Foto des USA Präsidenten auf eigener Produkt-HP?

Hallo,

  • wenn man ein Produkt verkauft und eine Homepage hat, wo Erfahrungsberichte von Nutzern des Produktes drauf sind
  • und wenn ein Nutzer dieses Produkts ein Foto von sich zusammen mit dem neu gewählten Präsidenten hat (das aufgenommen wurde, noch bevor er bekanntgab, Präsident werden zu wollen) und sagt, dieses Foto darf auf dieser Seite mit seinem Erfahrungsbericht verwendet werden…

… darf man das dann?
Oder heißt es dann, so ein Foto impliziert, dass der Präsident dieses Produkt auch verwendet(obwohl das natürlich nirgends steht), oder wäre es aus anderen Gründen verboten, ein Foto des Präsidenten ohne SEINE Erlaubnis (die man aus rein praktischen Gründen kaum bekommen wird) zu veröffentlichen?

Neugierig,

Julia

sagt, dieses Foto darf auf dieser Seite mit
seinem Erfahrungsbericht verwendet werden…

ohne SEINE Erlaubnis (die man aus rein
praktischen Gründen kaum bekommen wird) zu veröffentlichen?

Was denn nun Julia? Mit Erlaubnis oder ohne?

fragt sich

Horst

Hallo Horst,

Was denn nun Julia? Mit Erlaubnis oder ohne?

Nicht gelesen?

Erlaubnis des Produktnutzers: Ja.
Erlaubnis des mit-abgebildeten Präsidenten: Nein.

Julia

sagt, dieses Foto darf auf dieser Seite mit
seinem Erfahrungsbericht verwendet werden…

ohne SEINE Erlaubnis (die man aus rein
praktischen Gründen kaum bekommen wird) zu veröffentlichen?

Was denn nun Julia? Mit Erlaubnis oder ohne?

Es geht doch um SEINE Erlaubnis. Der Nutzer kann doch nur für sein eigenes Bildnis eine Erlaubnis erteilen, nicht jedoch für IHN. Nun ist ER jedoch eine Person der Zeitgeschichte und kann grundsätzlich der Veröffentlichung der Bildnisse von IHM (in Deutschland) nicht widersprechen.

Das Problem hier ist jedoch, dass ER als Top-A-Spitzen-Welt-Prominenter, würde ER jetzt nicht im Januar das Amt des US-Präsidenten antreten, ein nicht unerhebliches Honorar dafür verlangen könnte, würde ER in der Öffentlichkeit als Werbefigur für das von dem Nutzer gelobte Produkt auftreten und IHM daher ein Schadensersatzanspruch in Höhe des fiktiven Honorars zustehen könnte. Die Wertungsfrage, um die es hier geht, lautet also, ob ein Foto „Ich mit IHM“ neben der Aussage „Ich finde das Produkt gut“ auch bedeutet, dass ER sagt, das Produkt sei gut.

M. E. geht das zu weit. Sofern der Nutzer nicht SEINE Frau ist, sondern offensichtlich nur ein Tourist, der sich mal mit IHM zusammen hat fotografieren lassen, kann man locker erkennen, dass es allein dieser Nutzer ist, der die Beiträge verfasst.

Übrigens finde ich diese messianische Verehrung SEINER Person geradezu gespenstisch…

Hi,
er ist zwar heute eine Person des öffentlichen Interesses, aber dieses reicht sicher nicht bis zum Zusammenhang ,mit einer fiktiven Produktwerbung.
Soweit zum Recht des Abgebildeten.
Dann gibts natürlich noch das Urheberrecht über das nicht angefragt wurde, das aber zusätzlich beachtet werden muß.
Das heisst es müssen 3 Zustimmen, es hat aber nur einer Zugestimmt!
OL

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Erlaubnis des Produktnutzers: Ja.
Erlaubnis des mit-abgebildeten Präsidenten: Nein.

Ja, da war ich wohl tatsächlich noch nicht so ganz wach. Aber das da oben würde ich als Antwort so stehen lassen.

Gruß!

Horst

Hallo offline,

vielen Dank für deine Antwort, leider verstehe ich sie nicht. Vielleicht bin ich nur schwer von Begriff, aber wäre nett, wenn du mir auf die Sprünge helfen kannst.

er ist zwar heute eine Person des öffentlichen Interesses,
aber dieses reicht sicher nicht bis zum Zusammenhang ,mit
einer fiktiven Produktwerbung.

Und was sagt mir das jetzt?

Dann gibts natürlich noch das Urheberrecht über das nicht
angefragt wurde, das aber zusätzlich beachtet werden muß.

Meinst du den, der das Bild geknipst hat? Sprich, den, dem man den Fotoapparat in die Hand gedrückt hat: „Könnten Sie bitte mal…“?
Das find ich interessant… Heißt das, an dem Foto, das ich mache, weil ein Japaner mich vor Schloß Neuschwanstein darum bittet, habe ich ein Urheberrecht?
Hab ich ja noch nie so gesehen… interessant. Oder hab ich doch was falsch verstanden?

Das heisst es müssen 3 Zustimmen, es hat aber nur einer
Zugestimmt!

Wen meinst du jetzt genau mit den 3 Personen?
Ich gehe mal davon aus: Den Produktnutzer, den Präsidenten, und den Fotografen?

Meine Frage betraf ganz speziell den Präsidenten, und mir ist noch immer nicht klar, wie du diese Frage beantworten würdest: Könnte eine Veröffentlichung des Fotos auf einer Produktseite unter den gegebenen Umständen ok sein oder nicht, vorausgesetzt es war kein Fotograf, sondern ein zufällig dabei Gewesener und die Kamera des Produktnutzers.
Und: ja, richtig, es hat nur einer zugestimmt, und der Präsident wird das aus praktischen Gründen kaum tun (weil er wohl in der Regel Wichtigeres zu tun hat).

Immer noch gespannt auf Sichtweisen -

Gruß,
Julia

Hallo,

hab dein Posting erst jetzt entdeckt

Nun ist ER jedoch eine Person der Zeitgeschichte und kann
grundsätzlich der Veröffentlichung der Bildnisse von IHM (in
Deutschland) nicht widersprechen.

Interessant!

Die Wertungsfrage, um die
es hier geht, lautet also, ob ein Foto „Ich mit IHM“ neben der
Aussage „Ich finde das Produkt gut“ auch bedeutet, dass ER
sagt, das Produkt sei gut.

Ja genau!

M. E. geht das zu weit. Sofern der Nutzer nicht SEINE Frau
ist, sondern offensichtlich nur ein Tourist, der sich mal mit
IHM zusammen hat fotografieren lassen, kann man locker
erkennen, dass es allein dieser Nutzer ist, der die Beiträge
verfasst.

Ok, danke für deine Ansicht!
Ich bin mir im Klaren darüber, dass die Ansichten da geteilt sein können. Letztlich geht es um die Frage, ob es ein nicht unerhebliches Risiko sein könnte, so ein Foto abzubilden. Vermutlich eine Ermessensfrage. Wobei wie gesagt der Präsident wohl wirklich wichtigeres zu tun hat als wegen sowas einen internationalen Anwalt loszuschicken… schätze ich…

Übrigens finde ich diese messianische Verehrung SEINER Person
geradezu gespenstisch…

Messianisch finde ich etwas übertrieben gesagt, aber ich muss zugeben, man kann sich der Ausstrahlung dieses Mannes nur schwer entziehen. Wobei ich das nicht schlimm finde, denn ich finde Charme und Ausstrahlung nur ein Zuckerl - das was mich wirklich an diesem Mann begeistert, sind die Inhalte seines Programms, seine offensichtlich sehr hohe Intelligenz, und seine diplomatischen Fähigkeiten. Und wenn das alles sich auch noch paart mit Menschlichkeit und einer sympathischen Ausstrahlung, darf man sich eigentlich nicht wundern, wenn die Welt begeistert ist, dass so ein Mann das mächtigste Amt der Welt bekleidet.

Auch Fan :smile:

Julia

Hallo offline,

vielen Dank für deine Antwort, leider verstehe ich sie nicht.
Vielleicht bin ich nur schwer von Begriff, aber wäre nett,
wenn du mir auf die Sprünge helfen kannst.

er ist zwar heute eine Person des öffentlichen Interesses,
aber dieses reicht sicher nicht bis zum Zusammenhang ,mit
einer fiktiven Produktwerbung.

Und was sagt mir das jetzt?

Da es nicht um irgendeine Berichterstattung im Zusammenhang mit seinem Amt geht, darf das Bildnis nicht verwendet werden.

Dann gibts natürlich noch das Urheberrecht über das nicht
angefragt wurde, das aber zusätzlich beachtet werden muß.

Meinst du den, der das Bild geknipst hat? Sprich, den, dem man
den Fotoapparat in die Hand gedrückt hat: „Könnten Sie bitte
mal…“?
Das find ich interessant… Heißt das, an dem Foto, das ich
mache, weil ein Japaner mich vor Schloß Neuschwanstein darum
bittet, habe ich ein Urheberrecht?
Hab ich ja noch nie so gesehen… interessant. Oder hab ich
doch was falsch verstanden?

Ja der ein Foto macht ist Urheber soferne er eine Person ist.
(ein Passbildautomat hat mangels Persönlichkeit dieses Recht nicht).
Im Falle der verliehenen Kamera ist der Nachweis schwer aber durch die eventuelle Behauptung solange gültig bis jemand anderer das Gegenteil beweist.
Einer der Abgebildeten scheidet solange kein Selbstauslöser verwendet wurde, logischerweise als Fotograf aus.

Das heisst es müssen 3 Zustimmen, es hat aber nur einer
Zugestimmt!

Wen meinst du jetzt genau mit den 3 Personen?
Ich gehe mal davon aus: Den Produktnutzer, den Präsidenten,
und den Fotografen?

Ja

Meine Frage betraf ganz speziell den Präsidenten, und mir ist
noch immer nicht klar, wie du diese Frage beantworten würdest:

mit Nein!

Könnte eine Veröffentlichung des Fotos auf einer Produktseite
unter den gegebenen Umständen ok sein oder nicht,
vorausgesetzt es war kein Fotograf, sondern ein zufällig dabei
Gewesener und die Kamera des Produktnutzers.

ja 2 x Nein!

Und: ja, richtig, es hat nur einer zugestimmt, und der
Präsident wird das aus praktischen Gründen kaum tun (weil er
wohl in der Regel Wichtigeres zu tun hat).

Ja, der Präsident wird wichtigeres zu tun haben,
ja ich habe auch ein Auto mit ( und zeitweise natürlich ohne) Wechselkennzeichen bei mir am Parkplatz im Hof stehen.
Auch ich hab wichtigeres zu tun als 3x mal die Woche zu erklären daß ich das Auto das gerade ohne Kennszeichen herumsteht weder verschenke noch verkaufe.
Deshalb darf es mir trotzdem niemand einfach wegnehmen.

Also die Verwendung ist nur bei Zustimmung für den bestimmten Zweck erlaubt; und nicht, bei aus welchem Grund auch immer, nicht erfolgter Nichtzustimmung.

OL