Finanzielle Unterstützung zur Begleichung der Pflegekosten im Heim bei Pflegestufe III

Hallo liebe Experten,

mal angenommen, es existiert folgender theoretischer Fall:

Es gibt ein älteres Ehepaar (beide 86 Jahre), die Mutter ist im Pflegeheim mit Pflegestufe III untergebracht, der Vater hatte im Oktober 2014 eine schwere Herz-OP und lebt noch im eigenen Haus. Für ihn wird Pflegestufe I beantragt.

Die Eigenleistung für die Heimkosten beträgt ca. 1.700,- €  bei einer monatlichen Gesamtrente von 2.050,- € (Vater: 1.800 € / Mutter: 250,- €). Zusätzlich fallen monatlich ca. 200,- € Kosten für Medikament (für beide) und Krankengymnastik (für die Mutter) an.

Wovon soll der Vater da noch leben?

Meine Frage:
Welche Möglichkeiten finanzieller Unterstützung gibt es hier noch außer dem „Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem SGB XII“.

In welchem Fall werden die Kinder zur Zuzahlung herangezogen? Eine Tochter befindet sich in Elternzeit (Geburt des Kindes: 26.9.2014) und erhält entsprechend daraus Bezüge und ihr Ehemann ist Vertriebsleiter. Eine weitere Tochter arbeitet vier Tage die Woche und deren Ehemann ist krankheitsbedingt in Frührente.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße
Marion

Hallo

[…]
Wovon soll der Vater da noch leben?

Hier wird es doch sicherlich einen Selbstbehalt geben. Ausserdem kann man vielleicht das Eigenheim zu Geld machen oder mal schauen ob noch anderes verwertbares Vermögen vorhanden ist.

Meine Frage:
Welche Möglichkeiten finanzieller Unterstützung gibt es hier
noch außer dem „Antrag auf Erbringung von Leistungen nach dem
SGB XII“.

Man könnte mal innerhalb der Familie ergründen ob da Bereitschaft besteht, ohne dass die Behörden überhaupt einfordern müssen

In welchem Fall werden die Kinder zur Zuzahlung herangezogen?

Wenn sie entsprechend leistungsfähig sind.

Greetz
T.

Hallo,
wir hatten vor einigen Jahren einen ähnlichen Fall in der Familie.
Mein Schwiegervater (Pflegest III) war im Heim, die Rente reichte nicht aus um die Kosten zu bezahlen.
Meine Schwiegermutter bewohnte das selbst genutzte eigene Haus.
Es wurde, nachdem das Sparguthaben in Höhe von ca. EUR 50 000,- fast aufgebraucht war, ein Antrag auf Sozialhilfe gestellt. Voraussetzung hierfür waren:

  • sämtliche Sparanlagen müssen bis auf einen Betrag von ca, EUR 3 000.- aufgebraucht werden
  • meine Schwiegermutter musste eine Kostenaufstellung für ihren Unterhalt und Versicherungen erstellen
  • die Anschrift der leiblichen Kinder müssen benannt werden. Das Amt setzt sich mit allen in Verbindung und prüft deren Leistungsfähigkeit

Das selbst genutzte gemeinsame Wohnhaus wird nicht angetastet.
Mein Schwiegervater bekam ,neben den Zuschüssen für das Heim, ein Taschengeld von ca. EUR 110.- sowie einen Kleidergeldzuschuss. Einen Teil der gemeinsamen Rente konnte meine Schwiegermutter für ihren Lebensunterhalt behalten

grusspeke

Wichtig Vergessen
Hallo,
Voraussetzung für einen Antrag ist eine entsprechende Betreuungsvollmacht.
Sonst geht nichts und ein kostenpflichtiger, gerichtlich bestellter Betreuer wird eingesetzt.

grusspeke

Hallo Peke,

vielen Dank für Deine Antwort. Der Sozialhilfeantrag wird gestellt, zudem habe ich für meinen Vater auch noch eine Pflegestufe beantragt.

Viele Grüße

Hallo,

vielen Dank für Deine Antwort.

Herzliche Grüße
Dasso