Forderung eines Jugendamtes

Guten Tag liebe Community,
wer weiß denn ob auch amtliche (Geld-) Forderungen verjähren?Und nach welcher Zeit?Ich weiß dass ein Amt nicht mahnen muss sondern berechtigt ist gleich den Gerichtsvollzieher zu schicken (und sogar eigene Vollzieher hat)Vielen Dank für Eure Mitwirkung.Gabika

Hallo,

kommt darauf an.

Von welcher Leistung des Jugendamtes sprichst du?

Falls Unterhalt: gibts dazu eine Urkunde oder einen Mahnbescheid?

Grüße
miamei

Hallo,

man müsste wirklich wissen, welche Art von Forderungen da geltend gemacht werden; Rückzahlung von Unterhaltsvorschußleistungen verjähren beispielsweise nach 3 Jahren, andere Leistungen i.d.R. auch nach 3 Jahren, sofern diese nicht tituliert sind, also durch Urkunde, Gerichtsurteil oder Mahn-Vollstreckungsbescheid.
Hier beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre, allerdings Verwirkung dann u.U. auch möglich.

lG