Hallo WWWler,
ich habe eine Frage zur Forderungsverjährung aus dem Bekanntekreis
In 2001 wurde eine Rechnung unter ausdrücklichem Vorbehalt gänzlich bezahlt.
In 2002 wurde dann eine Folgerechnung um einen Verrechnungsbetrag gekürzt, den man nachträglich wiederhaben wollte (siehe Vorbehaltszahlung 2001).
Die Frage:
Die Forderungen aus 2001 verjähren ja grds. mit Ablauf des 31.12.2003.
Wenn nun in 2002 rückwirkende ein Betrag eingehalten wird:
Entsteht dann in dem Zeitpunkt eine neue Forderung oder wird die Verjährung gehemmt. Was dann heißt, dass ich ja 2 Jahre ab 2002 rechnen muss.
Hm…
Weiß jmd mehr?
Danke
Gruß
Doc