Frage zum Widerruf / Fernabsatzgesetz

Hallo Experten,

gegeben sei folgende Situation:

Ein Newsletter kann kostenpflichtig online abonniert werden und wird per Email und via geschützter Website zur Verfügung gestellt.
Ein Kunde schaut sich zwei Ausgaben an, ist unzufrieden und widerruft innerhalb der 14-Tagesfrist.
Der Anbieter akzeptiert dies nicht mit der Begründung „da wir Ihnen unsere Leistungen bereits durch die Zusendung des von Ihnen bestellten Newsletters sowie durch den Erhalt der Logindaten zur Verfügung gestellt haben.“

Kann er das wirklich? So eng ausgelegt wäre das Fernabsatzgesetz ja ziemlich hinfällig so nach dem Motto: vorher weiss man nicht was drin ist, nachher ist bereits zu spät ???

was ist Eure Meinung dazu?

Alex

Hallo!

So eng ausgelegt wäre das
Fernabsatzgesetz ja ziemlich hinfällig

Das Fernabsatzgesetz ist seit fünf Jahren hinfällig,aber Schwamm drüber:

vorher weiss man nicht was drin ist, nachher ist bereits zu
spät ???

Dass man vorher nicht weiß, was im Gesetz drin steht, kann man dem Vertragspartner nicht anlasten. Hier liegt übrigens ein Fall des § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB vor.

vorher weiss man nicht was drin ist, nachher ist bereits zu
spät ???

Dass man vorher nicht weiß, was im Gesetz drin steht, kann man
dem Vertragspartner nicht anlasten. Hier liegt übrigens ein
Fall des § 312d Abs. 3 Nr. 2 BGB vor.

ich meinte hierbei natürlich nicht das Gesetz sondern den Newsletter!

Hallo,

was ist Eure Meinung dazu?

meine Meinung dazu ist, dass ich nichts abonniere, was ich nicht vorher ausprobiert habe. Wenn ich es nicht ausprobieren darf, wird das schon einen Grund haben - auf jeden Fall wird es aber dann nicht abonniert.

Warum hast Du den Newsletter denn abonniert?

Gruß
loderunner