wenn Du nicht im Besitze eines Presseausweises bist
(Schülerpresse z.B.)
würde ich da die Finger von lassen…
Sorry, aber wie kommst du denn darauf? Der Presseausweis hat keinerlei rechtlich bindende Wirkung. Er weist den Träger nur als Mitglied eines anerkannten Berufsverbands aus und ergeht sich sonst in nebulösen Formulierungen, dass Amtspersonen die Arbeit nicht unnötig behindern sollen, …
Fotografierst Du z.B. Rettungspersonal/Feuerwehr/Polizei
mit,können die dir jederezeit den Film wegnehmen…
Na hoppala, so einfach geht das ja nun nicht. Wegnahme setzt förmliche Sicherstellung/Beschlagnahme voraus, und die muss begründet werden. Und dafür reicht es niemals nicht aus, dass sich jemand nicht fotografieren lassen will.
und bei
Privatpersonen must du immer mit Schadenersatz-Ansprüchen
wegen der Verletzung des Persönlichkeitsrechtes rechnen…
Aber erst bei Veröffentlichung und auch dann nur unter den unten von mir schon beschriebenen besonderen Bedingungen.
Außerdem könnte aud dich noch eine Anzeige wegen Behinderung
der Rettungsarbeiten zukommen…
Es sollte sich ja wohl von selbst verstehen, dass man Rettungsarbeiten nicht behindert und den Anweisungen von Polizei und Feuerwehr folgt. Und im Zweifelsfall fragt man höflich, ob bestimmte Dinge gehen oder eben nicht. Natürlich drückt man keinem Verletzten die Linse ins Gesicht und bittet auch keinen Feuerwehrmann mal eben den Schlauch solange wegzulegen, bis man ein paar schöne Flammenbilder hat. Wer sich vernünftig verhält bekommt auch keinen Ärger. Ganz im Gegenteil, wenn man „seine“ Polizei und Feuerwehr vor Ort kennt, bekommt man sogar Hinweise oder Möglichkeiten für besonders gute Bilder. Es ist wie überall im Leben, Freudlichkeit öffnet viele Türen.
Gruß vom Wiz