Fragen:gefährliche Körperverletzung,Schmerzensgeld

Hallo zusammen,

eine betrunkene Person wurde von zwei Typen niedergeschlagen. Als die Person sich am Boden befand, traten die zwei noch auf sie ein.

Zum Tathergang:

Opfer geht mit Freundin Straße entlang. Gruppe mit drei oder vier Personen geht an ihnen vorbei. Einer von ihnen guckt im Vorbeigehen die Freundin des Opfers mehr als nur kurz an (wenn ihr versteht!?). Das Opfer guckt den Typen an. Der Typ: „Was glotzt du so?“ Das Opfer: „Hast du damit ein Problem?“ Typ mit mind. ein Kumpel geht gleich auf das Opfer los und schlägt ihn mit der Faust ins Gesicht. Brille fliegt weg … Von dort an hat das Opfer keine Erinnerungen. Freundin sagt als Zeugin aus, dass die Typen auf ihren Freund weiterhin eingeschlagen und -getreten haben. Ein weiterer Zeuge, der nichts mit dem Opfer und seiner Freundin zu tun hat, sagt bei der Polizei dasselbe aus.

Die Person hat diese Typen ausfindig gemacht und Anzeige gegen diese erstattet. Die zwei lassen über ihren Anwalt verlauten, dass sie diese Tat zugeben und sich entschuldigen möchten. Beide sind nicht vorbestraft. Es soll eine gütliche Einigung vorm Jugendamt getroffen werden. Einer von beiden ist unter 21 Jahren. Der Person wurde von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt, dass es ratsam wäre, dieses Angebot anzunehmen und sie sich überlegen soll, was sie denn an Schmerzensgeld und Schadenersatz haben möchte, da es, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen würde, der Richter höchstwahrscheinlich selbst eine gütliche Einigung vorschlagen würde und die zivilrechtliche Seite mit der Gerichtsverhandlung nicht abgedeckt wäre, sondern nur die Strafrechtliche.

Jetzt die Frage, was die geschädigte Person an Schmerzensgeld und Schadenersatz verlangen darf, was auch Aussicht auf Erfolg haben kann.

Die Person hatte nach dem Vorfall ein übelstes Veilchen, mehrere Schürfwunden im Gesicht, eine geschwollene Nase, Kopfschmerzen für ca. zwei Wochen aufgrund der Schläge und Tritte gegen den Kopf. Jetzt, 3,5 Monate nach der Tat, hat die Person noch immer Schmerzen im rechten Knie, höchstwahrscheinlich aufgrund des Sturzes und der Tritte gegen dieses und Schmerzen (beim Strecken und Beugen) im rechten Zeigefinger (Kapselschwellung, welche lt. Arzt noch einige Wochen oder sogar Monate andauern kann). Bilder vom Gesicht (Zitat von der Staatsanwaltschaft: „Die haben Sie echt übel zugerichtet.“) und der Attest der Notaufnahme nach der Tat liegen der Polizei bzw. der Staatsanwaltschaft vor. Darüber hinaus ist die Brille des Geschädigten zu Bruch gegangen bzw. diese war nach der Tat gar nicht mehr auffindbar, da diese beim ersten Schlag ins Gesicht davonflog. Die Person weiß nicht, was die Brille gekostet hatte oder noch wert wäre.

Was wären die Höchstsätze vor Gericht für Schmerzensgeld und Schadenersatz in einem solchen Fall? Was sollte die Person bei der gütlichen Einigung verlangen? Gibts da irgendwelche Richtsätze?

Dem Opfer geht es weniger um Geld, sondern darum, dass die Täter strafrechtlich bestraft werden. Wenn das Opfer jetzt diesem Täter-Opfer-Ausgleich nicht zustimmt und es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, möchte das Opfer gerne wissen, welche Strafe die beiden bei gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung erwarten kann oder auf jeden Fall erwartet unter Berücksichtigung, dass beide nicht vorbestraft sind, die Tat gestanden haben, dem Opfer einen TOA angeboten haben und sich entschuldigen möchten.

Wenn das Opfer neben der strafrechtlichen Seite Zivilklage wegen Schmerzensgeld und Schadenersatz einereicht, müssen die beiden die Kosten für den Anwalt des Opfers übernehmen oder muss das Opfer den eigenen Anwalt auf jeden Fall selbst bezahlen?

Natürlich ist das Opfer in seinem Stolz verletzt. Dann wiederum sag es sich, dass JEDER in einer Gruppe stark ist und einen Betrunkenen niederschlagen kann. Dazu gehören keine Eier in der Hose und ist einfach feige, armselig … Höchstwahrscheinlich wird es so sein, dass wenn der TOA nicht positiv endet, die 2 eine mildere Strafe bekommen, da sie die Tat gestanden haben, nicht vorbestraft sind und einen TOA angeboten haben. Also was tun …? Als Nebenkläger mit eigenem Anwalt klagen und evtl. auf den Kosten des Anwalts sitzen bleiben, weil bei den Tätern nichts zu holen ist? Sich durch die Gerichtsverhandlung nicht die 2, sondern deren Kumpels zu Feinden machen? Denn ich hoffe doch sehr, dass die 2 mehr als geheilt sind?! Der eine verschwieg anfangs die Tat vor seinen Eltern (Ukrainer) und ließ verkunden, dass zukünftige Post von der Polizei/Staatsanwaltschaft an seine Freundin geschickt werden soll, damit davon zu Hause keiner was erfährt. Seine Großeltern suchten jetzt die Mutter der Freundin des Opfers auf und wollten mit ihr bzw. mit dem Opfer reden. Ihr Enkel und sein Freund (Eritrear) wären ja sooo liebe Jungs … Da geht dem Opfer die Hutschnur hoch! 1. ärgert es, dass die Täter zumindest die Namen der Opfer und gar ihre Adressen erhalten können und 2. wenn sie sooo lieb sind, warum machen sie son Mist?! Obwohl das Opfer die Antworten zu 2. selbst kennt: vor der Freundin nen Coolen markieren wollen (die Freundin des Ukrainers war nämlich in deren Gruppe dabei!), vielleicht einfach mal „Mann“ sein wollen und jemanden zusammenschlagen, vielleicht selbst ein wenig alkoholisiert und übermotiviert, superstark, einfach die Besten … gewesen …?! Der Ukrainer studiert BWL (was sonst!?), seine Eltern sind eher Geringverdiener und wohnen zusammen in einem typischen Plattenbau. Dafür sind wohl seine Großeltern vermögend, die alles tun und zahlen würden, damit ihrem Enkel nichts Schlimmeres erfährt!? Der Eritrear macht über eine Einrichtung eine Ausbildung zur Lagerfachkraft oder so was in der Richtung. Über seine Eltern … ist nichts bekannt. Diese Infos sind alle bekannt, weil das Opfer, sagen wir, in einem Dorf wohnt und jeder jeden kennt (im Zeitalter von Internet … studivz, wkw … ja alles kein Problem!) und Infos einzuholen nicht wirklich ein Problem ist.

Das Opfer hat bei wikipedia gelesen, wie ein TOA abläuft oder ablaufen kann. An einem solchen Ablauf ist das Opfer aber gar nicht interessiert. Fängt schon bei der Begrüßung an! Warum sollte er die Täter und auch deren Anwalt begrüßen? Das solche Täter einen Anwalt finden? Aber das ist wiederum ein ganz anderes und umfangreiches Thema! MEINE Meinung: wenn jemand eine solche Tat oder andere auch gesteht, sollte JEDER Anwalt sagen: „Nein, dich vertrete ich nicht! Du hast gehörigen Mist gebaut - aus welchen Gründen auch immer -, du hast das zugegeben, warum sollte ich dich verteidigen?! Sieh zu wie du klar kommst!“ Das Opfer hat mittlerweile Kontakt zu einem Anwalt (seine Freundin arbeitet bei einem) und sich über sie vorerst beraten lassen. Da scheinen dem Opfer deine 1500 € sehr hoch zu sein! Im Vergleich! Dieser meinte was von 600 in einem TOA. Ganz ehrlich, das ist dem Opfer aber zu wenig. Wenn die schon keine strafrechtliche Eintragung … bekommen, dann sollen sie zumindest finanziell „bluten“! Zumal die Brille schon ein wenig gekostet hat. Wie viel genau, das muss das Opfer nochmal nachschauen. Was hat sie damals gekostet und wie viel würde sie heute bei den aktuellen Preisen unter Berücksichtigung des Eigenanteils für die Gläser kosten?! Warum also beim TOA nicht pokern?! Deren Anwalt weiß, was auf sie zukommen könnte und hat denen mit Sicherheit zu dem Geständnis, dem TOA und der Entschuldigung geraten?! Vielleicht erst gar nicht fragen, was finanziell drin wäre, sondern gleich 1500 raushauen und abwarten … Oder doch eher fragen, eigene Summe nennen und einen Kompromiss schließen? Das schriftlich festhalten, dass das Geld auch schnellstmöglch überwiesen wird und möglichst in einer Summe und sich, vielleicht noch nicht mal dann, sich von den Tätern die Hand geben lassen, sondern die Entschuldigung ohne Händedruck erhalten … Fragen nach dem wieso, weshalb, warum? Eher vielleicht kontraproduktiv, weil dann wieder was aufgewirbelt wird, was nicht in einen TOA gehört?! Selbst einen Vortrag halten nach dem Motto (besonders in Richtung Täteranwalt) "Haben Sie Kinder? Wenn ja … Wenn nein, stellen Sie sich vor, ich wäre Ihr Sohn, würde ohne großen ersichtlichen Grund zusammengeschlagen … Würden Sie es gutheißen, wenn diese Täter einen Anwalt bekämen … Kann sich jemand vorstellen, was ich für Schmerzen erlitt und noch immer habe? Körperliche und auch psychische (Angst) …! Selbst als Opfer den TOA bestimmen, keinen anderen großartig zu Wort kommen lassen, merklich als Opfer dastehend, aber dennoch seriös und nicht beleidigend sein?!

Mittlerweile hat sich das Opfer bei einem Anwalt beraten lassen. Bei einer Gerichtsverhandlung, Nebenklage würde er 1200 € Schmerzensgeld und Schadenersatz fordern. Bei einem TOA die Hälfte.

Allein die Brille hat 200 € gekostet und 400 € für die Schmerzen an sich … erscheinen dem Opfer dann doch zu wenig. Es soll ja auch im TOA eine Art Strafe verhängt werden?! Die Täter haben ja billigend in Kauf genommen, dem Opfer noch übler zuzurichten, als es ohnehin schon geschehen ist. Im schlimmsten Fall hätte durch die Schläge und Tritte gegen den Kopf des Opfers auch eine Behinderung oder sogar Tod nach sich vollziehen können?!

Spielt es oder kann es bei dem TOA eine Rolle spielen, ob das Opfer gesundheitlich vorgeschädigt ist? Das Opfer hatte vor Jahren nämlich eine OP am Kopf (Blutgerinnsel wurde entfernt), eine sinus cavernosus Fistel wurde verschlossen und ein Halswirbelkörper erlitt bei einem Unfall eine Fraktur. Durch diese Fraktur ist der Spinalkanal um C7 verringert und der HWK 7 ist mit HWK 6 teilweise verknöchert. Das konnten die Täter natürlich nicht wissen, aber eine Narbe am Kopf des Opfers, welche deutlich zu sehen ist, kann zumindest auf etwas (OP?!) hindeuten!?

Inwiefern spielt es eine Verhandlungssache, dass das Opfer betrunken war und überhaupt keine Chance hatte, sich gegen zwei Schläger zu wehren?

Könnte es für das Opfer bezüglich des Vergleichs von Vorteil sein, wenn man das so sagen kann, dass einer von den beiden Schlägern jahrelang eine Kampfsportart betrieben hat?

Das Opfer wird sich auf jeden Fall nach dem Attest vom Notarzt noch eine weitere ärtzliche Bescheinigung von einem Orthopäden bezüglich der Schmerzen im Knie und im Finger ausstellen lassen. Aber wie kann man als Opfer beweisen, dass man Schmerzen hat, die nicht sichtbar sind? Da könnte ja jeder kommen!? Der rechte Zeigefinger ist im Vergleich zum linken Zeigefinger noch ein wenig dicker. Aber beim Knie kann man nichts mehr sehen. Die üblen Kopfschmerzen, die das Opfer zwei Wochen lang hatte - genau wie das Veilchen, die geschwollene Nase und die Schürfwunden im Gesicht - sind ja ebenso wenig nachweisbar!

Wo finde ich ähnliche Fälle mit Urteilsverkündungen bezüglich Zuspruch von Schmerzensgeld und Schadenersatz?

Ich bitte euch, euch ein paar Minuten Zeit für mich und meine Fragen bzw. Antworten zu nehmen. Der Termin betr. TOA soll dem Opfer diese Woche zugegen.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

Bitte um eure Ratschläge, Meinungen …

Warum nimmt das Opfer keinen Rechtsanwalt?
Oder stellt einen Adhäsionsantrag?

Warum nimmt das Opfer keinen Rechtsanwalt?
Oder stellt einen Adhäsionsantrag?

Das Opfer hat keine Rechtsschutzversicherung. Zwar wird dieser von der Gegenseite bezahlt. Nur, wenn bei dieser nichts zu holen ist, bleibt das Opfer erst einmal auf den Kosten sitzen, weil es in Vorschuss gehen muss.

Innerhalb welchem Zeitraums muss ein Adhäsionsantrag gestellt werden, also wie lange hat das Opfer nach der Tat Zeit? Aber es kann sein, dass der Richter sagt, dass dies in diesem Fall nicht möglich wäre … und auf jeden Fall das Opfer als Nebenkläger bezüglich der zivilrechtlichen Seite auftreten muss?