Frage zur Sache Zeugenaussage

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo…
Ich hab folgendes Anliegen, ich bin als Zeugin geladen worden und weiß nicht wie ich mich verhalten soll, bzw. was ich sagen darf oder kann. Es geht um Abgabe von Betäubungsmitteln an einen Jugendlichen. Ich sag gleich dazu das ich auch Drogen genommen hab, ich hab hauptsächlich THC konsumiert, aber auch chemische Drogen. Ich hab aber vor fast einem Jahr damit aufgehört. Durch die Drogen hab ich auch den Angeklagten Ende 2010 kennengelernt und mit ihm und anderen Personen zusammen immer mal wieder chemische Drogen konsumiert. Manche der Personen kannte ich und andere hab ich bei ihm kennengelernt, allerdings wusste ich zu diesem Zeitpunkt nicht, das einer der anwesenden Personen erst 16 Jahre alt war, man hat es der Person aber auch wirklich nicht angesehen. Als dessen Mutter von der Drogenabhängigkeit ihres Sohnes erfuhr und auch von wem er die Drogen bekommt, hat sie diese Person angezeigt. Ich hab mit dem Angeklagten zu dem Zeitpunkt der Anzeige schon nichts mehr zu tun gehabt, da der Angeklagte ein sehr launischer, leicht reizbarer und sich rächender Mensch ist. Deswegen hatte ich auch nach ein paar Monaten den Kontakt zu ihm wieder abgebrochen. Nun bin ich als Zeugin bei dem Prozess geladen und weiß nicht was ich sagen darf. Ich hab selber zwar keine Drogen an den Jugendlichen abgegeben, aber ich hab halt gesehn das der Jugendliche welche von dem Angeklagten bekommen hat. Die Sache ist, ich habe ja zu der Zeit als ich es mitbekommen hab auch noch Drogen genommen und wenn ich erzähle, das ich gesehn hab wie der Angeklagte dem Jugendlichen was gegeben hat, würde ja auch rauskommen das ich auch welche bekommen hab und das ich mit konsumiert hab und würde mich so ja auch selbst belasten, oder?
Kann es sein, muss ich die Befürchtung haben auch noch eine Strafe zu bekommen? Wenn es so wäre würde ich auch dazu stehn und meine Strafe tragen.
Die andere Sache ist auch, da ich ja weiß das mit dem Angeklagten nicht zu spaßen ist, hab ich ehrlich gesagt auch Angst was zu sagen. Denn wenn ich sage was war und er eine Strafe bekommt und er nach der Verhandlung wieder laufen gelassen wird, kann ich es vergessen abends oder nachts mal rausgehen zu können. Denn so wie ich den kennen gelernt hab, muss ich damit rechnen das er mir einen Besuch abstatten wird um mir ne tracht Prügel zu verpassen und sowas verläuft bei ihm selten unblutig. Daher weiß ich echt nicht was ich machen soll. Ich hab auch zur Zeit leider kein Geld um ein Beratungsgespräch mit einem Anwalt zu führen. Ich hoffe das einer von ihnen mir da vielleicht weiter helfen kann und das ich es so geschrieben hab, das man verstehen kann was ich meine. Ich bedanke mich schonmal im vorraus für die Bemühung es sich durchgelesen zu haben. Denn falls sie nichts dazu sagen können oder auch nicht wissen was ich tun kann, bin ich ihnen trotzdem von ganzem Herzen dankbar.

Mit ganz freundlichen Grüßen
Vivil

Ich habe mich als Experte für die Themen „Arzthaftungsrecht“ und „Wohnungseigentumsrecht“ gemeldet. Ihre Frage sollten Sie mit einem Experten für Strafrecht erörtern.

Hallöchen,
also ich habe ein Jahr bei einem Strafverteidiger gearbeitet und darüber hinaus länger auch bei anderen Anwälten, welche u.a. Strafsachen bearbeitet haben.

Gleichzeitig darf ich natürlich keine „Rechtsberatung“ in dem Sinne anbieten, aber was ich dir aus meiner Erfahrung raten kann ist, dass du die Aussage AUF JEDEN FALL VERWEIGERN solltest.

Es ist schade, dass du dir keinen Rechtsbeistand leisten kannst, aber das würde dir in der Regel jeder Anwalt raten, sobald du dich selbst belasten kannst. Jeder Versuch, dich bei der Zeugenaussage rauszureden endet meist im Desaster. Die Polizei ist so gut ausgebildet, dass die dir alles aus der Nase ziehen und im Mund umdrehen. Und wenn du lügen solltest und die Polizei kriegt das raus, dann hast du noch mehr Ärger am Hals, weil das auch einen Straftatbestand erfüllt.
Darüber hinaus kann es dir nicht negativ angelastet werden, wenn du von deinem Recht gebraucht machst, die Aussage zu verweigern, weil du dich selbst belasten könntest. Eigentlich macht das Jeder, der sich von einem Anwalt beraten lässt, ob er was zu verstecken hat oder auch nicht. Das muss also für die Polizei auch gar nichts heissen.

Die Polizei wird dich vor der Aussage über deine Rechte belehren und dann sagst du, dass du keine Aussage machst, weil du dich vielleicht selbst belasten könntest.
Egal wie sie dich überreden wollen - Bleib einfach ganz cool und locker und SAG KEIN WORT !!! Das ist das einzige richtige, was du in dieser Situation tun kannst.

Für den FAll, dass im Nachhinein noch eine Ermitttlung, und im Anschluss Anklage gegen Dich erhoben werden sollte, steht dir auch in den allermeisten Fällen ein Pflichtverteidiger zu, so dass du dann in jedem Fall rechtliche Beratung an der Seite hast, aber ich hoffe mal, dass das soweit gar nicht kommen wird.

Ich wünsche dir viel Erfolg und wenn du weitere Fragen hast, kannst du gerne auf mich zukommen.
MfG

Hallo Vivil,

Du wirst vor der Zeugenvernehmung vom Gericht belehrt, dass Du Dich nicht selbst belasten musst. Dann kannst Du offen legen, wie Du selbst beteiligt warst und Gericht und Staatsanwaltschaft entscheiden lassen, ob Du zu diesen Punkten schweigen darfst oder solltest.

Da kann Dir wenig passieren, weil Gericht und StA eine Fürsorgepflicht für Dich haben.

Viele Grüße,
Cage_and_Fish

Hallo Vivil,

bitte habe Verständnis dafür, dass mir Rechtsberatung im Einzelfall verboten ist, ich kann also auf den von Dir vorgetragenen Sachverhalt nicht im Einzelnen eingehen.

Eins aber darf ich sagen ohne mein Neutralitätsgebot zu verletzen, das kann man ja auch überall nachlesen:

Du bist als Zeugin verpflichtet eine wahrheitsgemäße Aussage zu machen, tust Du das nicht, kannst Du bestraft werden.

Solltest Du aber Gefahr laufen Dich selbst zu belasten, so kannst Du die Auskunft auf solche Fragen verweigern, bei denen es für Dich kritisch werden könnte, wohlgemerkt aber, nicht die gesamte Aussage.

Solltest Du noch weitere Frage haben, stehe ich natürlich zur Verfügung, aber auch der Rat eines Rechtsanwalts wird, wenn er sich auf ein Beratungsgespräch beschränkt, nicht übermässig teuer werden.

Ich hoffe ich konnte wenigstens ein bisschen helfen.

Herzliche Grüße

Hallo,

leider habe ich Deine Mail erst jetzt gesehen, und ich hoffe, es ist noch nicht zu spät für eine Antwort.

Meines Wissens ist es so:
Als Zeuge vor Gericht braucht man sich nicht selbst zu belasten. In der Verhandlung interessiert sich das Gericht auch nur für die Vorwürfe gegen den Angeklagten, nicht für Vorwürfe gegen einen Zeugen, die Juristen können solche Sachen sehr gut trennen.
Wenn Du gesehen hast, wie Drogen weitergegeben wurden, ist das für Dich m.W. nicht strafbar, also musst Du wahrheitsgemäß antworten.
Wenn Du gefragt wirst, ob Du selbst Drogen besessen hast (womit Du dich strafbar gemacht hättest), darfst Du sagen, dass Du hierzu nichts sagen willst. Deswegen wird man Dir so eine Frage wahrscheinlich gar nicht stellen.

Deine Angst vor dem Angeklagten: Das ist schwierig. Du MUSST als Zeuge wahrheitsgemäß aussagen, sonst machst Du Dich strafbar. Wenn es nicht gerade ein Mafiaboss ist, wirst Du kaum Zeugeschutz bekommen. Du könntest zwar vor der Verhandlung beim Gericht anrufen und Deine Sorgen äußern, aber ich glaube nicht, dass man alleine deswegen auf Deine Zeugenaussage verzichten kann.

Ich hoffe, das hilft Dir ein wenig weiter!

Viele Grüße

Mira