Anderes Beispiel. ich gehe am 16.01.2009 auf der Arbeit zu
meinem Chef und lege dem die Kündigung auf den Tisch datiert
mit 14.01.2009
Wann das Ding jetzt der Zuständige Mitarbeiter bekommt kann
mir egal sein, sie ist datiert mit 14.01.2009 und gilt ab
diesem Tag an
da der Empfänger die Kündigung erhalten hat und somit in
Kenntnis darüber gesetzt wurde gilt doch mein datum oder
nicht?
Oder nicht! Mal davon abgesehen, dass die Fristen damit ihren Sinn verlören (der Sinn liegt ja darin, dass der Erklärungsempfänger Zeit hat, sich auf die neuen Umstände einzustellen, wie soll er das, wenn er von nix weiß?), wäre es damit extrem leicht, versäumte Fristen zu „heilen“. Man datiert die Briefe einfach um, und gut ist. Das kann doch nicht richtig sein.
Weil sonst könnte mein Chef die Kündigung ja auch zurückhalten
und mein Arbeitgeber sagt dann neee haben wir nie erhalten
Ja, das ist das Risiko des Erklärenden. Da bleiben ihm nur Zeugen, Einschreiben, Gerichtsvollzieher.
bei rechnungen die 30 tage ab rechnungsdatum fällig sind
kannste ja auch nicht sagen ich hab die aber erst 2 tage nach
rechnungsdatum bekommen
Doch. Aber nur, wenn es stimmt, alles andere ist rechtswidrig, vielleicht sogar strafbar.
sprich mit absenden der mail ging die kündigung in den
machtbereich des empfängers über
Nein, nicht mit dem Absenden, wobei der Zugang bei Mails wohl so schnell geht, dass das in der Regel fast auf dasselbe rauskommt.
und gilt damit als zugestellt
die bestätigung der kündigung verdeutlicht dieses ja nochmal
sprich absendedatum und empfangsdatum sind ein und derselbe
tag und damit wären wir wieder beim 31.01.2009
oder bin ich hier wieder aufm falschen dampfer?
Jein. Wenn noch am 01.01. mit Kenntnisnahme der Mail zu rechnen war, ist sie - rechtlich - auch am 01.01. zugegangen. Wurde sie z.B. abends um 23 Uhr losgeschickt, durfte mit Kenntnisnahme wohl nicht mehr gerechnet werden, daher Zugang am 02.01. Zu bedenken ist freilich, dass der 01.01. ein Feiertag war - wie jedes Jahr! Durfte da mit einer Kenntnisnahme durch den Arbeitgeber gerechnet werden?
Levay