Hallo,
mich interessiert, ob ein Ex-Eigentümer, der noch im Objekt wohnt, Forderungen gegen den neuen Eigentümer wegen Maßnahmen aus seiner Zeit als Eigentümer stellen kann.
Beispiel:
Eine Vorerbin erhält von ihrem Ehemann das Mehrfamilien-Haus in dem sie selber wohnt. Nacherbe ist der Sohn des Ehemann aus seiner ersten Ehe, welcher auch aktiv am Bau des Hauses beteiligt war. Nach dem Tod des Ehemann heiratet die Vorerbin erneut.
Der neue Ehemann führt ohne, Information an den Nacherben, viele bauliche Veränderungen an der Immobilie durch. So baut er zum Beispiel die zur Wohnung gehörenden Kellerräume dahingehend um, daß die Strom- und die Wasserversorgung nicht mehr über die allgemeinen Zähler laufen, sondern über den der Wohnung. Die Stromleitungen zum allgemeinen Strom werden sogar komplett entfernt.
Einige Jahr später zieht der Nacherbe in eine Wohnung des Hauses ein, hat aber keine Kenntnis von den Umbaumaßnahmen. Weitere 15 Jahre später entschließen sich die Vorerbin und deren Ehemann die Immobilie an den Nacherben zu übergeben. Im Gegenzug erhalten sie ein lebenslanges, grundbucheingetragenes Wohnrecht. Von den Umbaumaßnahmen erwähnen sie nichts.
Dann, ca. 1 Jahr nach dem Eigentümerwechsel, fällt dem Ehemann der Vorerbin ein, daß der Strom- und Wasserverbrauch - von ihm selber - für alle Kellerräume, Garagen, dem Hof, etc. auf seine Zähler geändert wurden. Jetzt fordert die Vorerbin und deren Ehemann, daß der Nacherbe aus seine Kosten alle Änderungen umgehend rückgängig machen soll.
Jetzt die Frage: Können Ex-Eigentümer wirklich vom Nacheingetümer verlangen, das die von ihnen selber durchgeführten Baumaßnahmen zurückgebaut werden?
Gruß aus Köln
Dagobert