Frage zum Betreuungsrecht

kürzlich war im NDR eine Sendung, bei der alte, alleinstehende Leute von einem offenbar gleichgültigen Amtsrichter und einer raffgierigen Betreuering (frühers Vormund genannt) regelrecht ausgenommen wurde. Nur durch die Solidarität der Dorfbewohner konnte Allerschlimmstes verhindert werden.

Wie kann man rechtlich vorbeugen, daß ein solcher Mißbrauch durch amtlich bestellte Betreuer verhindert wird. Sollte man vorher - als Alleinstehender ohne direkte Erben - seine paar Mark in eine selbstgebastelte Stiftung einbringen? Kann man vorweg einen „Vormund“ notariell bestellen (ähnlich Testamentvorllstrecker) und dem gewisse Vorgaben machen?

Dieses Rechtsgebiet kenne ich (noch) nicht, sodaß ich hier Info-Bedarf habe. Vielleicht komme ich selbst mal in diese Situation und muß dann ansehen, wenn ich auf diese fiese Weise entmündigt werde.

Hallo Klaus Christen,
ich habe den Bericht nicht gesehen, aber davon gehört. Zunächst glaube ich nicht alles was in der Zeitung steht, oder im Fernsehen gebracht wird. Ich bin selbst Betreuer und weiß daher, daß mir bei meiner Tätigkeit vom Amtsgericht ganz schön auf die Finger geguckt wird, also Missbrauch mit der betreuten Person treiben ist m.E. gar nicht so einfach möglich, da dann baldmöglichst ein Richter einschreiten würde. Das Betreuungsrecht soll ja auch eine verbesserte Stellung des Betreuten bezwecken als die früher übliche „Entmündigung“. Natürlich gibt es auch bei den Betreuern schwarze Schafe (wie auch bei Pfarrern,Rechtsanwälten,Verkäufern usw.)
Wenn Du für Dich vorsorgen willst, kannst Du einfach jetzt schon festlegen lassen, wer im Falle eines Falles Dein Betreuer werden soll.(z.B. Jüngerer Bruder, Neffe etc.) Wenn Du niemanden weisst, schau doch mal nach, ob es in Deinem Wohnort oder Umgegung einen „Betreuungsverein“ gibt, dort erhältst Du weitere Informationen. Gruß elmore

Hi, es ist tatsächlich so. am besten die Sache mit dem Notar regeln und nicht selbst rumfummeln und irgend ne Erklärung in den Schrank legen oder so.
Tschüßß

Hallo Klaus,
du kannst eine sogenannte „Vorsorgevollmacht“ machen. Darin kannst du bestimmen, wer im Falle deiner Hilflosigkeit für dich die Entscheidungen treffen soll. Das können auch mehrere Personen sein, z.B. einer für Vermögensangelegenheiten und einer für Gesundheitsangelegenheiten. Du kannst auch viele andere Dinge vorher regeln. Such mal im Net nach den Begriffen „Vorsorgevollmacht“, „Patientenverfügung“ und „Patiententestament“. Hier hab ich auch ein paar Links zu dem Thema, aber es gibt sicher noch mehr Infos im Net.

Ciao
Magenta

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Betreuungsverfuegu…
http://www.vo-vo.de/
http://home.t-online.de/home/Horst-Deinert/

ich habe es leider verpennt, den Videorekorder einzuschalten, da ich mehr durch Zufall zu dieser Sendung kam. Offenbar hat man da einer besonders „einnehmenden“ Betreuerin zuwenig auf die Finger geschaut. Die Reaktion der Amtsrichter war nach meinem Eindruck mehr als ignorant, nach dem Prinzip „mich betrifft es nicht, also nach mir die Sintflut. Bloß blöd, daß der NDR da rumbohrt.“ Für mich habe ich da die Erkenntnis gewonnen, so etwas darf weder bei mir noch bei meinen Verwandten passieren.

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