kürzlich war im NDR eine Sendung, bei der alte, alleinstehende Leute von einem offenbar gleichgültigen Amtsrichter und einer raffgierigen Betreuering (frühers Vormund genannt) regelrecht ausgenommen wurde. Nur durch die Solidarität der Dorfbewohner konnte Allerschlimmstes verhindert werden.
Wie kann man rechtlich vorbeugen, daß ein solcher Mißbrauch durch amtlich bestellte Betreuer verhindert wird. Sollte man vorher - als Alleinstehender ohne direkte Erben - seine paar Mark in eine selbstgebastelte Stiftung einbringen? Kann man vorweg einen „Vormund“ notariell bestellen (ähnlich Testamentvorllstrecker) und dem gewisse Vorgaben machen?
Dieses Rechtsgebiet kenne ich (noch) nicht, sodaß ich hier Info-Bedarf habe. Vielleicht komme ich selbst mal in diese Situation und muß dann ansehen, wenn ich auf diese fiese Weise entmündigt werde.