Fragen zu Schadenersatz und Schmerzensgeld

Hallo zusammen,

ein Lkw-Fahrer war privat mit seinem kleinen 3,5ter unterwegs und übersah beim Abbiegen einen Fahrradfahrer und fuhr diesen an. Er hat seine Schuld auch gleich vor Ort der Polizei eingestanden und wurde so protokolliert. Beide Aussagen von Fahrradfahrer und Lkw-Fahrer waren übereinstimmend.

Der Fahrradfahrer stürzte und erlitt mehrere Prellungen und Schürfwunden.

Das Fahrrad wurde erheblich beschädigt.

Das Fahrrad kostete vor drei Jahren neu 2000 €. Innerhalb der letzten drei Jahre wurden immer wieder einzelne Teile ausgetauscht und verbessert, der Wert des Fahrrads stieg somit auf 3000 €. Die Originalrechnung vom Fahrrad sowie alle anderen Rechnungen sind vorhanden. Aufgrund des Unfalls und sicherheitshalber wurde das Fahrrad in einer Fahrradwerkstatt vermessen (Rahmen und Gabel) und ein Kostenvoranschlag geschrieben, der sogar einen höheren Betrag enthält, als die 3000 €. Einzelne Teile wurden zwar neu, aber zu Schnäppchenpreisen damals gekauft und die Fahrradwerktstatt hat jeweils die aktuellen Neupreise genommen.

Jetzt hat sich die Versicherung des Lkw-Fahrers gemeldet und will lediglich 1500 € für das Fahrrad bezahlen. Mit der Begründung „Zeitwert“. Auch für die beschädigte Kleidung (Trikot, Hose, Handschuhe, Helm und Schuhe) will die Versicherung lediglich 100 € bezahlen, auch mit der Begründung „Zeitwert“. Die Kleidung ist zwar 2 - 3 Jahre alt, aber allesamt topp in Schuss und der Neuwert insgesamt liegt bei ca. 500 € (Originalrechnungen vorhanden!).

Gibt es eine Art Schwacke Liste für Fahrräder und Kleidung?

In welcher Höhe, nach welcher gesetzlichen Grundlage, muss die Versicherung das Fahrrad und die Kleidung bezahlen? I. H. des Originalpreises, i. H. des werterhöhenden Preises aufgrund der neuen Bauteile oder den noch höheren Wert der Fahrradwerkstatt?

Was das Schmerzensgeld betrifft, will die Versicherung auch lediglich 150 € bezahlen. Schürfwunden sind an Beinen und Armen vorhanden, sowie (leider nicht sichtbare) Prellungen an Händen, Handgelenken, Armen und Beinen. Von der Notaufnahme ist ein entsprechender Bericht vorhanden. Dem Fahrradfahrer wurden diese Verletzungen zusätzlich seitens eines Orthopäden attestiert und der Fahrradfahrer war insgesamt vier Tage krankgeschrieben.

Sind 150 € dafür ok? Oder ist das zu hoch oder eher zu niedrig? Gibt es dafür eine Art „Schmerzensgeldtabelle“?

Da die Schuldfrage eindeutig war/ist, die Polizei und Krankenwagen vor Ort waren, um alles aufzunehmen, hat sich der Fahrradfahrer erst einmal keinen Anwalt genommen, da er dachte, dass die gegenerische Versicherung wohl alles so bezahlt, wie es belegt wurde. Auch wollte der Fahrradfahrer dem Lkw-Fahrer keinen zusätzlichen Stess machen, weil dieser nach dem Unfall ein wenig unter Schock stand und sich dieser mehrmals entschuldigt hat. Natürlich kann man nicht wissen, inwieweit das jetzt alles nicht geschauspielert war. Zumindest hat der Lkw-Fahrer seine Schuld gleich eingestanden. Allerdings sind die angebotenen Summen in den Augen des Fahrradfahrers doch eher ein „Friedensangebot“ nach dem Motto „Nimm und sei ruhig, weil du danach keine weiteren Ansprüche hast, auch, wenn diese von vornherein höher gewesen sind.“

Jetzt überlegt der Fahrradfahrer, ob er nicht nachträglich einen Anwalt mit dieser Sache beauftragt. Wer bezahlt dann diesen Anwalt? Die gegnerische Versicherung oder die Rechtsschutzversicherung vom Fahrradfahrer? Macht es auf jeden Fall Sinn, einen Anwalt zu beauftragen?

Der Fahrradfahrer wurde von der Polizei gefragt, ob er eine Anzeige gegen den Lkw-Fahrer stellen möchte. Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung. Der Fahrradfahrer verneinte diese Anfrage. Wenn die Polizei und, oder die Staatsanwaltschaft meint, ein entsprechendes Verfahren einzuleiten, wird sie dies schon von Amts wegen machen, oder!? Der Fahrradfahrer wollte auch da nicht, dem Lkw-Fahrer weiteren Stress machen. Dem Fahrradfahrer ging/geht es „nur“ um die Bezahlung der Schäden und um eine angemessene Schmerzensgeldsumme. Und aufgrund der Verletzungen würde ein entsprechendes Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung vielleicht sogar wegen Geringfügigkeit eingestellt, oder!?

Kann man als Unfallgeschädigter jederzeit einen Anwalt mit der Vertretung der eigenen Interessen beauftragen? Wäre es sinnvoll gewesen, gleich nach dem Unfall einen Anwalt zu beauftragen? Der Fahrradfahrer denkt an das gute im Menschen und ein Anwalt hat gleich so etwas Negatives und vielleicht sogar Aggressives in seinen Augen.

Was meint ihr dazu? Zur Schadenshöhe, zum Schmerzensgeld, Anwalt ja oder nein?

Bitte um eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus.

Schöne Grüße

DU

Als Geschädigter kann der Radfahrer einen Anwalt hinzuziehen, um die Ansprüche zu klären.
Dieser ist von der gegnerischen Versicherung zu zahlen.
Und sofern ICH leiseste Zweifel daran hätte, von der Versicherung korrekt behandelt zu werden, würde ich diese Möglichkeit auch sofort in Anspruch nehmen.

Es ist nun mal anerkannt, dass jeweils nur der Zeitwert erstattet wird. Mit dem Argument, dass alles „top in Schuss“ gewesen sei, kann man nicht darüber hinwegsehen, dass genutzte Gegenstände wie Fahrrad, Trikot oder Helm im Laufe der Jahre an Wert verlieren. Und wenn die Werkstatt für die Reparatur so einen hohen Preis veranschlagt, dann deutet das eher auf eine Neubeschaffung hin.

Ein Anwalt wird idR dann eingeschaltet, wenn dies zur Durchsetzung der rechtlichen Interessen erforderlich ist. Im geschilderten Fall könnte es eventuell von Interesse sein, die jeweiligen Zeitwerte sowie das Schmerzensgeld etwas höher anzusetzen. Warum der Radfahrer dies im ersten Moment nicht selbst können soll, erschließt sich mir nicht.

Und die Strafanzeige? Damit könnte man den LKW-Fahrer für sein Fehlverhalten bestrafen. Außer dem Sühnegedanken hilft dem Radfahrer das wenig.

Hallo,
also ich denke mal, die Entschuldigungen des LKW-Fahrers waren echt. Niemand fährt gerne einen Menschen an (es sei denn, es sind persönliche Gefühle im Spiel). Außerdem ist er wohl auch beruflich auf den Führerschein angewiesen. Allerdings fährt er mehr als der „Otto Normalverbraucher“, das Risiko, dass ein Unfall passiert ist also auch höher.
In Deutschland sind ein paar Prellungen (sorry) wahrscheinlich wirklich nicht viel Geld wert. Und dass nur der Zeitwert bezahlt wird, ist auch normal. Sonst würde sich jeder seine alte Scherbel zu Schrott fahren lassen, um an ein neues Auto zu kommen.
Falls der Radfahrer angestellt ist, hat er während der vier Krankheitstage ja weiterhin Gehalt bekommen, da also keinen finanziellen Verlust (anders bei Selbstständigen, die hätten evtl. Verdienstausfall). Ich weiß, dass mein Arbeitgeber sich mal das Gehalt vom Unfallgegner hat zahlen lassen. Allerdings war es bei mir ein Wegeunfall. Mir war auf dem Heimweg einer hinten drauf gefahren. Das hätte ich allerdings nicht gemerkt, wenn ich nicht zufällig in der Personalabteilung gesessen hätte. Denn mein Gehalt lief ununterbrochen weiter.