Ich habe eine fiktive Frage.
Jemand stürzt auf dem Weg zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit und bricht sich den Fuß.
Dieser jemand ist arbeitslos und krankenversichert (ALG II).
Was hat diese Person davon, wenn sie über das Ehrenamt versichert ist.
Der Fuß wird ja sowie medizinisch versorgt. Es entsteht natürlich eine Zeit der Krankheit, in der diese Person keine Arbeit finden kann.
Was würde eine Versicherung zahlen?
VG