Fragen zu Vereinsrecht

Hallo liebe Experten,

mal angenommen: Gemeinnütziger eingetragener Verein x, der sich zur Aufgabe gemacht hätte, einen Waldkindergarten aufzubauen und als Träger zu fungieren. Es gäbe drei gleichgestellte Vorstände. Zwei dieser Vortsände hätten die allgemeine Organisation übernommen - Einholen von Betriebserlaubnis, Versicherungen etc.
Weiter angenommen, die Mitglieder wären sehr unzufrieden, da sie trotz Nachfrage keine oder auch erwiesenermassen falsche Auskünfte zum Stand der Betriebserlaubnisse, Finanzen und Versicherungen bekämen und auch die Betreuung schlecht liefe. Trotz Konfrontation mit der Kritik gäbe es keine Besserung. Nach Recherche stelle sich heraus, daß keine Versicherung bestünde und auch die Gemeinde sowie die Elternschaft unterschiedliche und beides falsche Auskünfte über den Stand der Betriebserlaubnisse hätte. Weiter angenommen, 9 von 15 Mitgliedern wünschten die Entlassung des Vorstandes zur Jahreshauptversammlung. Daraufhin würden beide genannten Vorstände und die anderen drei Mitglieder ihre Austrittserklärung unterschreiben, die aber erst vier Tage nach der Jahreshauptversammlung zum Quartalsende hin wirksam würde (vier Wochen vor Quartalsende einreichen würde die Vereinssatzung sagen).

Konkrete Fragen:

1.Wäre eine Neuwahl eines Vorstandes auch ohne Entlastung des alten möglich?
2.Müsste diese Entlastungsfrage als ausdrücklicher Punkt auf der Einladung erscheinen oder würde die Formulierung: Abberufung des Vorstandes und Neuwahl genügen?
3.Wäre der Vorstand nicht ausdrücklich nichtentlastet, wäre er das dann vielleicht automatisch nach seiner Abberufung?
4.Hätten die Mitglieder, die bereits ihre Austrittserklärung abgegeben hätten noch ein Stimmrecht zur Vorstandsneuwahl oder zur Auflösung des Vereins, wenn dazu nichts in der Satzung stünde?
5.Könnte die Mitgliederversammlung Einsicht in die Vorstandsvereinskorrespondenz vor der Abwahl verlangen, zur Kontrolle der Anträge zur Betriebserlaubnis? Oder könnte dies der dritte Vorstand verlangen? Oder ein von ihm Beauftragter?

Vielen Dank schonmal für Antworten!

Man kann feststellen, wer stimmberechtigt ist
Hallo, Tollkirsche

1.Wäre eine Neuwahl eines Vorstandes auch ohne Entlastung des
alten möglich?

Ja, sogar notwendig.

2.Müsste diese Entlastungsfrage als ausdrücklicher Punkt auf
der Einladung erscheinen oder würde die Formulierung:
Abberufung des Vorstandes und Neuwahl genügen?

Es kann nur über Geschäfte abgestimmt werden, die angekündigt wurden. (An Generalversammlung
MUSS über die Rechnung abgestimmt werden; die Rechnungsprüfer MÜSSEN Antrag stellen. Es MUSS
auch gewählt werden, wenn Wahlperioden abgelaufen sind.)

3.Wäre der Vorstand nicht ausdrücklich nichtentlastet, wäre er
das dann vielleicht automatisch nach seiner Abberufung?

Das ist egal, wenn kein materieller Schaden entstanden ist, für den man den Vorstand haft bar machen
will.

4.Hätten die Mitglieder, die bereits ihre Austrittserklärung
abgegeben hätten noch ein Stimmrecht zur Vorstandsneuwahl oder
zur Auflösung des Vereins, wenn dazu nichts in der Satzung
stünde?

Der Austritt erfolgt mit den in den Statuten festgelegten Fristen und auf die dort festgelegten Termine;
es kann also immer einwandfrei festgestellt werden, wer stimmberechtigt ist.

5.Könnte die Mitgliederversammlung Einsicht in die
Vorstandsvereinskorrespondenz vor der Abwahl verlangen, zur
Kontrolle der Anträge zur Betriebserlaubnis?

Selbstverständlich. Die Rechnungsprüfer haben in eurem Fall sogar die Pflicht.

Oder könnte dies

der dritte Vorstand verlangen? Oder ein von ihm Beauftragter?

Der neue Vorstand wird ohnehin in alle Unterlagen Einsicht nehmen.

Gruss
Adam