hallo!
Für neu eingebaute Fenster an der Grundstücksgrenze ist der Falll klar. Aber nehmen wir einmal an, vor einem schon bestehenden Kellerfenster verläuft die Grundstücksgrenze senkrecht weg vom Haus, so dass ca. 1/3 des Fensters an das Nachbargrundstück grenzen, 2/3 auf das eigene Grundstück schauen. Das Fenster besteht schon immer: ein ehemaliges Kellerfenster, das vor jahren mit einem normalen Fenster versehen wurde, sich in der Größe aber nicht geändert hat.
Nun soll dieses Fenster nach oben und unten vergrößert werden. Die Grundstücksverhältnisse 1/3 zu 2/3 bleiben also gleich, wenn auch das Fesnter insgesamt natürlich größer wird.
Meien Frage: Besteht für eine solche FensterVERGRÖSSERUNG Bestandsschutz oder nur für die bisherige Größe? Muss die Nachbarschaft die Vergrößerung genehmigen oder kann sie sie sogar grundsätzlich verweigern? (in Baden-Württemberg)
Vielen Dank für alle Erfahrungen und Hilfe!
handzahm