Fotos von einem Unfall!

Ist es erlaubt Fotos oder Videoaufnahmen von einem Unfall zu machen, von dem man nicht selbst betroffen ist oder ist das strafbar bzw. nicht erlaubt. Wenn man selbst beteiligt ist, darf man ja Beweisaufnahmen machen, wegen Polizei, Versicherung… . Darf man dies nun auch bei einem Unfall, beteiligt ist? Und dürfte man evtl. Aufnahmen von Verletzten machen?

Wäre dankbar für Tipps, Gesetzesauszüge,…

Gruß Adrian

Hallo erstmal,

grundsätzlich spricht nichts dagegen von allen möglichen Ereignisse des tätlichen Lebens in der Öffentlichkeit (also nicht auf Privatgrundstücken) Foto- und Videoaufnahmen zu machen. Davon lebt schließlich die gesamte Zunft der Pressefotografen und der kleinen Bild- und Filmagenturen. Habe zu Schulzeiten so auch mal mein Taschengeld aufgebessert (allerdings weniger Unfallbilder) und wenn ich etwas spannendes erlebe und gerade einen Fotoapparat dabei habe, drücke ich auch heute noch drauf und schicke das Bild nebst ein paar Zeilen Text an die passenden Stellen bzw. schicke eine SMS an eine Firma die entsprechende Sachen für das Fernsehen aufnimmt. Und klar, wenn gedruckt wird, gibt es Geld. Nichts zum reich werden, aber halt ausreichend um mal wieder eine schöne Flasche Wein zu kaufen.

Neben der Sache mit den Privatgrundstücken muss man zudem aufpassen, dass man möglichst keine Personen in Großaufnahme bringt, die dies nicht wollen (außer es sind Personen des Zeitgeschehens). Auch ist es üblich Nummernschilder und Fahrzeugbeschriftungen unkenntlich zu machen.

Gruß vom Wiz

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Hallo Adrian,

wenn Du nicht im Besitze eines Presseausweises bist (Schülerpresse z.B.)
würde ich da die Finger von lassen…
Fotografierst Du z.B. Rettungspersonal/Feuerwehr/Polizei mit,können die dir jederezeit den Film wegnehmen…und bei Privatpersonen must du immer mit Schadenersatz-Ansprüchen wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes rechnen…
Außerdem könnte aud dich noch eine Anzeige wegen Behinderung der Rettungsarbeiten zukommen…

greets

Frank

wenn Du nicht im Besitze eines Presseausweises bist
(Schülerpresse z.B.)
würde ich da die Finger von lassen…

Sorry, aber wie kommst du denn darauf? Der Presseausweis hat keinerlei rechtlich bindende Wirkung. Er weist den Träger nur als Mitglied eines anerkannten Berufsverbands aus und ergeht sich sonst in nebulösen Formulierungen, dass Amtspersonen die Arbeit nicht unnötig behindern sollen, …

Fotografierst Du z.B. Rettungspersonal/Feuerwehr/Polizei
mit,können die dir jederezeit den Film wegnehmen…

Na hoppala, so einfach geht das ja nun nicht. Wegnahme setzt förmliche Sicherstellung/Beschlagnahme voraus, und die muss begründet werden. Und dafür reicht es niemals nicht aus, dass sich jemand nicht fotografieren lassen will.

und bei
Privatpersonen must du immer mit Schadenersatz-Ansprüchen
wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes rechnen…

Aber erst bei Veröffentlichung und auch dann nur unter den unten von mir schon beschriebenen besonderen Bedingungen.

Außerdem könnte aud dich noch eine Anzeige wegen Behinderung
der Rettungsarbeiten zukommen…

Es sollte sich ja wohl von selbst verstehen, dass man Rettungsarbeiten nicht behindert und den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr folgt. Und im Zweifelsfall fragt man höflich, ob bestimmte Dinge gehen oder eben nicht. Natürlich drückt man keinem Verletzten die Linse ins Gesicht und bittet auch keinen Feuerwehrmann mal eben den Schlauch solange wegzulegen, bis man ein paar schöne Flammenbilder hat. Wer sich vernünftig verhält bekommt auch keinen Ärger. Ganz im Gegenteil, wenn man „seine“ Polizei und Feuerwehr vor Ort kennt, bekommt man sogar Hinweise oder Möglichkeiten für besonders gute Bilder. Es ist wie überall im Leben, Freudlichkeit öffnet viele Türen.

Gruß vom Wiz

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Hallo Joerg,

mal ein Auszug aus dem Grundgesetz:

*snip*
Artikel 5
[Meinungs-, Informations-, Pressefreiheit; Kunst und Wissenschaft]
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre…
*snip*

Der Bundespresse-Ausweis ist eine Antwort auf Artikel 5 und
legitimiert dich gegenüber den Behörden als Mitglied des DJV.
Damit weist Du dich als „Profi“ in diesem Beruf aus…das ist zwar keine „Freikarte“ aber in der Regel kannst du damit wesentlich mehr als ein „Privatmann“ erreichen.

Aber der viel entscheidendere Punkt ist,das du als Profi von deiner Redaktion bzw.Auftraggeber rechtlich abgedeckt wirst…

Wenn Du viel Zeit hast,gehe mal in ein Amtsgericht und studiere dort in der NJW was so alles an Klagen gegen Hauptberufliche Journalisten schon gelaufen sind…

Willst Du als Privatmann dieses Risiko wirklich auf dich nehmen???

Gruß

Frank

Der Bundespresse-Ausweis ist eine Antwort auf Artikel 5 und
legitimiert dich gegenüber den Behörden als Mitglied des DJV.
Damit weist Du dich als „Profi“ in diesem Beruf aus…das ist
zwar keine „Freikarte“ aber in der Regel kannst du damit
wesentlich mehr als ein „Privatmann“ erreichen.

Danke, ich bin informiert, stamme aus einer Journalistenfamilie und kenne das Ding und seinen Nutzen.

Wenn Du viel Zeit hast,gehe mal in ein Amtsgericht und
studiere dort in der NJW was so alles an Klagen gegen
Hauptberufliche Journalisten schon gelaufen sind…

Nö, brauche nicht bis zum Gericht zu laufen. Die liegt bei mir in der Kanzlei. Und die gebundene Fassung der letzten zehn Jahre steht hier auch nicht nur zur Dekoration rum.

Also lass mal gut sein. Zu dem Thema kenne ich mich wirklich aus persönlicher Erfahrung und dank juristischer Ausbildung aus.

Gruß vom Wiz

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