Hallo Experten,
gegeben sei folgende Situation:
Ein Newsletter kann kostenpflichtig online abonniert werden und wird per Email und via geschützter Website zur Verfügung gestellt.
Ein Kunde schaut sich zwei Ausgaben an, ist unzufrieden und widerruft innerhalb der 14-Tagesfrist.
Der Anbieter akzeptiert dies nicht mit der Begründung „da wir Ihnen unsere Leistungen bereits durch die Zusendung des von Ihnen bestellten Newsletters sowie durch den Erhalt der Logindaten zur Verfügung gestellt haben.“
Kann er das wirklich? So eng ausgelegt wäre das Fernabsatzgesetz ja ziemlich hinfällig so nach dem Motto: vorher weiss man nicht was drin ist, nachher ist bereits zu spät ???
was ist Eure Meinung dazu?
Alex