Folgeauftrag rechtsgültig?

guten morgen,
eine reinigungsfirma wird theoretisch per internet beauftragt einmal die fenster einer wohnung zu reinigen. der auftrag wird ordnungsgemäß ausgeführt. die rechnung noch am selben tag per überweisung beglichen. 6 monate später fragt die firma nach termin für eine zweite reinigung. falls keine terminvereinbarung getroffen wird, soll der „vertragspartner“ einen pauschalbetrag ohne leistungsanspruch bezahlen. die firma tritt im internet ohne angaben der AGBs auf. betreffender auftaggeber ist inzwischen verzogen und braucht daher keine zweite reinigung der fenster. die auftragnehmende firma besteht auf eine kündigung laut deren AGBs sonst würde sich der auftrag automatisch verlängern.

was tun?

danke
seute deern

auftragnehmer an auftraggeber:

Bevor Sie uns jetzt vermutlich zurückschreiben, dass Sie die Auftragsbestätigung nicht unterschrieben haben, möchten wir Ihnen vorsorglich mitteilen, dass es für die Wirksamkeit einer Auftragsbestätigung keiner Unterschrieft bedarf.

sorry, hatte ich vergessen zu erwähnen.
seute

Die Frage ist, was überhaupt Vertragsinhalt geworden ist. Zu einem Dauerschuldverhältnis könnte man wohl nur dann kommen, wenn dies aus der Auftragserteilung per internet hervorgeht.

Da müßte das dann irgendwo so geregelt sein, dass derjenige, der den Auftrag erteilt, wissen mußte, dass er einen Dauervertrag schließt.

Wenn dem nicht so ist, kann man m. E. aus der Auftragserteilung für eine einmalige Reinigung nicht auf ein unbefristetes Auftragsverhältnis schließen.