Filesharing - Abmahnung - Unterlassungserklärung

Hallo allerseits,

ein Bekannter bekam von einer Anwaltskanzlei ein dickeres Bündel bedrucktes Papier zugeschickt.

Darin enthalten u.a.
Der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung mit geloggter IP, Titel und Hash des illegalen Downloads, Datum und Uhrzeit des Vergehens.
Die Abmahnung.
Die Unterlassungserklärung.
Der Unterlassungsstreitwert liegt bei 10.000,00 EUR.
Der geforderte Betrag beträgt 956,00 EUR.

Diese Person durchsuchte Stundenlang erfolglos seinen Rechner nach dieser Datei.

Die weitere Vorgehensweise ist dieser Person grundsätzlich bekannt.
Zunächst nichts unterschreiben.
Zunächst nichts bezahlen.
Modifizierte Unterlassungserklärung.
Fristen einhalten.

Nun meine Fragen:
Mit welchen Kosten an den Verteidiger ist zu Rechnen?
Mit welchen Kosten an den Kläger ist zu rechnen, wenn die Mod UE greift?

Sollten hier Juristen mitlesen, so wäre ein kurzes Statement sicher hilfreich.

Vorab Besten Dank!
Siegfried_OA

Tach,

Diese Person durchsuchte Stundenlang erfolglos seinen Rechner
nach dieser Datei.

Die weitere Vorgehensweise ist dieser Person grundsätzlich
bekannt.
Zunächst nichts unterschreiben.
Zunächst nichts bezahlen.
Modifizierte Unterlassungserklärung.

Die von einem Fachmann (also Anwalt) verfasst sein sollte, sonst schaufelt man sich selbst einen Grab.

Nun meine Fragen:
Mit welchen Kosten an den Verteidiger ist zu Rechnen?

Es gibt Kanzleien, die damit werben, solche Dinge durch eine Pauschale zu bearbeiten (um die 190 Euro + MWSt). Ansonsten kommt es wohl darauf an, ein Bekannter von mir stecke Mal in der Situation und hat sich auch bei mehreren Anwaelten erkundigt, zwischen 200 und 400 Euro fuer einen einfachen Fall war alles dabei.

Mit welchen Kosten an den Kläger ist zu rechnen, wenn die Mod
UE greift?

Depends, was in der UE so alles drin steht.

Gruss
Paul

Hi,

ein Bekannter bekam von einer Anwaltskanzlei ein dickeres Bündel :bedrucktes Papier zugeschickt.

Ich betrachte das jetzt mal als fiktiv.

google mal nach „Abmahnung 100 euro“

Da kommt neben ein paar hübschen Artikeln dieser Paragraph raus:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/97a.html

Also modifizierte Unterlassungsblabla, und falls der Verstoß zugegeben wird 100€ Gesamtsumme mit Verweis auf diesen Paragraphen anbieten.

MFG

Auch hallo

ein Bekannter

FAQ:1129

bekam von einer Anwaltskanzlei ein dickeres
Bündel bedrucktes Papier zugeschickt.

Nicht rein zufällig Waldorf Frommer:

Der geforderte Betrag beträgt 956,00 EUR.

Diese Person durchsuchte Stundenlang erfolglos seinen Rechner
nach dieser Datei.

Hat sich jemand (unbekanntes) Drittes am Anschluss bedienen können ?

Nun meine Fragen:
Mit welchen Kosten an den Verteidiger ist zu Rechnen?

Kommt auf die Vereinbarung an: pauschal, über den festgelegten Streitwert, RVG,…

Mit welchen Kosten an den Kläger ist zu rechnen, wenn die Mod
UE greift?

Das kann nur die verteidigende Anwaltskanzlei sagen, da zuviele Paramter beachtet werden wollen: wie reagiert die abmahnende Kanzlei auf die mod UE, war der Störer auch Täter,… ?

mfg M.L.

Hi,

nach §97a Urheberrechtsgesetz beträgt die maximale Summe 100€. Die knappen 1000€ sind somit Blödsinn. Wieso 200-400 für einen Anwalt raus werfen?

MFG

Wieso 200-400 für einen Anwalt raus werfen?

Erstmal muss der genannte Paragraph überhaupt greifen und vor Gericht Bestand haben.
Ausserdem wird die abmahnende Kanzlei wohl kaum lockerlassen und allein schon das Angebot der Zahlung von 100 Euro als Schuldeingeständnis werten.

mfg M.L.

Hi,

wenn Du meinen anderen Beitrag gelesen hättest, hättest Du festgestellt, dass ich die Einschränkung gemacht habe: Wenn der Verstoß zugegeben wird…

MFG

Nachtrag
Hi,

wenn Du Dich etwas mehr für das Thema interessierst hier ein legal kostenloses Buch:
http://bundes.blog.de/2012/07/17/aktualisiertes-hand…

MFG

Tach,

nach §97a Urheberrechtsgesetz beträgt die maximale Summe 100€.
Die knappen 1000€ sind somit Blödsinn. Wieso 200-400 für einen
Anwalt raus werfen?

was ich mich als Rechtslaie frage: was ist denn eigentlich eine unerhebliche Rechtsverletzung und wann greift die Beschraenkung auf 100 EYPO? Ich habe Mal ein derartiges Abmahnschreiben (zum Glueck nicht an mich adressiert) in der Hand gehabt. Dort wird der Streitwert wie folgt festgesetzt (alle Zahlen sind frei aus dem Gedaechtnis):

Sie haben per Torrent einen Film heruntergeladen und dabei auch anderen Nutzern zur Verfuegung gestellt. Wir behaupten jetzt einfach Mal, der Film wurde durch Sie 1000 Mal verbreitet. Der Kaufpreis des Datentraegers ist 20 Euro und die Lizenzgebuehren, die man entrichten muesste, wuerde man den Film vervielfaeltigen wollen, sind 10 Euro pro Kopie, also setzen wir den Streitwert auf 30000 Euro, grosszuegigerweise sind Sie aus der Sache raus, wenn Sie uns 1000 Euro + Auslagen iHv 300 Euro ueberweisen und die Unterlassungserklaerung unterschreiben.

Die Kalkulation ist nat. voellig aus der Luft gegriffen, allein schon vom technischen Standpunkt her, ich kann mir aber - Dank fliegendem Gerichtsstand - vorstellen, dass die Abmahnkanzlei durchaus einen Richter finden kann, das das Ganze durchwinkt. Und bei 30000 Euro Streitwert wuerde ich nicht darauf wetten, dass man mit Geringfuegigkeit durchkommt. Aber wie gesagt: bin nur ein Laie, also erleuchtet micht :wink:

Gruss
Paul

Tach,

wenn Du Dich etwas mehr für das Thema interessierst hier ein
legal kostenloses Buch:
http://bundes.blog.de/2012/07/17/aktualisiertes-hand…

gerade von da stammt auch die Passage (S35 unten):

Dennoch haben viele Gerichte bereits entschieden, dass
es sich bei einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung
durch Filesharing gerade nicht um eine Bagatellangelegenheit
handelt. Aufgrund der uneinheitlichen
Rechtsprechung ist derzeit nicht davon auszugehen, dass
die 100 €-Regelung auf die Filesharing-Fälle Anwendung
findet.
Wir hoffen, dass sich diese - unserer Meinung nach falsche
- Rechtsprechung der deutschen Gerichte in naher Zukunft
ändern wird.

was einen doch an den 100 Euro und basta zweifeln laesst…

Gruss
Paul

wenn man das alles als außensteher so liest, kann man auf die idee kommen, dass mit den 100€ alles abgegolten ist. um es klarzustellen, dem ist natürlich nicht so. die urheberrechtsverletzung, die einen schadensersatzanspruch begründet, bleibt natürlich weiterhin bestehen…