Fenster vergrößerung teilweise grundstücksgrenze bestandsschutz

hallo!

Für neu eingebaute Fenster an der Grundstücksgrenze ist der Falll klar. Aber nehmen wir einmal an, vor einem schon bestehenden Kellerfenster verläuft die Grundstücksgrenze senkrecht weg vom Haus, so dass ca. 1/3 des Fensters an das Nachbargrundstück grenzen, 2/3 auf das eigene Grundstück schauen. Das Fenster besteht schon immer: ein ehemaliges Kellerfenster, das vor jahren mit einem normalen Fenster versehen wurde, sich in der Größe aber nicht geändert hat.
Nun soll dieses Fenster nach oben und unten vergrößert werden. Die Grundstücksverhältnisse 1/3 zu 2/3 bleiben also gleich, wenn auch das Fesnter insgesamt natürlich größer wird.

Meien Frage: Besteht für eine solche FensterVERGRÖSSERUNG Bestandsschutz oder nur für die bisherige Größe? Muss die Nachbarschaft die Vergrößerung genehmigen oder kann sie sie sogar grundsätzlich verweigern? (in Baden-Württemberg)

Vielen Dank für alle Erfahrungen und Hilfe!
handzahm

Hallo

Viel wichtiger als die Zustimmung des Nachbarn (Zivilrecht) ist die Frage, was das Baurecht (Öffentliches Recht) dazu meint.

Bestandsschutz im Baurecht gilt nur, wenn die Gegebenheiten irgendwann einmal genehmigt wurden. Wurden sie irgendwann mal „schwarz“ eingebaut, dann gibt es auch keinen Bestandsschutz. Und selbst ein vorhandener Bestandsschutz erlischt i.d.R. bei Veränderungen (z.B. Vergrößerung).

Noch dazu gelten ganz besondere Vorschriften bei einer Grenzwand/Wand ohne Einhaltung der Abstandsvorschriften. Fenster müssen da eben einer bestimmten Brandschutzklasse/Feuerwiderstandsklasse entsprechen.

Also klären: wird das vorhandene Fester von einer Baugenehmigung abgedeckt? wurde es auch wie genehmigt ausgeführt (Brandschutz/Feuerwiderstandsklasse)? oder wurde es über eine Ausnahme/Befreiung (Übernahme von Abstandsflächen durch den Nachbarn/dinglich gesicherte Baulast) „rechtmäßig“ genehmigt?

Ob die geplante Fenstervergrößerung dazu führt, dass alles neu genehmigt werden muss, kann nur die Bauaufsicht sagen.

Selbst wenn die Bauaufsicht „abnickt“, könnte der Nachbar Einspruchrechte haben:
http://www.kostenlose-urteile.de/VG-Neustadt_4-K-329…

Grüsse Rudi

Danke, Rudi, für Deine Hilfe!

Inzwischen war ich beim BAuordnungsamt: Das Fenster berührt z.T. die Grundstücksgrenze, es verliert den Bestandsschutz, wenn es angerührt wird, und muss dann zugemauert werden. also: Finger davon lassen!

Die Nachbarschaft wäre nicht das Problem: Bei Fenstern, auch bei Vergrößerungen müssen die Nachbarn nicht gefragt werden.

viele Grüße
handzahm