Feuer im eigenen Garten erlaubt?

Ums kurz zu machen:

Ich habe bei meinem bekannten im Garten ein Feuer in einer Feuerschale gemacht.

Sein durchaus sehr „netter“ Nachbar meinte abends dann, dass wir doch das Feuer ausmachen sollen oder er holt die polizei.

Nach etwas suche im Internet wurden wir auch nicht recht schlau, da es von Bundesland zu Bundesland anders ist.

Wir sind hier in Bayern, Mittelfranken, Erlangen …
In anderen Foren mit einer ähnlichen frage wurde immer auf den $ 5 des ordnungswidrigkeitsgetzes hingewiesen.

Dies betrifft aber nur die Geltung.

Bitte um dringende Hilfe.

Danke

Feuer im Garten
hallo kann Dir hier nicht weiterhelfen.Du solltest vorher Deine Nachbarn fragen. Einige freundliche Worte und Erlärungen könnten helfen.
MFG
P. Be4ise

Hallo,

um es kurz zu machen… ich kann den Nachbarn voll verstehen. Feuer bedeutet immer Rauchbeläßtigung. Da brauche ich auch keine Gesetze als Drohung, da müßte der eigene Menschenverstand schon ausreichen. Feuer im Garten ist in NRW im Herbst erlaubt um Laub zu verbrennen, ansonsten erfreud sich nur derjenige am Feuer der es angemacht hat. Alle anderen empfinden das als lästig.
Wechsel doch auf einen Gasgrill, dann klappt das auch mit dem Nachbarn. Habe ich übrigens auch gemacht :smile:

gruß stinni

Hey,
bei uns in Köln,steht in der Ortssatzung wo und wann Du Feuer im Garten machen kannst/darfst,ich würde persönlich aber immer davon abraten! Weil,der aufmerksame Mitbürger nicht unterscheiden kann, ist dort ein Schadensfeuer oder ein Lagerfeuer. Laß Deinen Nachbar hier mal außen vor,der sieht ja um was es sich hier handelt,und wenn es nicht qualmt und oder stinkt könnte er es ja zulassen.Bedenke aber, dies kann der Mitbürger ,ohne Einsicht in Deinen Garten nicht .Und ein Schadensfeuer löscht man in der Entstehung mit einem Eimer Wasser, nach ca. 3 Min mit einem Fass Wasser usw. Dann tut Eile Not, und Du kannst keinem böse sein, der Dir dann Polizei oder Feuerwehr vorbei schickt!

keine ahnung… den nachbarn einfach auf ein bier einladen…

sorry,
da kann ich leider nicht helfen.
Hoffentlich findest Du jemand anderen, der Dir da helfen kann.

Viel Glück

Hallo,

diese Regelung betrifft nur das Beseitigen von Gartenresten / Gehölz und Blattwerk mittels eines Feuers. Dies betrifft in keinster Weise das Anzünden einer geringen Menge von „Brennholz“ für einen gemütlichen Abend.

Bitte entsprechende Passagen in den einzelnen Satzungen der Kommunen genau lesen. Ich denke, ihr hättet durchaus ein kleines Feuer anzünden dürfen, solange es in „Kaminfeuer“-Größe bleibt.

Gruß
Christian