Hallo liebe Experten,
mal angenommen, es existiert folgender theoretischer Fall:
Es gibt ein älteres Ehepaar (beide 86 Jahre), die Mutter ist im Pflegeheim mit Pflegestufe III untergebracht, der Vater hatte im Oktober 2014 eine schwere Herz-OP und lebt noch im eigenen Haus. Für ihn wird Pflegestufe I beantragt.
Die Eigenleistung für die Heimkosten beträgt ca. 1.700,- € bei einer monatlichen Gesamtrente von 2.050,- € (Vater: 1.800 € / Mutter: 250,- €). Zusätzlich fallen monatlich ca. 200,- € Kosten für Medikament (für beide) und Krankengymnastik (für die Mutter) an.
Wovon soll der Vater da noch leben?
Meine Frage:
Welche Möglichkeiten finanzieller Unterstützung gibt es hier noch außer dem „Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem SGB XII“.
In welchem Fall werden die Kinder zur Zuzahlung herangezogen? Eine Tochter befindet sich in Elternzeit (Geburt des Kindes: 26.9.2014) und erhält entsprechend daraus Bezüge und ihr Ehemann ist Vertriebsleiter. Eine weitere Tochter arbeitet vier Tage die Woche und deren Ehemann ist krankheitsbedingt in Frührente.
Vielen Dank für Eure Antworten.
Viele Grüße
Marion