Der Nachlassverwalter/Miterbe wurde aufgefordert, die gemeinsame Erbschaftssteuererklärung für die Erbengemeinschaft abzugeben. Diese ist laut FA von allen Miterben zu unterschreiben (bzw. Vollmacht zu unterschreiben).Für den Fall, dass nicht alle unterschrieben haben, droht das FA mit der anteiligen Steuerschätzung.
Ist es rechtmäßig, wenn das FA die anteilige Erbschaftssteuer schätzt (oder damit droht), nur wegen fehlender Unterschrift der anderen Miterben, obwohl das FA den Erbschein mit den Erbanteilen sowie das Testament hat???
Ist es nicht so, dass das FA aufgrund der eingereichten Unterlagen (Erbschein) die anteilige Steuer berechnen kann und somit kein Schätzunggrund vorliegt, selbst wenn eine Unterschrift fehlt. Der Nachlassverwalter/Miterbe hat eben allein unterschrieben???
Das sollte doch ausreichen.