Frage wg. verstelltem Notausgang oder fluchtweg

Hallo, ich habe da eine Frage, mal angenommen wenn zb. jemand ständig einen Fluchtweg oder den NOtausgang zustellt.
kann man so jemanden anzeigen?
Wesswegen könnte man jemanden dann anzeigen?

Danke.

Oder ein andere Sache: wenn jemand zB. die Glühbirnen aus der Notbeleuchtung rausschraubt und im Notfall das Licht dann nicht angeht, wegen was kann man dann jemanden anzeigen?

Hallo,

Oder ein andere Sache: wenn jemand zB. die Glühbirnen aus der Notbeleuchtung rausschraubt und im Notfall das Licht dann nicht angeht, wegen was kann man dann jemanden anzeigen?

Da fiele mir Diebstahl ein, wenn es nicht seine Glühbirne war. ansonsten kann man da als Privatperson wenig anzeigen. Jenachdem worum es geht kommen da Gewerbeaufsicht/Ordnungsamt/Berufsgenossenschaft usw. in Frage, die Probleme machen können, wenn irgendwelche Sicherheitseinrichtungen nicht funktionieren oder Sicherheitsvorschriften nicht eingehalten werden.
Im Ersntsfall kommt da auf den Verursacher im Zweifel nicht viel zu. Es gab mal einen Fall, da hat jemand mit seinem Kfz dem Krankenwagen (patientin schon an Bord) in einer Einbahnstraße den Weg versperrt. Auch auf Aufforderung hat er den Weg nicht freigemacht, sondern meinte, der Krankenwagen könne doch rückwärts fahren. SSelbst als die schließlich die Polizei kam, hat der noch mit denen rumdiskutiert.Das Ganze hat über 10 Minuten gedauert. Die Person, die da Hilfe brauchte ist schließlich kurz nach der Ankunft im Krankenhaus gestorben. Dem Kfz-Fahrer ist nichts passiert. Von daher vermute ich mal ganz stark, dass auch eine fehlende Glühbirne zu keinen Folgen für den Glühbirnenrausschrauber führt und insofern auch eine Anzeige sinnlos wäre.

Grüße

Hallo !

Wenn in einem Laden,Firma,öffentlichem Gebäude oder Mehrfamilienwohnhaus behördlich vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen nicht betriebsbereit sind (verstellt oder defekt),dann ist dafür der Betreiber dort zuständig.

Man könnte den bei der zuständigen Behörde anzeigen und den Mangel an der Sicherheitsanlage bekannt machen. Die werden sich kümmern,der Betreiber bekommt ein Ordnungsgeld aufgedrückt und eine Frist zur Abhilfe gesetzt.

Ob und wie eine Person bestraft werden kann,die solche Anlagen mutwillig zerstört oder unbrauchbar macht,weiss ich nicht genau.

Es ist wohl unstrittig zumindest Sachbeschädigung.

MfG
duck313

Hallo

Es gab mal einen Fall, …
Das Ganze hat über 10 Minuten gedauert. Die Person, die da Hilfe brauchte ist schließlich kurz nach der Ankunft im Krankenhaus gestorben. Dem Kfz-Fahrer ist nichts passiert.

Das ist in der Wirklichkeit so passiert?
Das ist ja voll übel.

Viele Grüße

Hallo,

Wesswegen könnte man jemanden dann anzeigen?

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__145.html

C.

Hallo,

Dem Kfz-Fahrer ist nichts passiert.

Das ist in der Wirklichkeit so passiert?
Das ist ja voll übel.

Ja, ist so passiert. Wer einigermaßen weiß, was 10 Minuten eher oder später in solchen Notfällen bedeuten kann, weiß wie hirnrissig diese Aktion war. Und dann war das auch noch in der unmittelbaren Nachbarschaft. Mit nichts passiert meinte ich jedoch nicht, dass er nicht wenigsten für den Verkehrverstoß an sich bestraft worden wäre. Aber das ist ja wohl auch das Mindeste.
Insofern denke ich mal, dass beim „Klauen“ einer Glühbirne in einer Notbeleuchtung nicht viel rauskommt.
Grüße

Hallo,

anzeigen könnte man ihn wohl, alleine, es fehlt am Tatbestand. Das Verstellen von Notausgängen wird m.E. vom 145 nicht erfasst. Zumindest habe ich im Kommentar keine derartige Tathandlung gefunden.

Gruss

Ir

Ebenfalls ein Hallo,

Insofern denke ich mal, dass beim „Klauen“ einer Glühbirne in
einer Notbeleuchtung nicht viel rauskommt.

Nun, was dabei heraus kommt liegt vermutlich im Entscheidungsspielraum eines Richters. Immerhin handelt es sich um eine Noteinrichtung.
Aus eigener Erfahrung ist mir folgendes bekannt: Ein Passagier „entnimmt“ eine Schwwimmweste unter dem Sitz. Nach dem Verlassen der Paxe wird eine Vollzähligkeitskontrolle durchgeführt. Die fehlende Weste wird sofort der Station gemeldet, die wiederum die Immigration informiert. Daraufhin wurde das gesamte Gepäck vom Zoll kontrolliert. Der gestellte Täter wurde in D dann zu 5.000,- DM Geldstrafe verurteilt und hat bei der Fluggesellschaft (einer bekannten deutschen) lebenslanges Flugverbot.

Strafen in ähnlicher Höhe liegen auch an, wenn Sicherungseinrichtungen auf Baustellen geklaut werden.

Nur soviel zu „Ausserbetriebsetzung von Noteinrichtungen“. Das ist kein Kavaliersdelikt, immerhin hängen davon Menschenleben ab.

Gruß
R

gibt es dazu nicht Regelung z. B.im Baurecht?

M. E. ist das Ordnungsamt zuständig.