Fremder Müll auf Grundstück

Ich besitze ein Grundstück (Baumbestand), auf das die „lieben“ Nachbarn immer wieder Ihren Müll (Bauschutt, Gartenabfälle, etc.) entsorgten.
Ich hatte die Hoffnung, dass Problem zu erledigen, indem ich das Grundstück einzäunte. Leider hat das nichts geholfen, der Müll wird nun über den Zaun geworfen.
Mündliche, freundliche Bitten halfen nicht; keiner wollte es gewesen sein.
Leider ist die Wahrscheinlichkeit, jemanden „auf frischer Tat“ zu ertappen, wegen der Größe und Uneinsichtigkeit sehr gering.
Habt Ihr Ratschläge, wie ich vorgehen kann?
Kommt Anzeige gegen unbekannt in Frage?
Verfolgt die Polizei solche Anzeigen überhaupt?
Welches Vergehen ist das eigentlich (Hausfriedensbruch?)?
Es ist echt zum Verzweifeln, „gute Kinderstube“ scheint keiner mehr zu haben.

Hallo,

das ist leider nicht mein Fachgebiet, ich denke das ist eher etwas für den Rechtsanwalt.

Schöne Ostern

der Landmesser

Hallo Gofo,

zum Glück hat die Mehrheit noch eine gute Kinderstube, sonst würde es noch viel schlimmer aussehen.

Die Polizei wird zwar eine Anzeige aufnehmen müssen, aber leider werden die Fälle dann wieder von der Staatsanwaltschaft wegen erfolgloser Täterermittlung eingestellt.

Der Tatbestand ist die Umweltverschmutzung. Ich hatte den gleichen Fall, konnte aber aus dem Müll den Täter ermitteln. Der wurde dann von der Kreisverwaltung Abteilung Umwelt zur Beseitigung aufgefordert.

Ohne einen Täter zu ermitteln, ist es aussichtslos. Eventuell kann ein Schild: „Schuttabladen verboten“ helfen.

Beste Grüße aus Hamburg
Peter Baumgarten

Hallo,
also Anzeige gegen Unbekannt wäre da wahrscheinlich mal ein Versuch. Einfach mal bei der Polizei nachfragen. Vielleicht haben die ja auch Tipps.

Gruß Maik

Hallo,

hmm, nicht ganz einfach.

Strafrechtlich dürfte das ganze je nach Art des Mülls höchstens http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__326.html sein. Bei Bauschutt und Gartenabfällen dürfte das aber nicht greifen.

Ein Hausfriedensbruch läge dann vor wenn das Grundstück „eingefriedet“ ist (ok) und betreten wird. Das werfen von Müll über den Zaun dürfte hier noch nicht reichen.

Aus meiner Sicht dürfte das Ordnungsamt eine gute Anlaufstelle sein. Das wilde Ablagern von Müll ist meist in kommunalen Satzungen untersagt und mit recht deftigen Bußgelddrohungen unterlegt („bis 50.000 Euro“ und so). Das Aufstellen von Schildern könnte dann etwas bringen.

Zivilrechtlich ist das ganze ein Besitzstörung, auf deren Unterlassung man klagen kann. Ferner könnte man von einem Ertappten die Beseitigungskosten einklagen.

Nicht wahnsinnig prickelnd…

Grüße
Lumpi

Hallo gofo,
ich denke ohne belastbare Beweise geht hier nix… vielleicht mal ne Videokamera irgendwo gut sichtbar am Haus postieren? Kostet nicht viel, gibt es auch als Attrappe…und Du wirst sehen, das spricht sich rum und Ruhe ist…

Gruss
Willy1301

Hallo,
mein Vorschlag wäre, ein Schild aufzustellen, entweder formell oder als netter Hinweis und zwar genau so, wie Sie es empfinden: „Liebe Leute, Habt ihr keinen Anstand, warum tut ihr mir das an, laßt doch euren Müll zu Hause“ oder „Müll abladen verboten, wer dies nicht befolgt, wird angezeigt“ usw. usw.
Alles andere wäre nur dann möglich, wenn die Polizei ganz viel Zeit übrig hätte und und und… Anzeige gegen Unbekannt…nur, ob da was heraus kommt? Oder so: „Dieses Grundstück wird videoüberwacht!“
Alles Gute

Sehr geehrter gofo,

bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Mir geht es ähnlich wie Ihnen. Ich habe einen Baumbestand, der meinen Nachbarn mißfällt. …

Meine Erfahrung hat mich gelehrt, daß die Gegenwehr gegen die Belästigung durch Nachbarn zu Dauerfeindschaften führt, wobei Sie ja wohl die Kampfhandlungen nicht eröffnet haben.

Anwälte neigen eher zu dem Rat, ein sachliches Gespräch mit den Nachbarn zu führen oder wegzuziehen, was aus meiner Sicht eine Belohnung für das Fehlverhalten der Nachbarn wäre. Allerdings wirkt sich Streit negativ auf die Gesundheit aus.

Sofern Sie die Konfliktvermeidung nicht in Betracht ziehen, ist für Ihr nachbarschaftliches Ärgernis das Ordnungsamt, ansässig im Rathaus Ihres Wohnortes, zuständig. Das Ordnungsamt verteilt nötigenfalls Bußgelder, wenn der Aufforderung zur Unterlassung nicht nachgekommen wird.

Sie können allerdings auch einen Brief unter

verschicken, wie ich das getan habe, als mir ein Nachbar anonyme Drohbriefe schickte. - Dies ist seither nie mehr vorgekommen:
Während zuvor alle Anwohner meiner Straße weggesehen haben, wenn mir mein Nachbar Müll in den Garten geworfen hat, darauf uriniert hat, durch meine Hecke gesehen hat … Nachdem die Polizei beim Nachbarn erschienen ist, passen die Anwohner auf, daß die Ordnungshüter nicht noch einmal erscheinen. Hier wirkt sich der Vorteil aus, daß niemand, unabhängig von seiner Schuld oder Unschuld, etwas mit der Polizei zu tun haben möchte.

Wenn Sie wissen, wer Ihnen den Müll auf Ihr Grundstück entsorgt, können Sie ihn schriftlich, in einem höflichen Ton, zur Unterlassung auffordern, was ihn aber gewiß dennoch provoziert.
Abschreckende Schriftsätze durch einen Anwalt aufsetzen zu lassen, kann auch wirkungsvoll sein. Der Anwalt als Absender des Schreibens würde dann Zeuge des emotionalen Verhaltens Ihrer Nachbarn, ihrer Neigung zum Streit.

In Ihrem Fall scheint die Empörung der Nachbarn einen höheren Grad erreicht zu haben. Wichtig ist, daß Sie in jedem Fall höflich und ruhig bleiben.

Unterlassen Sie beleidigende Äußerungen. Versuchen Sie auch nicht, die Sache mit Witz herunterzuspielen. All das schaukelt den Streit auf unermeßliche Höhen hoch und macht es Außenstehenden schwer, die Verursacher herauszufinden.

Sie unterstützen die Arbeit Ihres Anwaltes, wenn Sie Beweise finden für die Belästigungen durch Nachbarn. Dazu können auch Alltagsbeobachtungen wie Beleidigungen am Gartenzaun gehören, die Sie mit Uhrzeit und Datum notieren. Der Müll auf Ihrem Grundstück schränkt Sie in der Nutzung Ihres Grundstückes ein, was eine rechtliche Verfehlung darstellt.

Sie könnten auch eine Überwachungskamera im eigenen Garten anbringen. Der Radius der Kamera darf allerdings nicht über die Grenzen Ihres Grundstücks reichen, weil dies ein Datenmißbrauch wäre. Oft genügt eine Kameraatrappe zur Abschreckung.

Liebe Grüße von Ulla