Hallo allerseits,
ein Bekannter bekam von einer Anwaltskanzlei ein dickeres Bündel bedrucktes Papier zugeschickt.
Darin enthalten u.a.
Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung mit geloggter IP, Titel und Hash des illegalen Downloads, Datum und Uhrzeit des Vergehens.
Die Abmahnung.
Die Unterlassungserklärung.
Der Unterlassungsstreitwert liegt bei 10.000,00 EUR.
Der geforderte Betrag beträgt 956,00 EUR.
Diese Person durchsuchte Stundenlang erfolglos seinen Rechner nach dieser Datei.
Die weitere Vorgehensweise ist dieser Person grundsätzlich bekannt.
Zunächst nichts unterschreiben.
Zunächst nichts bezahlen.
Modifizierte Unterlassungserklärung.
Fristen einhalten.
Nun meine Fragen:
Mit welchen Kosten an den Verteidiger ist zu Rechnen?
Mit welchen Kosten an den Kläger ist zu rechnen, wenn die Mod UE greift?
Sollten hier Juristen mitlesen, so wäre ein kurzes Statement sicher hilfreich.
Vorab Besten Dank!
Siegfried_OA