Hallo,
uns beschäftigt folgendes fiktives Szenario:
Sohn 100% behindert, Erwerbsunfähigekeitsrente, arbeitet in einer Werkstatt f. Behinderte, hat ausreichend Geld zum Leben und monatl. mind. 500 € Überschuss. Ersparnisse so hoch, dass er über dem Freibetrag liegt und Sozialgelder teilweise zurückerstattet.
Seine Mutter Rentnerin, Pflegest. II, liegt mit Eink. anscheinend knapp über dem Betrag um staatl. Zuschüsse zu erhalten. Ihr Geld reicht bei weitem nicht aus, und deckt gerade mal die Heimkosten. Inzw. ist sie sogar verschuldet. Taschengeld bleibt wohl keines übrig. Ihre Betreuerin = Anwältin hat bisher nichts unternommen (Versicherungen kündigen, finanz. Situation regeln, neuen Rollstuhl, Merkzeichen beantragen etc.) und soll als Betreuerin abgesetzt werden.
Als neue Bertreuerin wünscht sich die Mutter unbedingt die Betreuerin ihres Sohnes.
Nun die Fragen:
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Wenn der Sohn die Mutter mit ca. 200 € monatl. freiwillig unterstützt. Wäre das bei der Vermögensprüfung des Sozialamtes dann als Schenkung anzugeben? Unterhaltspflicht besteht nach BGB ja nicht.
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Wenn die Betreuerin des Sohnes nun auch die Betreuung der Mutter übernimmt. Gibt es dann Probleme, insbes. wenn der Sohn seine Mutter mit 200 € unterstützt und die Betreuerin dies ja „mitträgt“? Sie ist ja an den Wunsch des Betreuten gebunden, und finanziell steht dem auch nichts entgegen.
TM