Forderungen des Ex-Eigentümer einer Immobile an den Eigentümer

Hallo,

mich interessiert, ob ein Ex-Eigentümer, der noch im Objekt wohnt, Forderungen gegen den neuen Eigentümer wegen Maßnahmen aus seiner Zeit als Eigentümer stellen kann.

Beispiel:
Eine Vorerbin erhält von ihrem Ehemann das Mehrfamilien-Haus in dem sie selber wohnt. Nacherbe ist der Sohn des Ehemann aus seiner ersten Ehe, welcher auch aktiv am Bau des Hauses beteiligt war. Nach dem Tod des Ehemann heiratet die Vorerbin erneut.

Der neue Ehemann führt ohne, Information an den Nacherben, viele bauliche Veränderungen an der Immobilie durch. So baut er zum Beispiel die zur Wohnung gehörenden Kellerräume dahingehend um, daß die Strom- und die Wasserversorgung nicht mehr über die allgemeinen Zähler laufen, sondern über den der Wohnung. Die Stromleitungen zum allgemeinen Strom werden sogar komplett entfernt.

Einige Jahr später zieht der Nacherbe in eine Wohnung des Hauses ein, hat aber keine Kenntnis von den Umbaumaßnahmen. Weitere 15 Jahre später entschließen sich die Vorerbin und deren Ehemann die Immobilie an den Nacherben zu übergeben. Im Gegenzug erhalten sie ein lebenslanges, grundbucheingetragenes Wohnrecht. Von den Umbaumaßnahmen erwähnen sie nichts.

Dann, ca. 1 Jahr nach dem Eigentümerwechsel, fällt dem Ehemann der Vorerbin ein, daß der Strom- und Wasserverbrauch - von ihm selber - für alle Kellerräume, Garagen, dem Hof, etc. auf seine Zähler geändert wurden. Jetzt fordert die Vorerbin und deren Ehemann, daß der Nacherbe aus seine Kosten alle Änderungen umgehend rückgängig machen soll.

Jetzt die Frage: Können Ex-Eigentümer wirklich vom Nacheingetümer verlangen, das die von ihnen selber durchgeführten Baumaßnahmen zurückgebaut werden?

Gruß aus Köln
Dagobert

Hallo!

Warum wurde es umgebaut ? Was wollte man erreichen ?

Ich lese Mehrfamilienhaus, Zahl der Wohnungen wäre interssant !

So wie ich es lese, hat doch der „Umbauer“ 15 Jahre lang Gemeinschaftsstrom/-wasser auf seinem Privatzähler gehabt. Und nicht bemerkt ?
Bzw. bei der NK Abrechnung für die übrigen Wohnungen nicht bemerkt, das auf Allgemeinzähler/Wasseruhr wenig bis nichts mehr auflief ?

Wie soll man das verstehen oder glauben ?

Aber grundsätzlich ist der Hauseigentümer verantwortlich, das Nebenkosten richtig abgerechnet werden können. Er muss rückbauen lassen. Auf eigene Kosten, ist doch auch grundsätzlich klar.

Nur, er kann sicherlich Schadenersatz in der Höhe geltend machen, den der Rückbau kosten wird.
Vielleicht ist es abhängig davon, welchen Status die Vorerbin hatte. Ob sie quasi schalten und walten konnte wie sie wollte oder ob die „nicht befreit“ war und das Haus in seinem einwandfreien Zustand erhalten musste. Dazu würde man auch die Haustechnik zählen, an der offenbar unsachgemäß oder aus Unkenntnis gewerkelt wurde.

MfG
duck313
I

Hallo,

der Grund für den Umbau war die „Sicherungslage“ seiner Wohnung im EG. Das Haus mit 6 Wohnungen wurde ca. 1960 bezugsfertig. Und wie damals üblich, war jede Wohnung nur mit fünf Sicherungen abgesichert: eine für den Heizstrahler im Badezimmer, 3 für den E-Herd und eine für alle Steckdosen und Lampen der restlichen Wohnung).

Nach seinem Einzug hat der neue Ehemann der Vorerbin die Wohnung neu verkabelt und fast jede Steckdoseneinheit mit einer eigenen Sicherung versehen. Dabei hat er wissentlich die Leitung vom Zähler für Allgemeinstrom (im 1. OG), die in seiner Badezimmerwand in den Keller ging, entfernt. Der angebliche Grund: die Leitung hätte beim EInbau der neuen Badezimmerheizung gestört.

Heute argumentiert er: zu diesem Zeitpunkt waren sie die Vermieter und Dank der Mieteinnahmen konnte er dies verschmerzen. Jetzt, nach der Übertragung, aber nicht mehr.

Gruß aus Köln
Dagobert