunde erkennt mit dem Rechnungsabschluß ( 1/4 jährlich ) alle Buchungen an und hätte ja 4 wochen lang reagieren können, hat er aber nicht.

Kann die Bank sich so „rausreden“ ?

Kann die Firma C eigentlich einfach so das geld behalten ? Es gibt ja keine Rechnung darüber !!

Oder hat die Person A einfach Pech gehabt ?

H I L F E …

Hi,

Hallo,
wer haftet im folgendem Fall wem ?

Person A will Person B etwas überweisen. Person B baut ein
Haus mit Firma C.
Person A schreibt den richtigen Empfängernamen von B auf die
Überweisung, leider die falsche Kontonummer.

Dadurch versäumnis von A! Das A an C überiwesen hat durch Eingabe einer falschen Kontonummer klingt sehr unwqahrscheinlich für mich!!! Gibt es nachweislich einen Zahlendreher oder ist es eine komplett andere Zahl? Bei einer komplett anderen Kontonummer kann man nicht mehr von einem Versehen sondern von Absicht ausgehen! Ob die Firma das Geld behalten darf steht zur Frage ob A und B im Bürgenverhältnis stehen usw. Also nicht so einfach zu klären mit den wenigen Informationen, da sehr viele Varianten möglich sind!

Vielleicht schreibst Du ja noch ein paar Fakten dazu!

Markus

Die Kontonummer

betrifft die Firma C. Person B und Firma C haben die gleiche
Bank. Diese Bank schreibt dem Konto von Firma C die Beträge
gut.
( 200,00 , 700,00 und 7.900,00 DEM )
Nach einem Jahr (!!) fragt Person A die Person B nach dem
überwiesenem Geld … Person B weiss von nichts und geht zur
Bank. Die stellen den Fehler fest und bitten die Firma C die
Beträge zurückzuüberweisen. Die firma C überweist die 7.900
DEM zurück, behält den Rest ein mit der Begründung man habe
noch Forderungen an Person B. Person B ist sauer und verlangt
von der Bank die fehlenden Beträge zurück sowie Zinsen für die
Gesamte Zeit.

Was nun ?

Kann die Bank sagen, der Kunde erkennt mit dem
Rechnungsabschluß ( 1/4 jährlich ) alle Buchungen an und hätte
ja 4 wochen lang reagieren können, hat er aber nicht.

Kann die Bank sich so „rausreden“ ?

Kann die Firma C eigentlich einfach so das geld behalten ? Es
gibt ja keine Rechnung darüber !!

Oder hat die Person A einfach Pech gehabt ?

H I L F E …

Hi Falk,

weil Name und Kontonummer nicht übereinstimmen, hätte die Bank von B und C das überwiesene Geld nicht gutschreiben dürfen. Sie hätte es deinem Bankinstitut zurücküberweisen müssen.
Du kannst also unmittelbar gegen die Bank vorgehen und sie in Regress nehmen.
Wie die Bank sich gegen B und C durchsetzt, ist deren Sache.
Einen Verrechnungsanspruch hat C nicht, da er aufgrund eines Bankfehlers Geld erhalten hat. Das muß er mit der Bank ausmachen.

Die Bank kann sich nicht mit dem Hinweis auf den vierteljährlichen Rechnungsabschluß herausreden. Das betrifft Fehler in Bezug auf bankeigene Kunden. Du bist als A nicht Kunde dieser Bank. Du hättest im übrigen keine Möglichkeit gehabt, den eigenen Fehler festzustellen, weil die Überweisung durch den Fehler der Bank gut gegangen ist und keine negative Rückmeldung erfolgt ist.

Gruß,
Francesco

A ist Vater von B.
C ist Baufirma von B.
A und B sehen sich selten.
A hat hin und wieder an C überwiesen um Baurechnungen
für B zu bezahlen ( Geschenke ).

A will B was überweisen ( Überraschung … )
A schreibt die Kontonummer von C in das Formular und den Namen von B.
B und C sind bei der gleichen Bank.
Die Bank merkt die Differenz zwischen Empfängername und Empfängerkontonummer nicht und schreibt C den Betrag gut.
C behält das Geld über ein Jahr.
B wußte ja nicht das er Geld bekommen sollte und vermisst es
nicht. A fragt nach einem Jahr B was er eigentlich mit dem
Geld gemacht hat. ( A ist Vater von B )
Jetzt stellt sich das Versehen heraus.
B geht zur Bank und reklamiert.
A geht zur eigenen Bank und reklamiert.
Bank von A stellt fest das Geld auf Konto von C gegangen
ist.

Jetzt gehts los … C gibt B das Geld nicht ganz, insgesamt
waren es 3 fehlgegangene Überweisen über 7.900 DEM, 200 DEM und
700 DEM. 7.900 DEM überweist C an B. Den Rest behält er ein da
er von B eine Zahlung angeblich nicht erhalten hat.

Kann sich Bank von B und C ( ist die gleiche ) rausreden ?
Muß C das Geld rausrücken ?
Welchen Anspruch hat A ? zinsen von bank ??
oder hat B als eigentlicher Empfänger den Anspruch auf zinsen
bzw. Schadensersatz ???

Mehr Details kann ich nicht liefern, es gibt einfach nicht mehr zu schreiben dazu.

Danke schonmal

Hallo,

wenn ich das richtig sehe hat C keinerlei Anspruch gegen A erhoben.
Seine Ansprüche an B sind vollkommen irrelevant.
Er muss das Geld zurückzahlen. Noch einfacher sollte aber schlicht die Bank die Überweisung rückgängig machen. Schließlich liegt ein offenbarer Irrtum vor. Da hat C eigentlich gar nichts zu melden.

Max